Maßgeschneidert
Die Bank Austria bietet maßgeschneiderte und kompetitive Exportfinanzierungspakete an.
Diese können neben Finanzierungen - basierend auf traditionellen Versicherungen durch die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) bzw. durch ausländische staatlich unterstützte Exportkreditversicherer (z.B. Euler-Hermes, Bpifrance, SACE, EGAP) - auf dem privaten Versicherungsmarkt versicherbare, aber auch nicht versicherbare, frei zu finanzierende Kreditelemente (Anzahlungs- und eventuelle Lokalkostenfinanzierungen) umfassen.
Österreichische Exporteure profitieren darüber hinaus neben den "Hubs" in Wien, München und Mailand vom Potenzial einer internationalen Bankengruppe, für die Landesgrenzen keine Hürden, sondern selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Routine sind. Aufgrund des Zusammenspiels der Fachleute der UniCredit profitieren Exporteure von der differenzierten Länderexpertise für das Land des potentiellen Abnehmers und den auf den persönlichen Bedarf zugeschnittenen Finanzierungslösungen.
Je nach hausinterner Limitsituation und Risikoeinschätzung entscheidet die Bank Austria fallspezifisch, ob die freien Risiken in das eigene Portefeuille übernommen werden können. Oftmals erfordern besonders schwierige Risikosituationen in Zusammenhang mit der Strukturierung von Finanzierungen kreative Lösungen und eine verstärkte Kooperation mit multinationalen Institutionen (z.B. EBRD, IFC, MIGA, Weltbank und OeEB).
Speziell im Investitionsgüterbereich hat das österreichische Exportförderungs- und Exportfinanzierungssystem, vor allem bei der Absicherung politischer und wirtschaftlicher Risken im mittel- und langfristigen Abnehmer-Finanzierungsbereich, große Bedeutung. Entsprechend wichtig ist für die Bank Austria und Exporteure die enge Kooperation mit der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) und anderen Exportkreditversicherungsagenturen (ECA).
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Übernahme von Garantien durch den Bund, wobei die OeKB als Treuhänder für den Bund agiert, sind:
- Eine österreichische Mindestwertschöpfung (Auslandsanteilsregelung)
- Die Einhaltung internationaler Regelungen (vor allem OECD-Consensus)
Bei der Absicherung österreichischer Exporte und den dafür abgeschlossenen Finanzierungen steht die österreichische Wertschöpfung im Vordergrund. Durch die Globalisierung der Wirtschaft ist es häufig notwendig, auch Auslandsanteile mitzuversichern.
Laufzeit | Anteil ausländischer Wertschöpfung |
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Über 1 Jahr | 50% inklusiver lokaler Kosten, in begründeten Einzelfällen 75% (die Beurteilung erfolgt ausschließlich durch die OeKB im Hinblick auf eine positive Standort- und Beschäftigungsentwicklung durch das jeweilige Projekt) |
Unter 1 Jahr | Bis zu 100 % in Länder der Kategorie 0 bis 4. |
Die Ermittlung/Analyse der Wertschöpfung erfolgt auf Basis des Warenursprungs. Eine Ware hat den Ursprung jenes Landes, in dem sie der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen wird. Die Bewertung nach Verkaufspreisen empfiehlt sich immer dann, wenn sich die Ware für ein österreichisches Ursprungszeugnis qualifiziert, da in diesem Fall die Ware als 100% österreichische Wertschöpfung gilt. Im Umkehrschluss gelten Waren mit ausländischem Ursprungszeugnis aber auch ohne Rücksichtnahme auf eventuell beinhaltete österreichische Wertschöpfungsteile und österreichischer Handelsspanne zu 100% als ausländische Wertschöpfung. In solchen Fällen empfiehlt sich eher die Bewertung nach Zukaufspreisen - dabei können Gemeinkostenzuschläge, Risikovorsorgen und Handelspannen/Gewinne der österreichischen Wertschöpfung zugeordnet werden. Weiters können dabei der österreichischen Wertschöpfung Zukäufe von ausländischen Unternehmen aus dem eigenen (österreichischen) Konzern/Unternehmensgruppe mit 30% des Zukaufswertes und wesentliche österreichische Anteile, die in ausländischen Sublieferungen enthalten sind, zugerechnet werden.
Für Leistungen (Planung, Engineering, Montage, Bauarbeiten), soweit sie nicht einzelnen materiellen Komponenten zugeordnet sind, ist für die Bewertung als österreichische oder ausländische/lokale Wertschöpfung der Firmensitz des Leistungserbringers maßgeblich. Löhne und Gehälter für ausländische Arbeitnehmer des Leistungserbringers, die in einem österreichischen Dienstverhältnis stehen (Sozialabgaben und Steuern werden in Österreich entrichtet), gelten ebenso als österreichische Wertschöpfung wie Diäten, Taggelder und lokale Verpflegung für österreichisches Personal.
Bei Transportkosten, soweit nicht einzelnen materiellen Komponenten zugeordnet, erfolgt die Zurechnung nach dem Sitz des beauftragten Spediteurs bzw. Frachtführers.
Im Falle von Auslandsanteilen, die über das o.a. gestattete Ausmaß hinausgehen, ist zu prüfen, ob diese im Wege von Rückversicherungsabkommen bei der OeKB mitversichert werden können, oder ob eine adequate Deckungskürzung akzeptiert werden kann.
Es wird eine auf ein Jahr befristete Gesamtbetrachtung des Exportunternehmens durch die OeKB/ Abteilung Projekt- und Umweltanalysen vorgenommen. Dabei wird eine Analyse der jährlichen Gesamtexporte des Unternehmens durchgeführt, ob darin ein zumindest 50%iger österreichischer Wertschöpfungsanteil enthalten ist und ein durchschnittlicher Auslandsanteil ermittelt, der dann für sämtliche zukünftige Geschäftsfälle vorgemerkt wird. Die Betrachtung des Auslandsanteiles von einzelnen Geschäftsfällen wird durch diese Vorgangsweise ersetzt. Nach einem Jahr (und danach alle 3 Jahre) erfolgt ein Monitoring auf Basis aktueller Kennzahlen.
Dies ist ein international anerkanntes Abkommen (Gentlemen’s Agreement) über die Regelung staatlich geförderter Exportkredite mit Kreditlaufzeiten über zwei Jahren und enthält u.a. folgende wesentliche Bestimmungen:
- 15% der An- und Zwischenzahlung müssen vom Käufer geleistet werden. Daher ist eine maximal 85%-ige Finanzierung unter OeKB- bzw. ECA-Deckung möglich
- Politische Mindest-Versicherungsprämien (Minimum Benchmarks) für ECA-Deckungen (Knaepen-Package)
Länderklassifizierung - abhängig von der Bonität des Schuldnerlandes - Kreditlaufzeit - abhängig von der Bonität des Schuldners und der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der gelieferten Ware
Tilgung von Kapital und Zinsen - Rückzahlungsfristen und Rückzahlungsmodalitäten
- Mindestzinssätze für Fixzinssatzfinanzierungen (Ausnahme: OeKB-Exportfinanzierungsverfahren). Anteil der lokalen Kosten im Rahmen einer Finanzierung
- Sonderregelungen z.B. für Soft-Loan Finanzierungen (Helsinki V - Paket)
OeKB gedeckte Finanzierungsvarianten:
Der Gebundene Finanzkredit, international unter der Bezeichnung Buyer's Credit bekannt, ist das klassische Produkt der abnehmerbezogenen Exportfinanzierung, gebunden an einen der Finanzierung zugrunde liegenden Liefervertrag.
Der Soft Loan ist eine Sonderform des Gebundenen Finanzkredits, der durch besonders günstige Konditionen (u.a. lange Laufzeit, sehr günstiger Zinssatz) zur nachhaltigen Entwicklung der Infrastruktur des Empfängerlandes beitragen soll.
Die Refinanzierung der abnehmerbezogenen Exportfinanzierung kann entweder am Kapitalmarkt zu Marktkonditionen oder bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen über das Exportfinanzierungs-Verfahren (EFV) der OeKB erfolgen.
Die Projektfinanzierung unter OeKB-Deckung ist eine in der Regel mittel- bis langfristige Finanzierungsart, die sich von der "klassischen" Exportfinanzierung unterscheidet.
- Eine Projektfinanzierung liegt dann vor, wenn die Kreditgewährung vorwiegend auf die Wirtschaftlichkeit (Cash-flow) des Projektes, das eine wirtschaftlich selbständige Einheit darstellen muss, abgestellt ist.
- Der Schuldendienst wird auf das zu finanzierende Projekt abgestellt, sodass primär nur die zu erwartenden Überschüsse des Projektes zur Verfügung stehen (Voraussetzung für die Deckungsfähigkeit des Projektes durch die OeKB, entspricht den OECD-Kriterien für Projektfinanzierungen).
- Entsprechend erfolgt bei der Bank Austria und in der OeKB die Kreditwürdigkeitsprüfung auf Basis von Zukunftsprojektionen wie Feasibility Studien und Cash-flow Prognosen bzw. entsprechenden Sensitivitätsanalysen.
- Die Gesamtfinanzierung eines Projektes setzt sich aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammen, wobei das Verhältnis vom Einzelfall abhängt.
Die fortschreitende Internationalisierung der Wirtschaft und die damit einhergehenden Güterströme führen immer häufiger zur Bildung internationaler Lieferkonsortien und zu komplexen Exportprojekten. Um den aktuellen Anforderungen und Erwartungen ihrer Kunden und der Wirtschaft gerecht zu werden, hat die Bank Austria frühzeitig begonnen, Know-how für komplexe Finanzierungslösungen aufzubauen.
Multi-Sourcing Lösungen bieten die Möglichkeit, komplexe Finanzierungen von verschiedenen Lieferanteilen aus unterschiedlichen Ländern unter Ausschöpfung der maximalen Absicherungsmöglichkeiten zu strukturieren.
Durch das umfangreiche Netzwerk der UniCredit Group können die verschiedenen staatlichen Finanzierungs- und Garantieprogramme direkt oder indirekt in Anspruch genommen werden. Neben den Exportversicherungsstellen in Westeuropa und den USA kooperiert die Bank Austria eng mit den staatlichen Exportkreditversicherungsagenturen in den zentral- und osteuropäischen Staaten wie z.B. EGAP in Tschechien, SID in Slowenien, EXIM in der Slowakei, HBOR in Kroatien, KUKE in Polen und MEHIB/EXIM in Ungarn.