Auf einen Blick

Mithilfe des dichten Korrespondenz-Banknetzes der Bank Austria können Sie grenzüberschreitende Zahlungen in mehr als 130 Währungen vornehmen - ganz einfach, rasch und effizient! 

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Expertise, vom günstigen Zahlungsverkehr innerhalb Europas sowie auch vom Netzwerk der UniCredit in Zentral- und Osteuropa.

Die Standardpreise für den Auslands-Zahlungsverkehr entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preisaushang.

Informationen zur Kursbildung (Devisengeschäft) durch die UniCredit Bank Austria AG

Die UniCredit Bank Austria AG führt Zahlungsaufträge, sofern eine Umrechnung einer Fremdwährung in Euro oder von Euro in eine andere Fremdwährung erforderlich ist, je nach Verfügbarkeit der im Kursblatt gelisteten Fremdwährungen zum ehest möglichen Devisenkurs durch. Dieser Devisenkurs wird spätestens am Folgetag des Tages der Auftragserteilung um die Mittagszeit nach den Usancen der internationalen Devisenmärkte gebildet und im ausgehängten Kursblatt der UniCredit Bank Austria AG veröffentlicht. Der zur Anwendung kommende Devisenkurs kann daher zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht bekannt gegeben werden.

Bei Fremdwährungen, welche nicht im Kursblatt der UniCredit Bank Austria AG gelistet sind, ist die Kursgestaltung von der beauftragten ausländischen Korrespondenzbank abhängig und wird von der UniCredit Bank Austria AG entsprechend angewendet.

Same-Day-Value Überweisung

Bei der Same-Day-Value-Durchführung einer Überweisung erfolgen Valutierung und Weiterleitung ins Ausland am selben Tag - für EUR-Überweisungen innerhalb des EWR bis zum Empfänger, EUR-Überweisungen darüber hinaus bzw. in anderen Währungen bis zur ersten Korrespondenzbank.
Für Überweisungen in EUR und in den Währungen gem. Produktinformation für Same-Day-Value Zahlungen steht die einfache, direkte Beauftragung über ein Electronic Banking Produkt zur Verfügung, Aufträge für weitere Währungen bzw. kombiniert mit besonderen Weisungen werden nach Vereinbarung über die Kundenbetreuung entgegengenommen.

Wichtige Hinweise:

  • Die Beauftragung muss zeitgerecht erfolgen (Berücksichtigung der Annahmezeiten)
  • Mit dem Auftrag darf kein Währungswechsel verbunden sein
  • Die Zahlung kann weder im Rahmen von SEPA noch als EU-Binnenzahlung abgewickelt werden
  • Diese Dienstleistung kann nur von Nicht-Verbrauchern in Anspruch genommen werden
IBAN/BIC

Die IBAN (International Bank Account Number) ist eine weltweit genormte eindeutige Darstellung einer Kontobeziehung. Sie wurde vom europäischen Komitee für Banken Standards (European Committee for Bank Standards ECBS) entwickelt und vereinfacht die Auftragsabwicklung im europäischen Zahlungsverkehr. Neben Ländercode, Bankleitzahl und Kontonummer enthält die IBAN auch eine Prüfziffer mittels derer die Korrektheit von Kontonummer und Bankverbindung noch vor Durchführung einer Zahlung überprüft werden, sodass diese den richtigen Empfänger ohne Verzögerung erreicht.

Bitte beachten Sie, dass IBAN immer gemeinsam mit BIC (Bank Identifier Code – Internationaler Identifikationscode der Bank), welche der S.W.I.F.T.- Adresse der Bank entspricht, verwendet werden muss. Der BIC der Bank Austria lautet: BKAUATWW.

Für grenzüberschreitende Überweisungen im EU-Raum gilt die Verwendung von IBAN und BIC verpflichtend.

IBAN-Check
Aufgrund der hohen Fehleranfälligkeit durch Fehleingaben hat sich die Bank Austria entschlossen, keinen eigenen IBAN-Rechner (Umwandlung einer Kontonummer in IBAN) zur Verfügung zu stellen. Falsche Ergebnisse hätten zur Folge, dass Aufträge nicht zu Inlandskonditionen oder gar nicht durchgeführt werden können.

Erfragen Sie daher bitte rechtzeitig IBAN und BIC Ihrer Zahlungspartner bzw. kommunizieren Sie Ihrerseits Ihre IBAN und BIC, wenn Sie Eingänge aus dem Ausland erwarten.

Sie finden diese in der Fußzeile Ihres Kontoauszugs, im Internetbanking oder können Sie bei Ihrem:Ihrer Kundenberater:in erfahren. Die Nennung einer korrekten 11-stelligen Bank Austria-Kontonummer ist hierzu unbedingt erforderlich.

Die Überprüfung einer IBAN auf Prüfrichtigkeit ist auf der Homepage der STUZZA (Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr) möglich.

Devisenrecht

Gemäß geltendem Meldesystem für Österreichs Außenwirtschaft sind von Unternehmen und Personen - unter Berücksichtigung bestimmter Schwellenwerte – Direktmeldungen an die Bundesanstalt Statistik Österreich bzw. an die Österreichische Nationalbank zu übermitteln.

Gemäß der Meldeverordnungen ZABIL 1/2004 und ZABIL 1/2005 der Oesterreichischen Nationalbank sind zu melden:

  • Direktinvestitionen (grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen ab zehn Prozent)
  • Portfolioinvestitionen (Wertpapiere, die nicht auf Depots bei inländischen Banken liegen, echte Pensionsgeschäfte mit Wertpapieren und Wertpapierleihe-Geschäfte)
  • Finanzderivate (Geschäfte am Terminmarkt, die mit ausländischen Partnern abgeschlossen werden)
  • Sonstige Investitionen (Forderungen und Verpflichtungen gegenüber dem Ausland aus Krediten und Einlagen)
  • Vermögensübertragungen und Liegenschaften
  • Dienstleistungsexporte und -importe
Überweisungsverkehr unter Nutzung des SWIFT-Netzwerkes

Bei Überweisungen ins Ausland und gesondert beauftragten Eilüberweisungen werden die in der Überweisung enthaltenen Daten über die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an das Kreditinstitut des Begünstigten weitergeleitet. Ein anderes Unternehmen, das diese Dienstleistungen weltweit anbietet, gibt es derzeit nicht, sodass österreichische Kreditinstitute für die Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs regelmäßig keine Alternative zur Nutzung der Dienste von SWIFT haben.

Ohne Zusammenarbeit mit SWIFT könnte ein österreichisches Kreditinstitut seinen Kunden keine Dienstleistungen im weltweiten Zahlungsverkehr anbieten. Das von den österreichischen Kreditinstituten genutzte SWIFT-Netz genügt technisch den höchsten Sicherheitsanforderungen. Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Transaktionsdaten vorübergehend in seinen Rechenzentren in den Niederlanden und der Schweiz.

Aufgrund eines Abkommens zwischen der EU und den USA kann es dazu kommen, dass die von SWIFT gespeicherten Daten US-Behörden zum Zweck der Bekämpfung des internationalen Terrorismus offengelegt werden müssen.

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