Veranlagen in Immobilienfonds

Ein Investment in Immobilien zählt zu den Klassikern, wenn es um die langfristige Geldanlage geht. Wenn Sie den Direktkauf einer Immobilie in Betracht ziehen, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf unsere Infoseite Immobilien als Geldanlage.

Alternativ zum Kauf einer einzelnen Anlageimmobilie bietet sich eine indirekte Investition in „Betongold“, beispielsweise durch den Kauf von Anteilen an Immobilienfonds an. Diese spezialisierten Fonds führen das Kapital von vielen Investor:innen zusammen und erwerben dafür Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und/oder Grundstücke. Einnahmen werden durch deren Weiterverkauf oder Vermietung erzielt. Bitte beachten Sie: Immobilienfonds fallen unter das Alternative Investmentfonds-Manager Gesetz (AIFMG) und das Immobilien-Investmentfondsgesetz. 

Vorteile

Risiken

Unser Angebot

Real Invest Austria

Dieser Immobilienfonds investiert ausschließlich in österreichische Immobilien, überwiegend in Objekte im Wohn- und Infrastrukturbereich, ergänzt um gewerblich genutzte Liegenschaften.

Fondsart:

Immobilienfonds

Anlageregion:

Österreich

Besonderheit(en):

Der vollständige Prospekt wurde um die relevanten Angaben laut § 21 AIFMG ergänzt.3
Der Fonds berücksichtigt NICHT die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Ertragsverwendung:

AT0000634365

Infomaterial:

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Fragen & Antworten

Zum Anlage-Lexikon

Was muss ich beim Kauf von Immobilienfonds beachten?

Es ist zu bedenken, dass Immobilienfonds in Anlageobjekte investieren, die nicht kurzfristig veräußert werden können: Der Verkauf einer Immobilie kann sich lange hinziehen. Wenn viele Anleger:innen (etwa aufgrund einer Wirtschafts- oder Finanzkrise) kurzfristig ihre Anteile veräußern wollen, kann es sein, dass die Barreserven des Fonds nicht ausreichen, um die Ansprüche der Anteilseigner:innen sofort zu befriedigen. Auch deshalb hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass zum Schutz der Anleger:innen von Immobilienfonds die Rücknahme von Fondsanteilen durch die Fondsgesellschaft bis zu 2 Jahre ausgesetzt werden kann. Darüber hinaus gibt es seit 2022 gesetzliche Regelungen für Anteilsrückgaben. So sind insbesondere eine 12monatige Mindesthaltefrist sowie eine 12monatige Rückgabefrist einzuhalten. Dabei gibt es zumindest vieljährliche Rückgabetermine. Für Immobilienfonds mit Auflagedatum nach dem 01.01.2022 gelten diese Bestimmungen bereits jetzt. Immobilienfonds, die vor dem 01.01.2022 aufgelegt wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis spätestens 01.01.2027, in diesem Fall werden Anleger:innen gemäß den gesetzlichen Veröffentlichungspflichten mindestens 12 Monate vor Inkrafttreten informiert.

Welche Kosten fallen beim Kauf eines Fonds an?

Zunächst fällt bei der Anschaffung von Investmentfondsanteilen eine einmalige Gebühr, die sogenannten „Kaufspesen“ an. Die Kaufspesen sind immer ein Prozentsatz des Rechenwerts eines Investmentfondsanteiles. Im Preisaushang der UniCredit Bank Austria AG werden die Kaufspesen für Investmentfonds als „Entgelt in Höhe des Ausgabeaufschlags lt. Prospekt” bezeichnet. 

Als Anteilseigner:in eines Fonds zahlen Sie zudem jährlich eine feste Gebühr an die Fondsgesellschaft, die „laufende Gebühr“. Darin enthalten sind zum Beispiel Kosten für Verwaltung und Management, Wirtschaftsprüfungen und die Erstellung von Rechenschaftsberichten. Zusätzlich fallen weitere Bankspesen wie z.B. Depotführungskosten bzw. Verkaufsspesen an. 

Wir stellen Ihnen vor dem Kauf oder Verkauf eines Wertpapierproduktes eine genaue Aufstellung aller voraussichtlichen Kosten zur Verfügung. Jährlich im Nachhinein erhalten Sie zudem eine Übersicht aller tatsächlich anfallenden Kosten Ihres Anlageproduktes. 

Was ist der Rechenwert oder Anteilswert?

Auch Errechneter Wert (engl.: Net Asset Value) genannt. Der Rechenwert ergibt sich aus der Summe des gesamten Vermögens eines Investmentfonds, dividiert durch die Gesamtanzahl der im Umlauf befindlichen Anteile des Fonds. Der Rechenwert bildet die Grundlage für Ausgabe- und Rücknahmepreis. Beim Kauf und Verkauf fallen zusätzliche Spesen an.

Was ist eine ISIN, was ist eine WKN?

ISIN ist die Abkürzung für „International Security Identification Number“. Sie wird zu eindeutigen internationalen Identifikation von Wertpapieren verwendet und besteht aus einem zweistelligen Ländercode (zum Beispiel AT für Österreich), gefolgt von einer zehnstelligen alphanumerischen Kennung. 

Die Wertpapierkennnummer (WKN) ist ein Vorgänger der ISIN und besteht aus einer sechsstelligen Zahl. Die ISIN hat die WKN zwar mittlerweile weitgehend ersetzt, dennoch ist die WKN noch gelegentlich in Verwendung.

Was ist ein Basisinformationsblatt?

Das Basisinformationsblatt, kurz BIB, ist ein von der EU Verordnung 1286/2014 verbindlich vorgeschriebenes Dokument, das u.a. zu Investmentfonds (für Kleinanleger) abzufassen ist. 
Das BIB muss in verständlicher Form die wesentlichen Informationen über den Fonds darstellen. Es muss Anleger:innen vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden.
Form und Inhalt des BIB unterliegen strikten Vorgaben. Es darf nicht länger als drei Seiten sein. Die wichtigsten Informationen, die enthalten sein müssen: Anlageziele und Anlagestrategie, Risiko- und Renditeprofil, Kosten und Gebühren des Fonds.

Was bedeuten die Begriffe „Thesaurierend“ und „Ausschüttend“?

Bei Investmentfonds unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Arten der Ertragsverwendung: „Thesaurierung“ und „Ausschüttung“. 

Ein leichter verständliches Wort für Thesaurierung ist „Reinvestition“. Anleger:innen erhalten die erwirtschafteten Fondsbeträge eines Rechnungsjahres nicht ausbezahlt. Sie verbleiben stattdessen dauerhaft im Fondsvermögen und erhöhen so permanent den Anteilwert. 

Bei „ausschüttenden” Fonds werden die im Rechnungsjahr erwirtschafteten Fondserträge direkt an die Anteilseigner:innen ausbezahlt (= ausgeschüttet). Genau wie Aktienkurse sich nach einer Dividendenzahlung verringern, bewirkt eine Ausschüttung einen Rückgang des Fondspreises. Denn am Tag der Ausschüttung wird der Ausschüttungsbetrag dem Fondsvermögen entnommen. 

Aber Vorsicht: Es kann auch vorkommen, dass ausschüttende Anteilsklassen keine Ausschüttungen vornehmen, wenn z.B. das Fondsmanagement sich gegen eine Ausschüttung entscheidet oder der Fonds keine ordentliche Erträge erwirtschaftet hat. 

Was ist mit dem „Fondsvolumen“ gemeint?

Beim Fondsvermögen bzw. Fondsvolumen, handelt es sich um das Gesamtvermögen, einschließlich eventueller Barreserven, das innerhalb eines Investmentfonds verwaltet wird. 

Hinweise & Rechtliche Informationen

Ein Angebot der vorgestellten Immobilienanteile darf ausschließlich in Österreich erfolgen.

   
1

Zum Schutz der Anleger:innen kann unter außergewöhnlichen Bedingungen, z. B. Engpass an liquiden Mitteln als Folge von Nettomittelabflüsse und/oder Immobilienwertberichtigungen, die Rücknahme der Fondsanteile bis zu 24 Monate durch die Kapitalanlagegesellschaft – gemäß § 11 Immobilien-Investmentfondsgesetz – ausgesetzt werden.
 

2

Für Immobilienfonds gibt es seit 2022 gesetzliche Regelungen für Anteilsrückgaben. So sind insbesondere eine 12monatige Mindesthaltefrist sowie eine 12monatige Rückgabefrist einzuhalten. Dabei gibt es zumindest vieljährliche Rückgabetermine.

Für Immobilienfonds mit Auflagedatum nach dem 01.01.2022 gelten diese Bestimmungen bereits jetzt. Immobilienfonds, die vor dem 01.01.2022 aufgelegt wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis spätestens 01.01.2027, in diesem Fall werden Anleger:innen gemäß den gesetzlichen Veröffentlichungspflichten mindestens 12 Monate vor Inkrafttreten informiert.
Im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen für Anteilsrückgaben ist eine 12monatige Mindestbehaltedauer einzuhalten. Danach kann mit einer unwiderruflichen schriftlichen Anteilsschein-Rückgabeerklärung die Auszahlung der Anteile beauftragt werden. Die Ausführung erfolgt nach weiteren 12 Monaten zum nächstmöglichen Rückgabetermin und Rechenwert (= NAV, Net Asset Value). Der Rechenwert unterliegt auch während der Rückgabefrist Schwankungen.
 
3

Immobilienfonds fallen unter das AIFM-Gesetz. Für den RealInvest Austria Fonds gilt: Der vollständige Prospekt wurde um die relevanten Angaben laut § 21 AIFMG ergänzt. Erstverlautbarung Prospekt 20.11.2003 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Ein Angebot der Anteile an diesem Immobilieninvestmentfonds darf ausschließlich in Österreich erfolgen. Die empfohlene Mindestbehaltedauer des Real Invest Austria ist laut Basisinformationsblatt (BIB) 3 Jahre.

Der Prospekt und Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG (im Sinne von § 7 ImmoInvFG) zu diesem Immobilienfonds in der aktuellen Fassung inklusive sämtlicher Änderungen seit Erstverlautbarung (20.11.2003 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung) einschließlich der allgemeinen und besonderen Fondsbestimmungen sowie das Basisinformationsblatt, stehen den Interessent:innen in deutscher Sprache in elektronischer Form bei Klick auf die unter „Unser Angebot“ angegebenen Links „Prospekt (PDF)“ und „BIB (PDF)“, sowie bei der Bank Austria Real Invest Immobilien-Kapitalanlage GmbH - sowie bei der UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020, sowie in allen Bank Austria Filialen -  kostenlos zur Verfügung. Die Unterlagen stehen den Interessent:innen außerdem auf www.realinvest.at  zur Verfügung. Bitte lesen Sie diese Dokumente bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

Die vorliegenden Informationen stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fonds und keine Aufforderung ein solches Angebot zu stellen. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anleger:innen bezogene Beratung nicht ersetzen.

Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache erhalten Sie unter folgender Adresse: https://www.realinvest.at/files/Information zu Anlegerrechten.pdf

Jede Veranlagung in Wertpapieren ist mit Risiken verbunden. Anlagewert und Erträge können plötzlich und in erheblichem Umfang schwanken und daher nicht garantiert werden. Es besteht die Möglichkeit, dass der:die Anleger:in nicht die gesamte investierte Summe zurückerhält, unter anderem dann, wenn die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht. Unter Umständen ist auch ein Totalverlust möglich.

Mögliche (Rück-) Zahlungen aus dem Produkt schützen Anleger:innen möglicherweise nicht gegen ein Inflationsrisiko. Es kann also nicht zugesichert werden, dass die Kaufkraft des investierten Kapitals von einem allgemeinen Anstieg der Konsumgüterpreise unberührt bleibt.

Über den grundsätzlichen Umgang der Bank Austria mit Interessenkonflikten sowie über die Offenlegung von Vorteilen informiert unsere Broschüre Zusammenfassung der Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten und Offenlegung von Zuwendungen (PDF). Wir informieren Sie gerne im Detail.

Irrtum und Satzfehler vorbehalten.

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