Vermögen weitergeben, Testament, Schenkung
Wie verfasse ich ein Testament, das dann auch gültig ist? Was muss ich beim Vererben bedenken? Worauf ist bei Schenkungen zu achten?
Vermögen weitergeben
Wie können Werte, die ich im Laufe meines Lebens geschaffen habe, auch in der nächsten Generation fortbestehen?
Für die verantwortungsvolle Generationenvorsorge und Vermögensweitergabe können Lebensversicherungen ein wichtiger Bestandteil sein. Sie ermöglichen es, Familien und Partner:innen abzusichern und Vermögen selbstbestimmt weiterzugeben.
Es ist ein gutes Gefühl, wenn die wichtigen Dinge des Lebens geregelt sind. Sprechen wir über Ihre Wünsche und Möglichkeiten.
Das Testament
Wer sein Vermögen vererben will und nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, braucht eine letztwillige Verfügung. Damit diese rechtlich gültig ist, müssen gewisse Formvorschriften eingehalten werden.
Die Schenkung
Oft wird behauptet, Schenkungen zu Lebzeiten seien grundsätzlich einfacher und günstiger als Vererben. Bei Schenkungen sind jedoch zahlreiche Details zu beachten, beispielsweise die Grunderwerbsteuer bei Liegenschaften.
Gesetzliche Erbfolge
In Österreich gibt es keinen Zwang, ein Testament zu erstellen (Testierfreiheit). Sollte jemand versterben und keine letztwillige Verfügung errichtet haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
EU-Erbrechtsverordnung
Die EU-Erbrechtsverordnung regelt Fälle mit Auslandsbezug, wie zum Beispiel diesen: Ein:e Österreicher:in lebt in Italien und verstirbt auch dort, hinterlässt aber in ganz Europa Vermögen. Die EU-Erbrechtsverordnung bestimmt, welches Erbrecht bei internationalen Erbfällen anzuwenden ist.
Die Vorsorgevollmacht
Was geschieht, wenn Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln? Dafür gibt es die Vorsorgevollmacht, mit der Sie schon jetzt eine Person Ihres Vertrauens bestimmen können, die sich im Fall der Fälle um Ihre Vermögenswerte und Angelegenheiten kümmern soll. Damit können Sie die Person selbst bestimmen und beugen einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung vor. Wichtig: Die Vorsorgevollmacht muss unbedingt die entsprechenden Formvorschriften erfüllen (zwingend).
Links & Downloads
Sie haben konkrete Fragen zu Ihrer individuellen rechtlichen Situation oder möchten Details rund um Ihre persönliche Vermögensweitergabe klären? Bitte nehmen Sie in diesem Fall unbedingt kompetente Beratung durch eine:n Notar:in oder eine:n Rechtsanwält:in in Anspruch.
Bitte beachten Sie: Nicht für Kund:innen mit Wohnsitz im Ausland!
* | Die steuerliche Mindestanlagedauer beträgt 15 Jahre bzw. 10 Jahre für Versicherungsnehmer und versicherte Personen, die jeweils bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben. |
** | Informationen zum Erbrecht erhalten Sie bei Ihrem:Ihrer Notar:in oder Ihrem:Ihrer Rechtsanwält:in. |
Die „ERGO fürs Leben“ und die „ERGO fürs Investment“ sind Lebensversicherungen und diese sind Produkte der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft.
Die Basisinformationsblätter (Überblick zu Veranlagungsrisiken und -chancen) für die „ERGO fürs Leben“ sowie „ERGO fürs Investment“ Versicherungen finden Sie auf der Homepage der ERGO unter: www.ergo-versicherung.at/priip
Die UniCredit Bank Austria AG ist in der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe vertraglich gebundener Versicherungsagent der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien. Die UniCredit Bank Austria AG ist zum Empfang von Prämien und von für den:die Kund:in bestimmten Beträgen berechtigt. GISA-Zahl: 27506127
Die vorliegenden Marketinginformationen stellen keine Beratung oder Empfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss einer Versicherung und keine Aufforderung ein solches Angebot zu stellen. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden bezogene Beratung nicht ersetzen. Ob ein bestimmtes Produkt für Sie geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft und dem Zeitraum ab, in dem Sie gedenken die Anlage zu halten. Reden Sie mit Ihrem:Ihrer Berater:in.
Stand: Juli 2018