Finanzpartner für Gemeinden
Die Rahmenbedingungen, innerhalb deren die österreichischen Städte und Gemeinden die Daseinsvorsorge für ihre Bürger:innen sichern, haben sich in den letzten Jahren aufgrund aktueller Entwicklungen drastisch verändert. Diese stellen enorme Herausforderungen an das kommunale Management dar. Umso wichtiger ist es, in allen Bereichen auf Finanzpartner vertrauen zu können, auf die auch in schwierigsten Zeiten Verlass ist.
Rund 50 % aller Gemeinden Österreichs nutzen bereits das Komplett-Angebot der UniCredit Bank Austria – beginnend beim einfachen Zahlungsverkehrskonto über maßgeschneiderte Finanzierungslösungen bis hin zu Veranlagungsprodukten und Absicherungsinstrumenten.
Profitieren auch Sie vom Know-how der Expert:innen der UniCredit Bank Austria und kontaktieren Sie uns mit Ihrem Anliegen.
Leitung | Martin Zojer | Rothschildplatz 1, 1020 Wien Tel.: +43 (0) 50505-42748 martin.zojer@unicreditgroup.at |
Wien Einrichtungen des Bundes und Stadt Wien |
Carsten E. Becker | Rothschildplatz 1, 1010 Wien Tel.: +43 (0)50505-56962 carsten.becker@unicreditgroup.at |
Niederösterreich | Sylvia Gruber-Tiefenböck | Sparkassaplatz 1, 2000 Stockerau Tel: Tel.: +43 (0)50505-54096 sylvia.gruber-tiefenboeck@unicreditgroup.at |
Steiermark Burgenland |
Elisabeth Eisenberger | Herrengasse 15, 8010 Graz Tel.: +43 (0)50505-93102 elisabeth.eisenberger@unicreditgroup.at |
Kärnten | Martin Habernigg | Karfreitstraße 13, 9020 Klagenfurt Tel.: +43 (0)50505-56308 martin.habernigg@unicreditgroup.at |
Oberösterreich Salzburg |
Tanja Pirringer | Hauptplatz 27, 4020 Linz Tel.: +43 (0)50505-55122 tanja.pirringer@unicreditgroup.at |
Tirol Vorarlberg |
Martin Müller | Maria-Theresien-Straße 36, 6020 Innsbruck Tel.: +43 (0)50505-65123 martin.mueller@unicreditgroup.at |
Unsere Leistungen
Finanzierungen
Egal, ob es sich um einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf einer Gemeinde oder um eine Infrastrukturinvestition der öffentlichen Hand handelt: Die Bank Austria hat die passende Lösung.
NEU: Formular für Ihre Finanzierungsausschreibung (PDF)*als Download verfügbar.
Mehr erfahren
Veranlagung & Vorsorge
Die Bank Austria bietet eine Reihe geeigneter Finanzinstrumente für Ihre kurz- bzw. mittel- und langfristige Veranlagung. Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung Ihres Portfolios aus den für Sie geeigneten Instrumenten.
Jetzt anfragen
Zahlungsverkehr
Nutzen Sie das vielfältige und moderne Konto- und Zahlungsverkehrsangebot der Bank Austria, welches von erprobten Standardprodukten bis hin zu maßgeschneiderten Lösungen für spezielle Anforderungen reicht.
Mehr erfahren
Ab sofort steht die Online-Veranstaltung „Bank Austria KommunalForum 2024“ vom 22.05.2024 mit Fokus „ESG“ als Video zur Verfügung.
Jede Gemeinde steht laufend vor der Herausforderung, die aktuelle Lage zu analysieren und die mittelfristige Leistungs- und Finanzplanung steuernd einzusetzen.
Die Bank Austria entwickelt gemeinsam mit dem KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung - anwenderorientierte und praxisnahe Instrumente zur Analyse und Planung und stellt diese auf https://praxisplaner.kdz.eu/ zur Verfügung:
- KDZ-Quicktest: Dieses Kennzahlenset gibt Ihnen – jetzt auch auf Basis der neuen VRV – einen schnellen Überblick über die finanzielle Situation Ihrer Gemeinde. Ebenso kann damit rasch eine mittelfristige Prognose der operativen, investiven Gebarung und Finanzierungstätigkeit erfolgen.
- Managementbericht: Dieser erfasst die zentralen Ergebnisse von Voranschlag und Rechnungsabschluss gemäß der neuen VRV – inklusive KDZ-Quicktest.
- Überleitung Finanzdaten: Dieser Praxisplaner dient Ihnen zur Überleitung Ihrer aktuellen Haushaltsdaten in den neuen Voranschlag und Rechnungsabschluss.
- Vermögensbewerter Personalrückstellungen: Ursprünglich als Unterstützung bei der Umsetzung der neuen VRV gedacht, bewährt es sich in diesem Stadium als Hilfe bei der Bewertung neuer Investitionen, Finanzanlagen, und Forderungen, v.a. aber für die bewertungstechnische Behandlung und Personalrückstellungen. Dieser ermöglicht eine rasche, einfache und nachvollziehbare Berechnung der Personalrückstellungen wie Jubiläumsrückstellung, Abfertigungsrückstellung und der Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube und liefert außerdem einen Hinweis, ob die Rückstellung für den jeweiligen Ansatz auf- oder abgebaut werden muss.
- Webplattform https://www.offenerhaushalt.at/: Der Österreichische Stabilitätspakt verpflichtet im Artikel 12 die Gemeinden, ihre Haushaltsdaten online verfügbar zu machen. "Offener Haushalt" ermöglicht den Gemeinden ihre Haushaltsdaten auf neuartige Weise als Steuerungsgrundlage für Politik und Verwaltungsführung zu verwenden und gleichzeitig die Transparenz der öffentlichen Finanzen zu erhöhen.
- Vorhaben und Investitionsplaner: Der Praxisplaner Investitionen und Vorhaben unterstützt dabei, die Investitionsplanung inklusive der Folgekosten aus Errichtung und Finanzierung in die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde einfließen zu lassen.
- Nachhaltigkeitscheckliste: Die Nachhaltigkeitscheckliste unterstützt Städte und Gemeinden, ihre Investitionsvorhaben nach Nachhaltigkeitskriterien (ESG) und entlang der ökologischen EU-Taxonomie zu belegen. Darüber hinaus bietet die Checkliste einen strukturierten Überblick zur Nachhaltigkeit des geplanten Investitionsvorhaben und ermöglicht ein allfälliges Nachschärfen, um etwaige Folgekosten abzufedern. In Kombination mit dem KDZ-Vorhabens- und Investitionsplaner können zudem die Mehrkosten des geplanten Projektes einfach berechnet werden.
* | Bei diesem Muster handelt es sich um eine unverbindliche Unterlage. Die Zurverfügungstellung dieses Musters erfolgt ohne Gewähr. Wir übernehmen keinerlei Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, in Zusammenhang mit diesem Muster. Insbesondere übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Angemessenheit dieses Musters oder für Maßnahmen, die auf Grund dieses Musters getroffen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Muster weder eine individuelle rechtliche noch eine sonstige fachliche Auskunft oder Empfehlung darstellt und nicht geeignet ist, eine individuelle Beratung durch fachkundige Personen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles zu ersetzen. |