Alles Wichtige auf einen Blick

Wer kümmert sich um alles, wenn Sie einmal dazu nicht mehr in der Lage sein sollten? Dafür eignet sich die Vorsorgevollmacht. Besser frühe Vorsorge, als späte Nachsicht - ein alter Spruch, der vor allem seine Gültigkeit unter Beweis stellt, wenn man einmal geistig oder körperlich nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln.

Warum eine Vorsorgevollmacht?

Das kann übrigens in jedem Fall passieren, wenn man die Entscheidungsfähigkeit verliert. Tritt der Fall ein und wurde keine Vorsorgevollmacht erteilt, bestimmt das Gericht eine gerichtliche Erwachsenenvertretung.
Hier kann eine Vorsorgevollmacht helfen. Für den Fall der Fälle sollte man in gesunden Zeiten eine Person des Vertrauens einsetzen, die später in Ihrem Namen Ihre Geschäfte erledigen kann.

Für den Fall, dass man die erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert, kann man im Voraus - also solange man noch voll entscheidungsfähig ist - eine oder mehrere Personen als Vertretung bevollmächtigen. Mit einer Vorsorgevollmacht entscheidet der:die Bevollmächtigte anstelle des:der nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgeber:in. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum:zur Bevollmächtigten voraus.

Die vier Säulen des Erwachsenenschutzgesetzes

Wenn keine Vorsorgevollmacht errichtet wurde, kommt gemäß der vier Säulen des Erwachsenenschutzgesetzes zuerst die gewählte, danach die gesetzliche und als letzte Möglichkeit die gerichtliche Erwachsenenvertretung zur Anwendung. Die persönliche Entscheidungsfreiheit ist bei der Vorsorgevollmacht am stärksten und bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung am wenigsten ausgeprägt. Deshalb sollte rechtzeitig einer Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht erteilt werden.

In der Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, für welche Angelegenheiten der:die Bevollmächtigte zuständig sein soll. Es ist auch möglich, mehrere Personen für unterschiedliche Aufgaben zu bevollmächtigen. So kann sich beispielsweise eine Vertrauensperson um die Vermögensbelange kümmern, eine andere aber alle Entscheidungen in Zusammenhang mit der Pflege übernehmen.

Eine ältere Frau umarmt ihren Sonn

Die Vollmacht umfasst üblicherweise folgende Angelegenheiten:

  • Vertretung vor Banken
  • Vertretung vor Behörden oder vor Gericht
  • Entscheidung über den künftigen Wohnort oder Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim
  • Einwilligung in bzw. Verweigerung von ärztlichen Maßnahmen wie Untersuchungen,
  • Heilbehandlungen, Operationen, Einsicht in die Krankenakte
  • Verfügung über Liegenschaften
  • Entgegennahme der Post

Die Vorsorgevollmacht ist vor einem:einer Notar:in, einem:einer Rechtsanwält:in oder einem Erwachsenenschutzverein höchstpersönlich und schriftlich zu errichten.

Zu beachten ist, dass der Wirkungsbereich der Angelegenheiten eindeutig und klar beschrieben wird. Die Errichtung der Vorsorgevollmacht und der Eintritt des Vorsorgefalls sind im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) einzutragen. Die Vorsorgevollmacht kann der:die Vollmachtgeber:in jederzeit widerrufen. Ansonsten endet sie mit dem Tod des:der Vollmachtgeber:in oder des:der Bevollmächtigten.

Sie haben konkrete Fragen zu Ihrer individuellen rechtlichen Situation oder möchten Details rund um Ihre persönliche Vermögensweitergabe klären? Bitte nehmen Sie in diesem Fall unbedingt kompetente Beratung durch eine:n Notar:in oder eine:n Rechtsanwält:in in Anspruch.

Das könnte Sie auch interessieren