Die Realisierung geerbter Konten/Sparkonten online beantragen
Die Bank Austria steht Ihnen als Erb:in gerne zur Seite und unterstützt Sie dabei, über Ihren Erbteil zu verfügen. Sie können die Schließung und Gutschrift oder Weiterführung der betroffenen Konten einfach online mittels Formular beantragen. Sollten die in Folge angeführten Voraussetzungen für Ihren Erbfall nicht zutreffen, bitten wir Sie eine nahgelegene Filiale zu suchen.
Voraussetzungen für die Online-Abwicklung
- Die zu realisierenden, erblichen Werte bei der UniCredit Bank Austria dürfen ein Gesamtguthaben von 100.000 Euro nicht übersteigen
- Die zu realisierenden, erblichen Werte betreffen ausschließlich Girokonten und/oder Sparkonten (Verlassenschaften mit Sparbuch sind ausgeschlossen)
- Die betroffenen Girokonten und/oder Sparkonten dürfen keinen negativen Kontostand aufweisen
Treffen die angeführten Kriterien für Ihrem Erbfall nicht zu, bitten wir Sie auf Erben von Giro- und Sparkonten über 100.000 Euro sowie Sparbuch, Wertpapier, Kredit und Safe zu gehen bzw. eine nahegelegene Filiale zu suchen.
In wenigen Schritten zur Realisierung Ihres Erbes
Füllen Sie das PDF-Formular online aus und unterschreiben es im Anschluss digital. Zur Leistung der digitalen Unterschrift stehen Ihnen zwei unterschiedliche Verfahren zur Verfügung:
Möglichkeit 1: ID Austria (derzeit A-Trust) oder eine gleichwertige qualifizierte digitale Unterschrift
Hinweis: Für die korrekte Unterzeichnung des Formulars, bitten wir Sie die Anleitung zu befolgen.
- Schritt 1: Abspeichern des ausgefüllten PDF-Formulars vor der Unterzeichnung
Klicken Sie bitte auf das Drucksymbol anstatt auf das Speichersymbol und speichern das Formular mittels der Funktion „Als PDF speichern“ bzw. „Save as PDF“ ab.
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Schritt 2: Hochladen des PDF-Formulars auf der Webseite von A-Trust.
Für das Unterschreiben des PDF-Formulars mittels ID Austria (Handysignatur) gehen Sie bitte auf die Webseite der A-Trust und laden das PDF-Formular dort hoch. Selbstverständlich können Sie das PDF-Formular auch mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) eines anderen Vertrauensdienstes (z.B. DocuSign, Namirial) unterzeichnen.
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Schritt 3: Unterschreiben des PDF-Formulars
Unterschreiben Sie den Antrag auf der letzten Seite des PDF-Formulars im Feld „Platzhalter für digitale Signatur“ mit „Signatur mit Bildmarke“.
Ziehen Sie hierzu Ihre Signatur in das entsprechende Feld auf dem Formular. Im Anschluss geben Sie Ihren Benutzername/Mobiltelefonnummer sowie Signatur-Passwort für die Anmeldung und Bestätigung der Unterschrift ein. -
Schritt 4: Abspeichern des PDF-Formulars nach der Unterzeichnung
Speichern Sie das PDF-Formular nach erfolgreicher Unterzeichnung mittels „Speichern unter“ bzw. „Save As“ auf Ihrem Desktop. ACHTUNG: Bitte das unterschriebene Dokument nicht als PDF drucken; in diesem Fall würde die digitale Unterschrift zerstört werden.
Möglichkeit 2: Videolegitimierung mit integrierter digitaler Unterzeichnung
Sofern Sie über keine eigene digitale Unterschrift verfügen, können Sie in drei Schritten das PDF-Formular über unseren Partner IDnow unterzeichnen:
Laden Sie bitte das ausgefüllte, aber nicht unterschriebene PDF-Formular sowie eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises und des Verlassenschaftsbeschlusses auf der Bank Austria Webseite hoch und klicken Sie nach Eingabe Ihrer Auftragsdaten auf „Absenden“. | |
Innerhalb der nächsten 48 Stunden (an Werktagen) erhalten Sie eine E-Mail von unserem Vertragspartner IDnow./identity.tm mit den notwendigen Informationen für die Videolegitimierung. Falls Sie die E-Mail nicht innerhalb der 48 Stunden erhalten, schauen Sie bitte sicherheitshalber in Ihrem Spamordner nach. | |
Klicken Sie auf den Zugangslink um den Legitimationsprozess zu starten. Nach positiver Legitimierung können Sie direkt auf der IDnow.-Plattform das von Ihnen bereits übermittelte ausgefüllte PDF-Formular unterschreiben. |
Was wird benötigt
- Verlassenschaftsbeschluss (= Beschluss, der alle Details zu Erben/Begünstigten enthält).
- Amtlicher Lichtbildausweis
Gut zu wissen
- Für den Fall, dass mehreren Personen gemeinsam über ein Erbe verfügen, ist von jedem:r Erb:in separat ein Realisierungs-Antrag zu stellen. Bei Beantragung über das Online-Formular sind jeweils erneut sämtliche erforderlichen Dokumente hochzuladen.
- Kund:innen der Bank Austria können den Antrag bequem via 24You Internetbanking oder Mobile Banking App stellen. Im 24You Internetbanking finden Sie das Online-Formular unter Hilfe > Services rund um Ihr Konto > Kontorealisierung Verlassenschaft und in der Mobile Banking App finden Sie das Online-Formular unter Produkte > Unsere Angebote > Services > Kontorealisierung.
Bitte beachten Sie:
- Sobald alle erforderlichen Unterlagen, wie auch Anträge, vorliegen bearbeiten wir Ihr Anliegen schnellstmöglich (in der Regel dauert die Bearbeitung dann max. 10 Werktage).
- Ist für Sie die Einreichung des Formulars online nicht möglich, können Sie dieses auch gerne in Ihrer Wunschfiliale abgeben. Bitte denken Sie daran, dass es erforderlich ist, hierbei auch den entsprechenden Beschluss vorzulegen.
Der Ablauf nach dem Todesfall
Im Todesfall einer Person wird vom zuständigen Gericht das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird ein:e Notar:in aus dem Wohnsitzbezirk des:der Verstorbenen zum:zur Gerichtskommissär:in bestellt, der für die Hinterbliebenen in weiterer Folge als Ansprechpartner:in zur Verfügung steht.
Vom Bankinstitut werden, im Zuge einer Barwertanfrage durch den:die Gerichtskommissär:in, sämtliche Werte und Barwerte der verstorbenen Person mit Todestag bekanntgegeben. Generell gilt: Bankkonten zählen zur Erbschaft und gehen somit auf den:die Erb:in bzw. die Erbengemeinschaft über. War die verstorbene Person alleinige:r Kontoinhaber:in, werden Werte bzw. Konten und Depots vom Bankinstitut gesperrt, bis die Erbschaft eindeutig geklärt ist.
Wurde zu Lebzeiten eine Bankvollmacht vereinbart, können Sie die Bankgeschäfte, im Rahmen der Vollmacht, fortführen. Sie können dann in der Regel Überweisungen tätigen, Rechnungen begleichen und Bargeld beheben. Etwaige Erb:innen können gegen diese Vollmacht Wiederspruch einlegen – dann kann die Vollmacht nur noch gemeinsam in Anspruch genommen werden.
Bei Gemeinschaftskonten bzw. Gemeinschaftsdepots kann der bzw. die andere Mitinhaber:in weiter über das Konto verfügen. Der Todesfall führt dann also zu keiner Sperrung. Bitte beachten Sie: sind Sie als Mitinhaber:in allerdings nicht Alleinerbe:Alleinerbin, treten die Erb:innen gemeinschaftlich an die Stelle der verstorbenen Person. Als Mitinhaber:in steht Ihnen dann also nicht das gesamte Kontoguthaben zu, da dieses Teil der Erbschaft wird.
Der letzte Wille
Die genaue Abwicklung wird mit dem:der Notar:in besprochen. Wurde ein Testament registriert, wird der:die verwahrende Notar:in automatisch verständigt. Diese:r übersendet das Testament an den:die Gerichtskommissär:in. Hat die verstorbene Person kein, ein ungültiges oder ein Testament hinterlassen, welches sich nur auf einen Teil des Nachlasses bezieht, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.