Kontowechsel leicht gemacht – rasch und kostenlos
Ein Kontowechsel kann aus mehreren Gründen passieren. Entweder haben sich die finanziellen Anforderungen geändert, oder man möchte etwa auf ein nachhaltigeres Konto, wie das GoGreen-Konto, umsteigen.
Welche Gründe es auch gibt. Wählen Sie einfach das passende Konto, den Rest erledigen wir für Sie – rasch und kostenlos.
Wie läuft der Kontowechsel-Service der Bank Austria ab?
- Sie wählen Ihr passendes Konto. Ob Vielnutzer oder Gelegenheits-Banker, ob Internetbanking-Profi oder traditionelle:r Filial-Kund:in: Mit dem Relax-Konto, dem Online-Konto oder dem GoGreen-Konto gibt es für jede:n das richtige Konto.
- Sie unterfertigen das Ermächtigungsschreiben für das Kontowechsel-Service in einer Bank Austria Filiale
- Wir klären alle Details mit Ihrer bisherigen Bank.
- Wir erhalten die angeforderten Informationen von Ihrer bisherigen Bank.
- Wir richten Ihre Zahlungsaufträge ein und leiten in Ihrem Auftrag alle Informationen an Ihre Zahlungsverkehrspartner weiter.
- Wenige Tage nach Kontoeröffnung erhalten Sie Ihre Debitkarte (BankCard).
Die wichtigsten Fragen & Antworten rund um den Kontowechsel
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Was ist ein Kontowechsel-Service?
Wir nehmen Ihnen die Arbeit bei einer Kontoumstellung gerne ab. Wir tätigen alle nötigen Schritte, um einen raschen Kontowechsel zu ermöglichen. Wir verständigen Ihre bisherige Bank von der Kontoschließung, holen die Daten Ihrer regelmäßigen Zahlungsverkehrspartner ein und verständigen diese von Ihrem neuen Konto.
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Was muss ich beachten, wenn ich das Konto wechsle?
Bitte kontrollieren Sie in der Umstellungsphase den Verlauf der SEPA-Lastschriften genau. Wir liefern zwar alle Informationen an die Zahlungsempfänger, haben jedoch keinerlei Handhabe, inwieweit die IBAN-Änderung vom Zahlungsempfänger zum richtigen Zeitpunkt auch tatsächlich vorgenommen wird. Gegebenenfalls nehmen Sie bitte direkt mit dem Zahlungsempfänger Kontakt auf und lassen Sie die Kontodaten aktualisieren.
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Wie lange dauert ein Kontowechsel?
Wenn Sie es wünschen, kümmern wir uns gerne um die Kontoschließung bei Ihrer bisherigen Bank. Mit Ihrer Ermächtigung wird Ihre bisherige Bank unserer Aufforderung innerhalb von zwei Werktagen nachkommen.
Sofern Ihre Ermächtigung dies vorsieht, unternehmen wir innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Daten Ihrer alten Bank die folgenden Schritte:
- Wir richten die von Ihnen gewünschten Daueraufträge ein und führen diese mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung genannten Datum aus.
- Alle notwendigen Vorkehrungen, um SEPA-Lastschriften zu akzeptieren, werden getroffen, damit diese ab dem von Ihnen angegebenen Datum durchgeführt werden können.
- Wir informieren Sie über die Möglichkeiten, SEPA-Lastschriften auf Ihrem Konto zu begrenzen bzw. zu blockieren.
- Gegebenenfalls werden Sie über anfallende Entgelte informiert.
- Die in Ihrer Ermächtigung genannten Zahlungsverkehrspartner, welche wiederkehrende Überweisungen auf Ihr Zahlungskonto tätigen bzw. im SEPA-Lastschriftverfahren Geldbeträge von Ihrem Konto abbuchen, werden über Ihre neue Kontoverbindung sowie das Datum, ab dem SEPA-Lastschriften von Ihrem neuen Konto abzubuchen sind, informiert. Im Zuge dessen übermitteln wir diesen eine Kopie Ihrer Ermächtigung. Falls nicht alle zur Vornahme dieser Verständigung nötigen Angaben der Zahlungsverkehrspartner vorliegen, ersuchen wir Sie, uns diese mitzuteilen.
- Für den Fall, dass Sie sich entschieden haben, Ihren Zahlungsverkehrspartnern die Informationen über Ihre neue Kontoverbindung selbst mitzuteilen, stellen wir Ihnen gerne Musterschreiben zur Verfügung, welche Angaben zur neuen Kontoverbindung sowie das in der Ermächtigung angegebene Datum enthalten.
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Wie ist der Wechsel eines Girokontos geregelt?
Ihre bisherige Bank schickt uns eine Liste der bestehenden Daueraufträge und alle verfügbaren Informationen zu Lastschriftsmandaten sowie vom Zahlungsempfänger in den letzten 13 Monaten veranlasste SEPA-Lastschriften.
Auch werden uns Informationen über wiederkehrend eingehende Überweisungen auf Ihr Zahlungskonto in den letzten 13 Monaten übermittelt.
Mit Wirkung ab dem in der Ermächtigung angegebenen Datum werden SEPA-Lastschriften und eingehende Überweisungen nicht mehr akzeptiert.
Ebenso werden Daueraufträge mit Wirkung des von Ihnen angegebenen Datums nicht mehr durchgeführt. -
Was, wenn ich die Verständigung beim Kontowechsel selbst machen möchte?
Sollten Sie die Verständigung lieber selbst vornehmen, stellen wir Ihnen gerne Musterbriefe zur Verfügung. Nach Erhalt der Liste Ihrer Zahlungsverkehrspartner von Ihrer bisherigen Bank werden wir mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um die Auswahl der zu verständigenden Zahlungsverkehrspartner zu vereinbaren und gegebenenfalls fehlende Informationen zu ergänzen.
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Wer kann das Kontowechsel-Service nutzen?
Jede Privatperson, die ein neues Konto bei der Bank Austria eröffnet und ihr Konto bei der alten Bank schließen lassen will.
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Wird mein Geld beim Kontowechsel übertragen?
- Das auf Ihrem Konto verbliebene Guthaben wird mit dem von Ihnen angegebenen Datum auf Ihr neues Konto bei der Bank Austria übertragen.
- Das Konto bei Ihrer bisherigen Bank wird mit dem von Ihnen angegebenen Datum geschlossen. Die Abdeckung eines etwaigen Sollsaldos ist Voraussetzung für die Schließung. Kann das Konto nicht zu dem in der Ermächtigung genannten Datum auf Grund noch offener Verpflichtungen geschlossen werden, wird Sie Ihre bisherige Bank hiervon umgehend verständigen.