Wozu eine private Unfallversicherung?

Jährlich passieren in Österreich fast 82 %* aller Unfälle in der Freizeit und im Haushalt. Genau dann, wenn der gesetzliche Unfallschutz fehlt. Auf die private Unfallversicherung AktivER GO! können Sie sich dann im Fall des Falles verlassen.

Sie sichert Sie und Ihre Familie gegen die Folgen eines Freizeitunfalls ab. Damit ein Unfall Sie nicht aus dem finanziellem Gleichgewicht bringt. Wir beraten Sie gerne! Vereinbaren Sie gleich einen Termin mir Ihrem:Ihrer Berater:in für eine private Unfallversicherung. 

AktivER GO! Die Unfallversicherung hilft Ihnen:

  • den Lebensstandard zu halten, wenn Sie Ihren Beruf nach einem Unfall nicht mehr ausüben können.
  • Geld zu haben, wenn Sie durch eine Behinderung die Wohnung umbauen oder das Auto adaptieren müssen.
  • Ihr privates Vermögen zu schützen, damit die Ausbildung der Kinder oder die Rückzahlung bestehender Kredite nicht gefährdet ist.

Folder AktivER GO! Unfallversicherung (PDF)

So individuell wie Ihre Bedürfnisse: Die AktivER GO! Varianten

Optimaler Schutz

Sie wollen sich umfassend absichern mit wichtigen Extras? 
Die Variante Optimaler Schutz punktet zusätzlich mit noch besseren Grund- und Zusatzleistungen - inklusive höheren Maximalsummen.

Basis-Schutz

Sie suchen nach einem ausgewogenen Schutz mit einigen Extras? 
Die Variante Basis-Schutz punktet mit einer ausgeglichenen Mischung aus Grund- und Zusatzleistungen – inklusive bereits attraktiver Maximalsummen.

Start-Schutz

Sie möchten eine günstige Absicherung ohne Extras?
Sie sichern sich damit gezielt vorwiegend gegen große Unfallfolgen ab – mit einer preiswerten Kombination der wichtigsten Leistungen.

Weiterführende Hinweise zu den Varianten finden Sie zu Ihrer unverbindlichen Erstinformation im Produktfolder. Für die Varianten Start und Basis gelten die AUVB 2021 (Basistarif). Für die Variante Optimal gelten die AUVBP 2021 (Plustarif). 

Was ist versichert? Versicherte Leistungen im Überblick:

Kapitalleistung bei Dauerinvalidität

Die unverzichtbare Basis für Ihren Unfallschutz. Mit Einmalzahlung für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder für den Fall, wenn das Auto umgerüstet werden muss. Sie erhalten bereits ab einer Dauerinvalidität von 0,1 Prozent eine Leistung. Damit nicht genug: Mit dem Invaliditätsgrad steigt auch die Leistung stark an - bis zu 400 % bzw. 500 % der gewählten Versicherungssumme – abhängig vom gewählten Versicherungsschutz.

Kapital-Fixleistung bei Dauerinvalidität

Die Einmalzahlung für besonders schwere Unfallfolgen bei Dauerinvalidität ab 35 % bzw. ab 50 %. Sie könnte zum Beispiel für mehr als nur zweckorientierte Umbauten nach einem Unfall verwendet werden.

Unfallrente zur Einkommenssicherung

Eine Unfallrente hilft Ihnen, wenn Sie nach einem Unfall nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können – auf Wunsch auch lebenslang. Abhängig vom gewählten Versicherungsschutz  können Sie zwischen mehreren Varianten wählen. Im besten Fall sogar mit Auszahlungsgarantie für mindestens 20 Jahre und Wertsicherung ab Auszahlungsbeginn.

Absicherung bei Unfalltod

Und falls tatsächlich das Schlimmste eintrifft, haben Ihre Hinterbliebenen Anspruch auf die vereinbarte Todesfallsumme. 

Zusatzleistungen

Erweitern Sie Ihren Unfallschutz mit Leistungen wie zum Beispiel: 

24h SOS-Service

Das 24h SOS-Service mit Organisation und Kostenübernahme für Suchen, Retten, Bergen bis zu 250.000 Euro (inkl. Notarzt-Hubschrauber bis zu 30.000 Euro) sowie Behandlungs- und Rücktransportkosten, mit Pflege und Haushaltservice wie Putzen, Waschen, Kochen oder Kinder- und Haustierbetreuung und weitere wertvolle Hilfs- und Betreuungsleistungen.

REHA-Management

Speziell ausgebildete REHA-Manager:innen unterstützen Sie dabei, schnell wieder fit zu werden. Mit medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation. Zum Beispiel durch zusätzliche Therapien, Umschulungen oder Kontakt zu Selbsthilfegruppen. Falls etwas zurückbleibt, hilft ERGO, Ihr Leben barrierefrei zu gestalten.

Heilkosten

ERGO übernimmt die Heilkosten, sofern diese nicht bereits von der Sozialversicherung gedeckt wurden. Versichert ist z.B. der Ersatz für die unfallbedingte Anschaffung neuer Prothesen. Ebenso Kosten für private Behandlungen, kosmetische OPs und alternative Heilmethoden wie z.B. die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) oder Begleitkosten für Kinder.

Knochenbruchpauschale

Sie erhalten als „Trostpflaster“ eine Pauschalleistung unabhängig von der Anzahl der gebrochenen Knochen.

Fixkostenübernahme

Auf Wunsch übernimmt ERGO bei längerer ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahr Ihre Miete, Nebenkosten, Kreditrückzahlung etc. bis max. 1.800 Euro pro Monat.

Spitalgeld und Taggeld

  • Für jeden Tag, den Sie unfallbedingt im Krankenhaus sind erhalten Sie Spitalgeld, bis zu einem Jahr. Zusätzlich mit anschließendem Genesungsgeld (maximal bis zu 100 Tage). Und müssen Sie im Ausland wegen eines Unfalls ins Spital, erhöhen wir diese Leistung.
  • Für jeden Tag, den Sie unfallbedingt zu 100 % arbeitsunfähig sind erhalten Sie Taggeld. Wichtig vor allem, wenn Sie kein fixes Gehalt, sondern ein Fixum mit Provisionen oder Zuschüssen beziehen.
Rechtliche Informationen

* Quelle: KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), IDB Austria 2019. Hochrechnung

Bitte beachten Sie: Details und Leistungsbeschränkungen erhalten Sie bei Ihrem:Ihrer Berater:in vor Ort oder entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen unter ergo-versicherung.at/service/versicherungsbedingungen

AktivER GO! Die Unfallversicherung ist ein Produkt der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft.
Die UniCredit Bank Austria AG ist in der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe vertraglich gebundener Versicherungsagent der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien.
Die UniCredit Bank Austria AG ist zum Empfang von Prämien und von für den:die Kund:in bestimmten Beträgen berechtigt. GISA-Zahl: 27506127.

Bitte beachten Sie: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse des:der Vertragsnehmers:Versicherungsnehmerin bezogene Beratung nicht ersetzen.

Stand: März 2023

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