Wozu eine private Unfallversicherung?
Jährlich passieren in Österreich fast 82 %* aller Unfälle in der Freizeit und im Haushalt. Genau dann, wenn der gesetzliche Unfallschutz fehlt. Auf die private Unfallversicherung AktivER GO! können Sie sich dann im Fall des Falles verlassen.
Sie sichert Sie und Ihre Familie gegen die Folgen eines Freizeitunfalls ab. Damit ein Unfall Sie nicht aus dem finanziellem Gleichgewicht bringt. Wir beraten Sie gerne! Vereinbaren Sie gleich einen Termin mir Ihrem:Ihrer Berater:in für eine private Unfallversicherung.
AktivER GO! Die Unfallversicherung hilft Ihnen:
- den Lebensstandard zu halten, wenn Sie Ihren Beruf nach einem Unfall nicht mehr ausüben können.
- Geld zu haben, wenn Sie durch eine Behinderung die Wohnung umbauen oder das Auto adaptieren müssen.
- Ihr privates Vermögen zu schützen, damit die Ausbildung der Kinder oder die Rückzahlung bestehender Kredite nicht gefährdet ist.
So individuell wie Ihre Bedürfnisse: Die AktivER GO! Varianten
Optimaler Schutz
Sie wollen sich umfassend absichern mit wichtigen Extras?
Die Variante Optimaler Schutz punktet zusätzlich mit noch besseren Grund- und Zusatzleistungen - inklusive höheren Maximalsummen.
Basis-Schutz
Sie suchen nach einem ausgewogenen Schutz mit einigen Extras?
Die Variante Basis-Schutz punktet mit einer ausgeglichenen Mischung aus Grund- und Zusatzleistungen – inklusive bereits attraktiver Maximalsummen.
Start-Schutz
Sie möchten eine günstige Absicherung ohne Extras?
Sie sichern sich damit gezielt vorwiegend gegen große Unfallfolgen ab – mit einer preiswerten Kombination der wichtigsten Leistungen.
Weiterführende Hinweise zu den Varianten finden Sie zu Ihrer unverbindlichen Erstinformation im Produktfolder. Für die Varianten Start und Basis gelten die AUVB 2021 (Basistarif). Für die Variante Optimal gelten die AUVBP 2021 (Plustarif).
Was ist versichert? Versicherte Leistungen im Überblick:
Die unverzichtbare Basis für Ihren Unfallschutz. Mit Einmalzahlung für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder für den Fall, wenn das Auto umgerüstet werden muss. Sie erhalten bereits ab einer Dauerinvalidität von 0,1 Prozent eine Leistung. Damit nicht genug: Mit dem Invaliditätsgrad steigt auch die Leistung stark an - bis zu 400 % bzw. 500 % der gewählten Versicherungssumme – abhängig vom gewählten Versicherungsschutz.
Die Einmalzahlung für besonders schwere Unfallfolgen bei Dauerinvalidität ab 35 % bzw. ab 50 %. Sie könnte zum Beispiel für mehr als nur zweckorientierte Umbauten nach einem Unfall verwendet werden.
Eine Unfallrente hilft Ihnen, wenn Sie nach einem Unfall nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können – auf Wunsch auch lebenslang. Abhängig vom gewählten Versicherungsschutz können Sie zwischen mehreren Varianten wählen. Im besten Fall sogar mit Auszahlungsgarantie für mindestens 20 Jahre und Wertsicherung ab Auszahlungsbeginn.
Und falls tatsächlich das Schlimmste eintrifft, haben Ihre Hinterbliebenen Anspruch auf die vereinbarte Todesfallsumme.
Zusatzleistungen
Erweitern Sie Ihren Unfallschutz mit Leistungen wie zum Beispiel:
* Quelle: KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), IDB Austria 2019. Hochrechnung
Bitte beachten Sie: Details und Leistungsbeschränkungen erhalten Sie bei Ihrem:Ihrer Berater:in vor Ort oder entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen unter ergo-versicherung.at/service/versicherungsbedingungen
AktivER GO! Die Unfallversicherung ist ein Produkt der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft.
Die UniCredit Bank Austria AG ist in der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe vertraglich gebundener Versicherungsagent der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien.
Die UniCredit Bank Austria AG ist zum Empfang von Prämien und von für den:die Kund:in bestimmten Beträgen berechtigt. GISA-Zahl: 27506127.
Bitte beachten Sie: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse des:der Vertragsnehmers:Versicherungsnehmerin bezogene Beratung nicht ersetzen.
Stand: März 2023