Vom Erben über das Schenken bis hin zum Stiften - die Berater:innen der Bank Austria stehen Ihnen zur Seite.

Vermögensweitergabe

Das Leben kann unerwartete Wendungen nehmen und daher ist es sinnvoll, frühzeitig die Weitergabe des Vermögens zu gestalten. Damit die Abwicklung der Vermögensweitergabe ordnungsgemäß abläuft und Missverständnisse zwischen den Beteiligten im Nachhinein vermieden werden, kümmern Sie sich zu Lebzeiten um ein Testament.

Checkliste

Folgende Punkte sind für die Vermögensweitergabe zu beachten:

  • Treffen Sie möglichst früh Ihre letztwilligen Anordnungen.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis aller Ihrer Vermögenswerte.
  • Sichern Sie rechtzeitig Ihren Lebensstandard und den Ihrer Angehörigen.Prüfen Sie die Vor- und Nachteile des Verschenkens und Vererbens.
  • Sorgen Sie für entstehende Pflichtteile und Steuerbelastungen vor.

Leitfaden für den Ablauf nach einem Todesfall  

Kompetente Beratung bei der Vermögensweitergabe

Die Berater:innen der Bank Austria stehen Ihnen gerne zur Seite. Sie unterstützen Sie dabei, eine maßgeschneiderte Lösung zu erstellen.
So können Sie zeitgerecht klare Verhältnisse schaffen und spätere Probleme und Auseinandersetzungen vermeiden. Bei Fragen zur allgemeinen Rechtslage und des Steuerrechts beraten Sie Notar:innen, Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen.

Abwicklung der Verlassenschaft

Um Ihnen den Weg nach dem Verlust eines Angehörigen zu erleichtern, unterstützen wir Sie im Prozess des Verlassenschaftsverfahrens.

Meldung des Todesfalls

Die Meldung des Todesfalls ermöglicht es bei einer:m alleinigen Kontoinhaber:in, alle Konten und Werte, bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens zu sperren. Bei weiteren Kontoinhaber:innen kann über die Konten und Werte weiterhin verfügt werden. Bitte beachten Sie auch unser Informationsblatt für Hinterbliebene.

Erben von Giro- und Sparkonten bis 100.000 Euro

Als erbberechtige Person können Sie die Schließung und Gutschrift oder Weiterführung der betroffenen Konten über unser Online-Formular beantragen.

Erben von Giro- und Sparkonten ab 100.000 Euro bzw. Sparbücher, Wertpapiere, Kredite, Safes

Um Ihnen den Weg nach dem Verlust eines Angehörigen zu vereinfachen, können Sie den Verlassenschaftsbeschluss online hochladen. Sobald Ihr Antrag bei uns eingelangt ist, werden Sie zeitnah von einem:einer Expert:in betreffend eines Termins kontaktiert.


Lebensversicherungen zur Generationenvorsorge

Lebensversicherungen können einen wichtigen Bestandteil für die Generationsvorsorge und Vermögensweitergabe darstellen. Sie ermöglichen es, Familien und Partner:innen abzusichern und Vermögen selbstbestimmt weiterzugeben. Die Bank Austria bietet dabei in Kooperation mit ERGO maßgeschneiderte Produkte für Ihre Bedürfnisse an.

Fragen und Antworten

  • Warum ist eine Nachlassregelung so wichtig?

    Ein Testament ist nicht gleich ein Testament – und nicht jeder letzter Wille wird auch erfüllt. Zumindest nicht, wenn er rechtlich nicht gültig ist. Wenn Sie etwas zu vererben haben, sollten Sie sich bereits zu Lebzeiten darum kümmern, damit die Erbschaft geregelt wird.

  • Was Sie beim Vererben bedenken müssen: Testament ja/nein?

    Was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod geschehen soll, das können Sie bereits zu Lebzeiten anordnen. Ein Testament legt fest, wer erbt und wer von dem Vermögen nichts oder nur wenig bekommen soll. Es ist aber auch möglich ein Vermächtnis aufzusetzen, also einer bestimmten Person eine Sache zukommen zu lassen. Das Vermächtnis ist somit eine letztwillige Zuwendung ohne Hinterlassung eines Erbteiles. Das Vermächtnis kann in einem Testament oder in einer Verfügung ohne Erbeinsetzung angeordnet sein.

  • Wer ist erbberechtigt?

    Im Grunde jeder, den Sie in Ihrem Testament bedenken. Allerdings gibt es auch einen Pflichtteil, der Ihren Nachkommen zusteht. Hier finden Sie die genauen Anforderungen an ein Testament und Details zur Erbfolgeregelung.

  • Gibt es eine Erbschaftssteuer?

    Seit 1. August 2008 gibt es in Österreich keine Erbschaftsteuer und auch keine Schenkungsteuer mehr. Wie lange das noch so bleibt, ist ungewiss. Angesichts der aktuellen Lage könnten gewisse Steuern wieder eingeführt werden. Für Schenkungen gibt es allerdings nach wie vor Meldepflichten. Das betrifft besonders Schenkungen im Geldwert von über 50.000 Euro. Auch unterliegen Liegenschaftsübertragungen, sei es auf Grund von Schenkungen oder von Todes wegen, der Grunderwerbsteuer (GrESt). Hier finden Sie alle Informationen zur Erbschaftssteuer.

  • Was passiert mit Schulden und Krediten im Todesfall?

    Die bedingte Erbserklärung ist mit der Erstellung eines Inventars verbunden. Die Erben haften jedoch maximal bis zum Wert der geerbten Werte. Im Falle der unbedingten Erbserklärung haftet der Erbe für die Schulden des Nachlasses persönlich, also mit seinem ganzen Vermögen. Die Erbschaft kann aber auch – beispielsweise wegen zu hoher Schulden – ausgeschlagen werden.
    Hier finden Sie alle Infos zum Ablauf nach dem Todesfall.
     

Rechtliche Informationen

Bitte beachten Sie: Nicht für Kund:innen mit Wohnsitz im Ausland!

 
* Die steuerliche Mindestanlagedauer beträgt 15 Jahre bzw. 10 Jahre für Versicherungsnehmer und versicherte Personen, die jeweils bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet haben.
** Informationen zum Erbrecht erhalten Sie bei Ihrem:Ihrer Notar:in oder Ihrem:Ihrer Rechtsanwält:in. 


Die „ERGO fürs Sparen“, die „ERGO fürs Leben“ und die „ERGO fürs Investment“ sind Lebensversicherungen, die „ERGO Bestattungsvorsorge“ ist eine Ablebensversicherung und diese sind Produkte der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft.
Die Basisinformationsblätter (Überblick zu Veranlagungsrisiken und -chancen) für die „ERGO fürs Leben“ sowie „ERGO fürs Investment“ Versicherungen finden Sie auf der Homepage der ERGO unter: www.ergo-versicherung.at/priip

Die UniCredit Bank Austria AG ist in der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe vertraglich gebundener Versicherungsagent der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien. Die UniCredit Bank Austria AG ist zum Empfang von Prämien und von für den:die Kund:in bestimmten Beträgen berechtigt. GISA-Zahl: 27506127

Die vorliegenden Marketinginformationen stellen keine Beratung oder Empfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss einer Versicherung und keine Aufforderung ein solches Angebot zu stellen. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden bezogene Beratung nicht ersetzen. Ob ein bestimmtes Produkt für Sie geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft und dem Zeitraum ab, in dem Sie gedenken die Anlage zu halten. Reden Sie mit Ihrem:Ihrer Berater:in.

Stand: April 2024

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