Sicherungseinrichtung

Aufgrund von EU-Richtlinien, in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) umgesetzt, ist jedes Kreditinstitut, das sicherungspflichtige Einlagen entgegennimmt bzw. sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, gesetzlich verpflichtet, einer Sicherungseinrichtung anzugehören.

Die Bank Austria unterliegt als österreichische Bank uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (ESAEG). Die Bank Austria ist Mitglied einer gesetzlichen Sicherungseinrichtung, der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA).

Die Ausnahmen von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung finden Sie in § 10 Abs. 1 und § 47 Abs. 2 ESAEG.

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