Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs

SEPA (Single Euro Payments Area - einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum) ist ein gesamteuropäisches Projekt und verfolgt das Ziel, den europäischen Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen.
Primär umfasst SEPA die Länder der Eurozone, aber auch die übrigen Länder der EU, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Monaco und San Marino.

Hotlines:

SEPA-Hotline: +43 (0) 50505-26400
IBAN-Infoline: +43 (0) 50505-26440

Ziele von SEPA

Die EU-Verordnung 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und SEPA Lastschrift in Euro gilt seit 31. März 2012.

Ihre wesentlichen Inhalte sind:

  • Die Verordnung gilt für Zahlungen per Überweisung und SEPA Lastschriften innerhalb der Europäischen Union und des EWR in der Währung Euro. Sie bezieht sich auf den Massenzahlungsverkehr in Euro. Von der Verordnung nicht betroffen sind u. a. Eilüberweisungen, Schecks, Wechsel, Kartenzahlungen, Zahlungen über Großbetragssysteme oder Zahlungen in anderen Währungen.
  • Danach dürfen Überweisungen und SEPA Lastschriften in Euro innerhalb der EU und der EWR-Länder nur noch unter Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Vorschriften durchgeführt werden. Das bedeutet unter anderem die verpflichtende Verwendung der IBAN als Kontoidentifikation sowie des ISO-20022-Formats für die elektronische Beauftragung.
  • Mandate von bestehenden Einzugsermächtigungen und Lastschriftaufträgen können in ein SEPA Lastschriftmandat migriert werden.
  • Konsumenten (Verbrauchern) wird bei der SEPA Lastschrift das Recht eingeräumt, ihr Konto für Lastschriften von bestimmten Zahlungsempfängern zu sperren, nur bestimmte Zahlungsempfänger zuzulassen oder Zahlungen gemäß definierter Kriterien automatisch abzulehnen.
  • Bereits mit der zuvor erlassenen „EU-Preisverordnung“ (EU-Verordnung 924/2009) wurde die Betragsgrenze von EUR 50.000,- aufgehoben.
Vorteile durch SEPA
  • Erhöhte Transparenz und Kundenfreundlichkeit
  • Schnellere Durchführung durch einheitliche Regelungen
  • Schaffung einer Möglichkeit von SEPA Lastschriften und Einzügen in 36 Ländern Europas
  • Bei Nichtdurchführbarkeit strenge Regeln für die Rückleitung bzw. Rückabwicklung der Zahlung
  • Garantierte Durchführungsfristen, dadurch bessere Liquiditätsplanung
  • Bei SEPA Firmenlastschriften noch schnellere Durchführung und Sicherung der Finalität der Zahlung
  • Erhöhte Sicherheit basierend auf den neuesten technischen Standards (ISO 20022)

Da die SEPA Vorteile je nach Unternehmen unterschiedlich ausgeprägt sind, beraten wir Sie gerne bei der Optimierung bzw. dem Timing Ihrer individuellen SEPA Umsetzungsstrategien.

SEPA Überweisungen (SEPA Credit Transfer)
  • Überweisungswährung ist Euro
  • Gültigkeitsbereich innerhalb des EWR, technisch mit Schweiz, Monako und Vereinigte Königreich auch möglich
  • Neue genormte Datenfelder im XML-Format (z.B. Zahlungsreferenz, Verwendungszweck mit einheitlicher Länge von 140 Zeichen)
  • Standardisierte Abwicklung durch einheitliche Formate für nationale und internationale Zahlungen
  • Neuer Zahlungsbeleg (Überweisung) mit IBAN (und BIC)
  • Spesenteilung (‚SHA’)– Auftraggeber und Begünstigter tragen ihre eigenen Kosten
  • Garantierte Ausführungszeit: 1 Bankarbeitstag bis zur Bank des Begünstigten
    (bei in Papierform erteilten Überweisungsaufträgen: maximal zwei Bankarbeitstage)
SEPA Lastschrift (SEPA Direct Debit Core)

Dieses Verfahren ist sowohl für Verbraucher als auch für Nichtverbraucher verfügbar.

Überblick

  • Einzuziehender Betrag in Euro
  • Gültigkeitsbereich im Inland und grenzüberschreitend innerhalb des EWR, technisch mit Schweiz, Monako und Vereinigte Königreich auch möglich
  • Erweiterter Datenaufbau für Einreichungen und Retouren (CID Creditor Identifikation, Mandatsdaten)
  • Genormter Zeitablauf von der Einreichung bis zur Belastung (zum vorgegebenen Fälligkeitsdatum) der zahlungspflichtigen Person
  • Angabe der Fälligkeit (Due Date): am Fälligkeitstag erfolgt sowohl die Belastung auf dem Konto der zahlungspflichtigen Person, als auch die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers
  • Klar definierte, europaweit gültige Prozesse, Fristen und Formvorschriften
  • Einheitliche Abwicklung bei Rückleitungen von SEPA Lastschriften
  • Rechtssicherheit durch die Payment Services Directive II (PSD II) - in Österreich durch das ZaDiG 2018 umgesetzt

Die Voraussetzung (für Verbraucherund Nichtverbraucher) für die Durchführung einer SEPA Lastschrift ist, dass zwischen Zahlungsempfänger(Creditor) und Zahlungspflichtigen (Debtor) ein SEPA Lastschriftmandat vereinbart wird. Die Inhalte dieses SEPA Lastschriftmandats sind europaweit einheitlich vereinbart und Bestandteile der Vereinbarung mit den Zahlungsempfänger, siehe Muster im Download-Bereich.

Die Zahlungsempfänger müssen die SEPA Lastschriftmandate archivieren und die Inhalte mit jeder SEPA Lastschrift elektronisch übermitteln. Informationen über die teilnehmenden Kreditinstitute am SEPA Lastschriftverfahren finden Sie auf der Website des European Payments Council.

SEPA Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B)

Dieses Verfahren kann nur für SEPA Lastschriften zwischen zwei Vertragspartnen genutzt werden, die beide Nichtverbraucher sind.

Überblick

  • Einzuziehender Betrag in Euro
  • Gültigkeitsbereich im Inland und grenzüberschreitend innerhalb des EWR, technisch mit Schweiz, Monako und Vereinigte Königreich auch möglich
  • Bankverbindungen sind ausnahmslos in Form von IBAN (und BIC) anzugeben, wobei hinsichtlich BIC folgendes gilt: Im Inlandszahlungsverkehr ist die Verwendung des BIC für SEPA Credit Transfer optional, für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums ist der BIC bis 1. 2. 2016 verpflichtend, danach optional
  • Erweiterter Datenaufbau für Einreichungen und Retouren (CID Creditor Identifikation, Mandatsdaten)
  • Genormter Zeitablauf von der Einreichung bis zur Belastung (zum vorgegebenen Fälligkeitsdatum) des Zahlungspflichtigen
  • Angabe der Fälligkeit (Due Date): am Fälligkeitstag erfolgt sowohl die Belastung auf dem Konto der zahlungspflichtigen Person, als auch die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers
  • Kürzere Durchlaufzeiten, finale Zahlung gewährleistet (keine Rückleitung auf Kundenwunsch möglich)
  • Klar definierte europaweit gültige Prozesse, Fristen und Formvorschriften
  • Rechtssicherheit durch die Payment Services Directive II (PSD II) - in Österreich durch das ZaDiG 2018 umgesetzt

Die Voraussetzung für die Durchführung einer SEPA Firmenlastschrift ist, dass zwischen Zahlungsempfänger (Creditor) und Zahlungspflichtigen (Debtor) ein SEPA Firmenlastschriftmandat vereinbart wird. Die Inhalte dieses SEPA Firmenlastschriftmandats sind europaweit einheitlich vereinbart und sind Bestandteile der Vereinbarung mit den Zahlungsempfängern, siehe Muster im Download-Bereich.

Die zahlungspflichtige Person ist verpflichtet, dem Kreditinstitut rechtzeitig vor Durchführung der SEPA Firmenlastschrift die Mandatsdaten (Creditor-ID, Mandatsreferenz) bekanntzugeben. Die Zahlungsempfänger müssen die SEPA Firmenlastschriftmandate archivieren und die Inhalte mit jeder
SEPA Firmenlastschrift elektronisch übermitteln.

Informationen über die teilnehmenden Kreditinstitute am SEPA Lastschriftverfahren finden Sie auf der Website des European Payments Council. Bitte beachten Sie unbedingt die Erreichbarkeit des Kreditinstituts in Bezug auf das spezifische Produkt SEPA Direct Debit B2B.

SEPA Lastschrift - Creditor Identifikation (CID)

Die Creditor Identifikation ist Teil der EU-weiten SEPA Standardisierung. Da es in Österreich bisher kein entsprechendes nationales Kennzeichen gab, wurde dies in Abstimmung mit den österreichischen Kreditinstituten durch die OeNB eingeführt, die auch die zentrale Ausgabe (kostenpflichtig) und Verwaltung der CID innehat.

Die Creditor Identifikation ist ein unbedingt notwendiger Bestandteil der "Kundenvereinbarung über die Einreichung von SEPA Lastschriften". Für Einreicher, die noch keine CID besitzen kann eine CID bei der Bank Austria beantragt werden. Weitere Informationen sind auf der Website der Österreichischen Nationalbank zu finden.

SEPA Gehalts- und Pensionszahlungen

Sie möchten, dass alle Ihre Mitarbeiter:innen ihre Gehälter am gleichen Tag erhalten – völlig unabhängig davon, bei welcher Bank sie ihr Konto haben? Und dies mit nur einer einzigen Buchung? Wie bieten die Möglichkeit dazu.

Das Sonderservice der Bank Austria für SEPA-Gehalts- und Pensionszahlungen unterstützt Sie bei der gleichtägigen Verbuchung.

Vorteile:

  • Bei allen Ihren Angestellten werden die Gehälter gleichtägig verbucht, völlig unabhängig ob der Zahlungsempfänger sein Konto bei der Bank Austria führt oder bei einem anderen Kreditinstitut im SEPA-Raum.
  • Sie müssen Ihre Zahlungsaufträge nicht mehr splitten und getrennt versenden.
  • Die Einreichung kann bereits 14 Tage im Voraus für einen bestimmten Ausführungstag vorgenommen werden. Wir kümmern uns darum, dass die Empfänger bei Fremdbanken und bei der Bank Austria die Zahlungen zum gleichen Termin erhalten.
  • Die Belastung am Auftraggeberkonto erfolgt mit der gleichen Wertstellung, mit der auch die Wertstellung bei den Empfängerkonten erfolgt. Für die Zahlungen an Fremdbanken gewinnen Sie somit zusätzlich einen ganzen Valutatag.
Glossar

Acquirer
Ein Acquirer ist ein Dienstleister im (Kredit)kartengeschäft, der mit einem Händler einen Vertrag über die Akzeptanz von Kartenzahlungen abschließt.

AOS, Additional Optional Services
Zusatzdienstleistungen, die im Zusammenhang mit den SEPA Produkten der Banken angeboten werden können

APC, Austrian Payments Council
Das Austrian Payments Council ist das österreichische Pendant zum European Payments Council (EPC). Im APC werden die internationalen Vorgaben geprüft und analysiert, um eine gemeinsame Position zu den Themen im EPC zu finden und eine koordinierte Umsetzung vorzubereiten.

AZV
Auslandszahlungsverkehr

BIC
Bank Identifier Code. Der BIC ist ein 8 oder 11-stelliger alphanumerischer Schlüssel und identifiziert eine Bank oder Filiale einer Bank.

CID
Creditor Identifikation, Creditor-ID. Die Creditor-ID ist ein 18-stelliger alphanumerischer Schlüssel und identifiziert den Einreicher von SEPA-Lastschriften.

EBA, Euro Banking Association
Die EBA betreibt u. a. einen Clearing und Settlement Mechanismus unter der Bezeichnung STEP2 für die Abwicklung innereuropäischer Überweisungen.

EDIFACT, Electronic Data Interchange For Administration Commerce And Transport
EDIFACT ist ein branchenübergreifender, internationaler Standard für das Format elektronischer Daten im Geschäftsverkehr.

EMV-Standard, EuroCard/Mastercard/VISA-Standard
Der EMV-Standard ist eine von Mastercard und VISA geschaffene Norm zur Vereinheitlichung der technischen Standards für Chipkarten und der damit verbundenen Zahlungsabwicklung.

EPC, European Payments Council
Arbeitsplattform von 42 Europäischen Banken inkl. der Europäischen Verbände der Kreditinstitute sowie einiger Zahlungsverkehrs-Dienstleister (EBA).

ESZB, Europäisches System der Zentralbanken
Währungsbehörde, die aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten besteht. Dem ESZB gehören somit auch die Zentralbanken jener Staaten an, die den Euro zum Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion nicht einführten.

Europäische Kommission
Die EU-Kommission ist der politische Motor der Gemeinschaftspolitik und erarbeitet Entwürfe für Richtlinien, Verordnungen und andere Gemeinschaftsrechtsakte. Sie verfügt über das legislative Initiativmonopol, kontrolliert die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und vertritt die Interessen der Gemeinschaft gegenüber nationalen Organisationen und Drittstaaten.

EU, Europäische Union - Mitgliedsstaaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EURO-Länder
Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Österreich, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern. 

EWR, Europäischer Wirtschaftsraum - Mitgliedsstaaten
Neben den EU Mitgliedsstaaten: Norwegen, Island, Liechtenstein

EWWU, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Die EWWU ist ein wesentlicher Bestandteil der Europäischen Union. Unter anderem hat sie die Einführung des Euro ermöglicht. Ihr gehören alle EU-Länder an.

EZB, Europäische Zentralbank
Die am 1. Juni 1998 als Nachfolgeinstitution des Europäischen Währungsinstitutes gegründete Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt gestaltet in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion die gemeinsame Währungs- und Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet. Die EZB bildet zusammen mit den nationalen Zentralbanken jener Mitgliedstaaten, die den Euro übernommen haben, das Eurosystem.

IBAN, International Bank Account Number
Weltweit genormte eindeutige Angabe einer Kontobeziehung (ISO-Norm). Besteht generell aus einem Ländercode, einem Bankcode (Bankleitzahl), einer Kontonummer und einer Prüfziffer.

IZV
Inlandszahlungsverkehr

Mandat
Als Mandat bezeichnet man grundsätzlich einen Auftrag oder eine Ermächtigung, die jedoch keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet.

Mandatsreferenz
Die Mandatsreferenz ist eine vom Zahlungsempfänger individuell vergebene bis zu 35 alphanumerische Stellen umfassende eindeutige Referenznummer.

PACS, Payments Clearing & Settlement
UNIFI (ISO 20022) Formate für die Abwicklung der SEPA-Zahlungstransaktionen zwischen den Banken (Interbankenformat).

PAIN, Payments Standards- Initiation
UNIFI (ISO 20022) Nachrichtentypen für die Kunde-Bank-Beziehung.

PSD, Payment Services Directive
Payment Services Directive sind Richtlinien für den einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Zahlungsverkehr.

PSD II, Payment Service Directive II
Payment Service Directive II ist die EU-Richtlinie für den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum mit dem Ziel, für alle Anbieter und Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen ein einheitliches Regelwerk zu schaffen.

SEPA, Single Euro Payments Area
Einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum

SEPA Mitgliedsstaaten
Mitgliedsstaaten der EU und des EWR sowie die Schweiz, Monaco, Vereinigtes Königreich und San Marino.

SC, SEPA Cards
SEPA Kartenzahlungen

SCT, SEPA Credit Transfer
SEPA Überweisungen

SDD, SEPA Direct Debit
SEPA Lastschriften

STP, Straight Through Processing
Durchgehende Datenverarbeitung, vollautomatische Verarbeitung von Transaktionen.

SWIFT, Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication
Internationale Genossenschaft der Geldinstitute, die ein Telekommunikationsnetz (SWIFT-Netz) für den Nachrichtenaustausch zwischen diesen unterhält. Diese Genossenschaft leitet Finanztransaktionen zwischen Banken, Brokerhäusern, Börsen und anderen Finanzinstituten weiter.

UNIFI (ISO20022), Universal Financial Industry message scheme
Unter der Bezeichnung UNIFI (ISO 20022) hat die Internationale Organisation für Normierung (ISO) auf der Basis der XML-Syntax eine Bibliothek neuer Nachrichtentypen für die Kreditwirtschaft herausgegeben. Diese Nachrichtentypen sollen die aktuell in der SWIFT Gemeinschaft verwendeten MT-Formate (Message Types (MT)) ablösen. UNIFI-Formate werden mitunter auch als MX-Formate bezeichnet.

XML - Format, Extensible Markup Language
XML ist eine Computersprache für den Datenaustausch. Durch Normierung werden in dieser Sprache Formate für die Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten definiert.

ZaDiG 2018, Zahlungsdienstegesetz 2018
Das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG) ist die Umsetzung der PSD II in das österreichische Recht.

Fragen & Antworten

In welchem Ausmaß betrifft die Einführung des SEPA Euro-Zahlungsverkehrs auch neue EU-Länder?

Grundsätzlich sind alle Mitgliedsstaaten der EU betroffen, die den Euro als Heimatwährung eingeführt haben. Die übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) können lediglich eingeschränkt (nur bei Euro-Zahlungen) am Verfahren des SEPA Euro-Zahlungsverkehrs teilnehmen.

Erfolgt auch eine Umstellung der lokalen Zahlungsformen für Wechsel oder Schecks?

Die lokalen beleghaften Zahlungsverfahren für Wechsel und Schecks werden durch SEPA nicht berührt.

Welche Vorteile bringt SEPA meinem Unternehmen?
  • Einheitliche Zahlungsverkehrsinstrumente für alle Transaktionen innerhalb der EU- und EWR-Staaten.
  • Rationalisierungspotenzial durch ein europaweit einheitliches SEPA Lastschriftverfahren.
  • Aufgrund der einheitlichen Datensatzformate ermöglicht SEPA eine vom Kreditinstitut und dem Zielort unabhängige Abwicklung von allen inländischen und europäischen Zahlungen.
  • Verbesserung der Liquiditätssteuerung durch Einführung eines Fälligkeitsdatums (Due Date) bei SEPA Lastschriften.
  • Möglichkeit einer Straffung der EUR-Bankkontenstruktur
Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für SEPA?

Bei den österreichischen Kreditinstituten liegen die neuen Formulare für die beleghafte Beauftragung von SEPA Zahlungen auf. Die Zahlungsanweisung löst die bestehenden Zahlscheine, Erlagscheine und Überweisungen auf Basis von Kontonummer und Bankleitzahl ab.

Mit der Überweisung können von österreichischen Konten unter Angabe der IBAN Euro-Überweisungen ins Inland bzw. mit der zusätzlichen Angabe der BIC auch in alle übrigen europäischen Länder des SEPA-Raums (inkl. Monaco und die Schweiz) beleghaft beauftragt werden.

Mit dem Ende der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren verlieren die in Österreich verwendeten Belege (Zahlschein, Erlagschein, Überweisung) mit Bankleitzahl und Kontonummer ihre Gültigkeit, das heißt: Von den österreichischen Kreditinstituten werden Zahlungsverkehrsaufträge dann ausschließlich nur mit dem Formular „Überweisung (IBAN-Angabe) entgegengenommen.

Im Interesse einer raschen und reibungslosen Umstellung empfehlen wir unseren Firmenkunden, die Zahlungsbelege verwenden, daher dringend, so rasch wie möglich auf die neuen Formulare umzustellen.

Werden elektronische Kontoauszüge im Rahmen von SEPA angepasst?

Auch die elektronischen Kontoinformationen werden in einem SEPA-konformen XML-Format verfügbar sein (camt.52, camt.53, camt.54). Die alten Formate (MT940, MT942, CREMUL, DEBMUL) bleiben parallel dazu bestehen.

Kann ich meine Zahlungen weiterhin im EDIFACT-Format anliefern/abholen?

Bis auf weiteres können Zahlungen weiterhin im EDIFACT – Format angeliefert werden. Bis dahin kann ein Umstieg in das SEPA Format gleitend geschehen. Ab SEPA Migration End Date müssen Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb des EWR in den neuen SEPA – konformen Formaten angeliefert werden.

Ändert sich die Valutierung bei eingehenden SEPA Transaktionen?

An der Valutierung ändert sich durch eine Abwicklung/Anlieferung über SEPA derzeit nichts.

Was ist der Unterschied zwischen ZaDIG 2018, PSDII und SEPA?

Das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) ist die Umsetzung der PSD II in das österreichische Recht. Die Payment Service Directive II (PSD II) ist die EU-Richtlinie für den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum mit dem Ziel, für alle Anbieter und Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen ein einheitliches Regelwerk zu schaffen. SEPA steht für Single European Payment Area und beschreibt den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum für welchen die einheitliche Abwicklung gilt. PSD II und ZaDiG 2018 stellen den neuen Standard im Zahlungsverkehrsrecht in Europa bzw. in Österreich dar.

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