Rascher und reibunsloser Ablauf

Unser umfangreiches Netz an Korrespondenzbanken gewährleistet weltweit einen raschen und reibungslosen Ablauf Ihres Dokumentengeschäftes.

Der Handel mit ausländischen Partnern kann viele Risiken beinhalten. Der Tausch Ware gegen Geld ist aufgrund der Entfernungen nur in den seltensten Fällen persönlich und gleichzeitig möglich. Im Zeitalter der Globalisierung, der Verschmelzung von Grenzen und Kulturen stehen wir Ihnen als verlässlicher und kompetenter Partner zu Seite.

Dokumentenakkreditiv

Das Akkreditiv ist eine besonders bewährte Zahlungsform im Außenhandel. Die Bank Austria wickelt für ihre Kunden alle Varianten dieses Instruments ab und unterstützt sie sowohl im Import- als auch im Exportgeschäft dabei, die jeweils optimale Möglichkeit auszuwählen.

Exportakkreditive
Die Bank Austria avisiert das von der ausländischen Bank im Auftrag des Käufers eröffnete Akkreditiv an den Exporteur - mit oder ohne Bestätigung - prüft die präsentierten Dokumente und zahlt bei Erfüllung der Akkreditivbedingungen.

Akkreditivübertragungen
Wenn der im Akkreditiv als Exporteur aufscheinende Begünstigte die Ware selbst erst zukaufen muss, die er dann weiterliefern möchte, kann er unter bestimmten Voraussetzungen sein Akkreditiv teilweise oder zur Gänze an den Produzent übertragen lassen.

Diskontierung von Akkreditivforderungen
Ein aus einem Akkreditiv erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werdender Erlös (z.B. 90 Tage nach Versanddatum) kann bei Vorliegen entsprechender Bonitätskriterien dem Exporteur sofort ausbezahlt werden.

Importakkreditive
Die Bank Austria eröffnet über Auftrag von Importeuren das gewünschte Akkreditiv. Es kann bei Sicht oder mit hinausgeschobener Fälligkeit, übertragbar oder nicht übertragbar, zu bestätigen oder nur unverbindlich zu avisieren sein sowie in Österreich oder im Ausland zahlbar gestellt werden.

Back-to-Back-Akkreditive
Sind vor allem für Transiteur:innen von Interesse und werden vorwiegend dann eingesetzt, wenn eine einfache Akkreditivübertragung nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist.

Standby-Letters of Credit (SLC)
Dies ist eine spezielle Form eines Akkreditivs und dient nicht als Zahlungsinstrument, sondern wird zur Absicherung verwendet. SLCs werden eingesetzt, wenn die Erstellung einer herkömmlichen Bankgarantie aufgrund ausländischer Rechtsvorschriften nicht möglich ist (z.B. in den USA).

Dokumenteninkasso

Das Dokumenteninkasso (auch: Kassa gegen Dokumente, cash against documents / CAD) ist eine Form der Zahlungsabwicklung im internationalen Handel, der zumeist ein Warengeschäft zugrunde liegt.

Die Inkassobedingungen können
  • Zahlung (documents against payment, D/P) und / oder
  • Akzeptierung (documents against acceptance, D/A) und / oder
  • Erfüllung anderer Bedingungen (z.B. Ausstellung einer Verpflichtungserklärung)
    verlangen. Diese Bedingungen sollten bereits im Kaufvertrag festgelegt werden.
Voraussetzungen
  • Verkäufer und Käufer kennen einander als zuverlässige Partner
  • Stabile wirtschaftliche und politische Verhältnisse im Land des Käufers
  • Kein Verdacht auf Risiken hinsichtlich Devisenbewirtschaftung oder Importrestriktionen

Abwicklung
Als Grundlage gelten die von der Bankenkommission der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegebenen "Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI)". Diese sind für alle Beteiligten bindend.

Banken
  • Haben keine Verpflichtung zur Prüfung der Dokumente
  • Haften dem Verkäufer gegenüber nicht für die Einlösung der Kaufpreisforderung durch den Käufer
  • Völlige Unabhängigkeit vom Grundgeschäft
Risikoverteilung
  • Verkäufer muss die Ware versenden und weiß nicht, ob er auch die Zahlung dafür erhalten wird
  • Käufer muss die Inkassodokumente, wenn er sie aufnimmt, bezahlen, auch wenn er die Ware noch nicht erhalten hat bzw. diese noch nicht auf ihren vertragsmäßigen Zustand hin überprüfen konnte
  • Die Banken übernehmen die Rolle des Treuhänders

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