Was ist das Bank Austria KommunalForum?
Mit dem KommunalForum haben die Bank Austria, der Österreichische Städtebund und das KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung, im Jahr 2007 eine Plattform für einen interdisziplinären Austausch von Kommunen zu aktuellen Themen geschaffen. Es freut uns, dass sich im Jahr 2010 die Unterstützung um den Österreichischen Gemeindebund erweitert hat.
Ein wesentliches Merkmal des Bank Austria KommunalForums und Unterscheidungskriterium von anderen Veranstaltungen für Gemeinden ist die Entwicklung von Anwendertools gemeinsam mit dem KDZ und deren Präsentation beim KommunalForum. Das bietet gleich und greifbar praktische Lösungen für die jeweilige Gemeinde als Anwender des Tools. Unter dem Titel die "Praxisplaner für Gemeinden" vergibt die Bank Austria jährlich den Auftrag zu einer Studie an das KDZ zur Entwicklung eines Planungstools, das ein aktuelles Schwerpunktthema für Gemeinden aufgreift. Ziel ist es den Gemeinden bei der Anwendung und bei der Finanzplanung umfassend und gezielt zu helfen.
Zahlreiche Vertreter:innen österreichischer Gemeinden und Unternehmen der öffentlichen Hand nahmen am 22. Mai 2024 am Bank Austria KommunalForum teil, welches im digitalen Formt stattfand. Im Fokus der diesjährigen Veranstaltung stand das Thema „ESG“, das sowohl durch unsere ESG-Expertin Mary-Ann Hayes im Rahmen eines „Reality Checks“ als auch durch die Expertinnen des KDZ Dalilah Pichler und Alexandra Schantl mit der Vorstellung der neuen Nachhaltigkeitscheckliste praxisplaner.at praxisnah beleuchtet wurde. Ein volkswirtschaftlicher Ausblick „Kommt nach dem Sommer die Erholung?“ unseres Chefökonomen Stefan Bruckbauer bzw. ein Blick auf die Gemeindefinanzen 2024/2025 des KDZ-Geschäftsführers Peter Biwald rundeten das diesjährige Bank Austria KommunalForum ab.
Sie haben die Möglichkeit das Bank Austria KommunalForum 2024 mittels Klick auf den Button nachzuschauen.
Das Video der Veranstaltung (Vortrag: "ESG - Reality Check" - Welchen Einfluss haben Nachhaltigkeitsfaktoren bereits jetzt auf Finanzierungen?) stellt keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Insbesondere stellt sie kein Angebot dar und keine Aufforderung zum Abschluss einer Veranlagung. Sie dient nur der Erstinformation und kann eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anleger:innen bezogene Beratung nicht ersetzen.