Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Jährlich stehen in Österreich zahlreiche Unternehmer:innen vor der Herausforderung einer Unternehmensnachfolge. Aber nur bei rund einem Drittel aller Betriebe gelingt eine erfolgreiche, für beide Teile befriedigende Übergabe.
Aufgrund langjähriger Erfahrung sieht sich die Bank Austria als kompetenter Partner im umfassenden Prozess der Betriebsnachfolge.
Betriebsübergabe
Wer mit viel Herz und Engagement sein Unternehmen führt, sollte sich frühzeitig um eine geregelte Nachfolge kümmern. Schließlich ist die Firma Ihr Lebenswerk, das Sie in die besten Hände legen möchten.
Deshalb rechnet man sinnvollerweise mit einer Vorlaufzeit von drei bis fünf Jahren, um die Übergabe optimal vorzubereiten. Nur eine umsichtige Planung sichert den Fortbestand des Betriebes und dessen Erfolg auf lange Sicht.
Betriebsübernahme
Der Vorteil einer Übernahme liegt vor allem darin, dass ein lebendes Unternehmen meist ohne größerer Zeitverzögerung weiter betrieben werden kann. Es entfallen so gut wie alle Aufbauarbeiten und man lukriert meist schneller Umsätze. Auch ist auf Grund der vorhandenen Kennzahlen und Daten die zukünftige Geschäftsentwicklung besser einzuschätzen.
Arten der Unternehmensübertragung
Für alle Arten der Unternehmensübertragung ist es empfehlenswert, rechtzeitig an die Zukunft zu denken. Identifizieren Sie also Familienmitglieder, Mitarbeiter:innen in Ihrem Unternehmen oder Geschäftspartner:innen, die für Sie als potenzielle Nachfolger:innen infrage kommen, so früh wie möglich.
Unter einem Management-Buy-out (MBO) wird die Firmenübernahme durch die operative Geschäftsleitung eines Unternehmens verstanden, wobei diese Übernahme durch Finanzinvestoren unterstützt werden kann. Bei einem Management-Buy-in (MBI) beteiligen sich firmenfremde Manager:innen am Eigenkapital des zu übernehmenden Unternehmens.
Häufig anzutreffen sind auch Mischformen, bei denen unternehmensinterne Manager:innen gemeinsam mit unternehmensexternen Investor:innen oder Manager:innen neue Eigentümer:innen eines Unternehmens werden (MBO/MBI).
Für den:die Manager:in, der:die eine Übernahme in Betracht zieht, ist vor allem die Aussicht attraktiv, am Unternehmenserfolg teilzuhaben und diesen auch direkt beeinflussen zu können. Bei einem MBO liegt der zusätzliche Vorteil darin, dass der:die Manager:in oder das Management-Team die Stärken und Schwächen des zu übernehmenden Unternehmens genau kennt und bereits in der Vergangenheit maßgeblich an den Entscheidungsprozessen beteiligt war. Bei einem MBI ist das Übernahmerisiko größer, da die internen Kenntnisse nicht vorhanden sind. Der Prüfungsaufwand ist folglich bei einem reinen MBI größer.
Entscheidende Kriterien für MBOs/MBIs sind Knowhow und Kenntnisse des:der übernehmenden Manager:in oder Management-Teams. Neben langjähriger Erfahrung ("track record") müssen insbesondere die finanzielle und die arbeitsmäßige Belastbarkeit gegeben sein. Ein MBO bzw. MBI übersteigt oft die finanziellen Möglichkeiten eines:einer einzelnen Manager:in oder auch einer Gruppe von Manager:innen.
Die meisten Finanzierungen sind daher eine Kombination aus Eigenkapital, Fremdkapital und/oder der Mischform Mezzaninkapital.
Für detaillierte und konkrete Fragen zu Ihrer individuellen rechtlichen Situation betreffend die Betriebsnachfolge empfehlen wir Ihnen jedoch unbedingt, kompetente Beratung durch eine:n Notar:in oder einen:einer Rechtsanwalt:Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen.
Tipp
Identifizieren Sie rechtzeitig Mitarbeiter:innen in Ihrem Unternehmen oder Geschäftspartner:innen, die für Sie als potenzielle Nachfolger:innen infrage kommen.
Die Übergabe innerhalb der Familie ist traditionell die häufigste Form der Unternehmensübertragung. Gibt es innerhalb der Familie eine:n geeignete:n Nachfolger:in, müssen die übrigen anspruchsberechtigten Familienmitglieder (etwa Geschwister) entsprechend abgefunden werden. Hier kann es schon im Vorfeld der Unternehmensübergabe zu gravierenden emotionalen und finanziellen Problemen kommen. Eine umsichtige Vorgangsweise dient daher dem Wohl aller.
Entgeltlichkeit versus Unentgeltlichkeit
Im Gegensatz zur Übertragung an einen Dritten kann bei der Weitergabe des Betriebes innerhalb der Familie zwischen Entgeltlichkeit und Unentgeltlichkeit gewählt werden. Ob der:die Nachfolger:in eine adäquate finanzielle Gegenleistung für die Übernahme des Unternehmens zu erbringen hat oder nicht, wird sowohl von steuerlichen als auch von anderen Faktoren beeinflusst. So liegt ein wesentliches Entscheidungskriterium in der Frage, ob der Übergeber bereits über eine entsprechende Altersversorgung verfügt oder auf den "Kaufpreis" für das Unternehmen angewiesen ist, um seinen Ruhestand zu sichern.
Widmung von Unternehmensanteilen an eine Privatstiftung
Privatstiftungen können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Unternehmensnachfolge eine attraktive Gestaltungsvariante darstellen. Die Errichtung einer Privatstiftung ist ein möglicher Weg, den Bestand von Vermögen wie z. B. Unternehmensanteile langfristig durch einen Vertrag zu regeln. Es kann sichergestellt werden, dass das Lebenswerk der stiftenden Person- auch über sein Ableben hinaus - erhalten bleibt und in seinem Sinne fortgeführt wird.
Für detaillierte und konkrete Fragen zu Ihrer individuellen rechtlichen Situation betreffend die Betriebsnachfolge empfehlen wir Ihnen jedoch unbedingt, kompetente Beratung durch ein:n Notar:in oder eine:n Rechtsanwalt:Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen.
Tipp
Achten Sie rechtzeitig auf die Schaffung Ihrer privaten Altersvorsorge. Damit sorgen Sie für Ihre persönliche Sicherheit und erleichtern Ihrem Nachfolger den Start im Rahmen der Unternehmensnachfolge.
Den klassischen Verkauf charakterisiert grundsätzlich die Suche nach einer potenziellen Unternehmensnachfolge. Ist diese gefunden, wird über einen Interessenausgleich verhandelt. Der erfolgreiche Fortbestand des Unternehmens, die finanzielle Absicherung des Übergebers und eine marktorientierte Preisgestaltung stehen dabei im Mittelpunkt.
Bevor die aktive Suche nach einer Unternehmensnachfolge überhaupt beginnt, sollten der Istzustand des Unternehmens exakt und umfassend dokumentiert und die bestehenden Erfolgspotenziale aufgeschlüsselt werden. Wurde durch eine Person Interesse bekundet, tritt der Verkaufsprozess in seine entscheidende Phase.
Über Verhandlungen sollte Einigung über den Preis sowie über die genaue Abwicklung des Verkaufes erzielt werden. Dabei sind sowohl zivil-, gesellschafts- und steuerrechtliche Aspekte als auch Überlegungen zum weiteren Vorgehen nach dem Verkauf zu berücksichtigen. So kann es etwa wichtig sein, dass der:die verkaufende Unternehmer:in noch einige Zeit im Unternehmen bleibt, um einen schritt weisen Übergang zu gewährleisten. Dies kann etwa durch so genannte "Earn-out-Modelle" erreicht werden, wobei die Auszahlung und die Höhe des Kaufpreises über mehrere Jahre verteilt und vom Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Größen abhängig gemacht werden.
Für detaillierte und konkrete Fragen zu Ihrer individuellen rechtlichen Situation betreffend die Betriebsnachfolge empfehlen wir Ihnen jedoch unbedingt kompetente Beratung durch eine: Notar:in oder eine:n Rechtsanwalt:Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen.
Tipp
Die Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer macht Unternehmen, die übergeben werden sollen, im Internet unter http://www.nachfolgeboerse.at einer breiten Basis an Interessenten zugänglich