Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Die globale Erderwärmung steigt an – und wir alle können etwas dagegen tun. Deshalb haben sich die meisten Staaten dieser Welt zu einem Übereinkommen entschlossen, das den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius drücken soll: Das Pariser Klimaabkommen1 soll dafür sorgen, dass auch kommende Generationen auf einem gesunden Planeten leben können.
Um dieses Ziel von 2 Grad zu erreichen, hat die Europäische Kommission einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum2 und den European Green Deal3 veröffentlicht.
Im Green Deal hat die EU als wichtigstes strategisches Ziel Klimaneutralität ab dem Jahre 2050 vorgegeben. Der Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum konzentriert sich auf die Finanzierung nachhaltigen Wachstums, mit dem Ziel, dass Kapital vor allem in ökologisch, sozial und wirtschaftlich verantwortungsvolle Unternehmen, Staaten und Projekte fließt. Ebenso sollen finanzielle Risiken, die durch Klimawandel, Umweltzerstörung, Ressourcenknappheit, soziale Konflikte und schlechte Unternehmensführung entstehen (sogenannte Nachhaltigkeitsrisiken), bewältigt werden.
Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz: SFDR) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch dazu, schriftliche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen.
Nach der SFDR versteht man unter einem Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung (Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung), die tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte.4
Nachdem der Klimawandel immer schneller voranschreitet, rücken speziell Klimarisiken immer stärker in den Fokus. Das sind jene Risiken, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden.5
Man kann zwischen physischen Risiken und Transitionsrisiken unterscheiden. Physische Risiken ergeben sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen. Transitionsrisiken sind jene Risiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind: vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen, Verlust der Biodiversität, Rückgang der Schneedecke, extreme Trockenheit usw. Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisiko manifestieren.
Aber nicht nur Nachhaltigkeitsrisiken selbst spielen eine Rolle. Auch Nachhaltigkeitsfaktoren sind bei der Veranlagungs- bzw. Investitionsentscheidung zu berücksichtigen. In der SFDR werden Nachhaltigkeitsfaktoren definiert als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Darunter fällt zum Beispiel der Klimaschutz, der Schutz der Biodiversität, die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, eine angemessene Entlohnung, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption etc.
Physische Risiken und Transitionsrisiken stehen unter starken Wechselwirkungen. So ist eine Zunahme physischer Risiken zu erwarten, sofern kein Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft eingeleitet wird. Andererseits können physische Risiken reduziert werden, wenn zeitgerecht wirkungsvolle Maßnahmen zum Klimaschutz gesetzt werden.
In jüngerer Zeit werden naturbezogene Risiken – Biodiversitätsrisiken – als weitere Nachhaltigkeitsrisikokategorie hinzugenommen.5 Wirtschaft und Finanzsystem hängen in hohem Maße von der Natur und den von ihr erbrachten sogenannten Ökosystemleistungen ab, wobei Biodiversität entscheidend für die Erhaltung gesunder Ökosysteme ist. Laut Taxonomie-Verordnung sind unter Biodiversität die Vielfalt der lebenden Organismen jeder Herkunft, darunter Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören, zu verstehen – darunter auch die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen verschiedenen Arten und die Vielfalt der Ökosysteme.6
Stand: Jänner 2025
Als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigt die UniCredit Bank Austria AG als Finanzmarktteilnehmer/Finanzmarktberater Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungsprozessen. Die UniCredit Bank Austria AG bietet Dienstleistungen wie Vermögensmanagement/-verwaltung und Anlage- und Versicherungsberatung an.
Das Produktangebot der UniCredit Bank Austria AG beinhaltet sowohl nachhaltige Finanzprodukte als auch Produkte, deren zugrunde liegende Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.
Im Produktauswahlprozess verfolgt die UniCredit Bank Austria AG den Ansatz einer möglichst breiten Diversifizierung der Anlagen, um Chancen aus unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen zu nutzen und die Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren, da sich diese unterschiedlich stark auf einzelne Branchen, Regionen, Währungen und Assetklassen auswirken können.
Darüber hinaus ist es Ziel der UniCredit Bank Austria AG, Nachhaltigkeitsrisiken anhand von Ausschlusskriterien für das gesamte Produktangebot zu minimieren.
Dafür hat die UniCredit Bank Austria AG für die Ausschlusskriterien Mindestkriterien für die Auswahl von Finanzinstrumenten (beispielsweise Aktien, Anleihen, Fonds, strukturierte Produkte) definiert. Bei ausgewählten Finanzinstrumenten (wie Fonds, spezielle strukturierte Produkte) können unterschiedliche Freigrenzen zur Anwendung kommen.
Ausschlusskriterien:
- Unternehmen mit sehr schweren Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact
- Produktion oder Distribution von kontroversiellen Waffen wie z. B. Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen
- Produktion oder Förderung von Kohle oder Energieerzeugung aus thermischer Kohle von mehr als 25 % des Umsatzes
- Besonders problematische Förderungsmethoden von fossilen Brennstoffen wie Fracking, Ölsande und arktisches Öl von mehr als 25 % des Umsatzes
- Staaten, welche die Mindeststandards der Geldwäschebestimmungen (Maßnahmenkatalog der globalen Financial Action Task Force – FATF) nicht erfüllen.
- Staaten, die das Pariser Klimaschutzabkommen nicht unterzeichnet haben.
Anlage- und Versicherungsberatung
Bei der Anlage- und Versicherungsberatung zu Finanzinstrumenten im Sinne der SFDR (z. B. Investmentfonds, Alternative Investmentfonds, fondsgebundene Versicherungen, strukturierte Produkte) bezieht die UniCredit Bank Austria AG Nachhaltigkeitsrisiken in folgender Weise ein:
Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei Finanzinstrumenten durch den Produkthersteller (Finanzmarktteilnehmer). In der Anlage- und Versicherungsberatung wird auf die Informationen des Produktherstellers zurückgegriffen. Im Zuge des Beratungsgespräches werden dem:der Kund:in die Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers zur Verfügung gestellt und näher erklärt. Der:Die Kund:in wird über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der angebotenen Finanzprodukte informiert.
Im Rahmen der Versicherungsberatung besteht eine exklusive Kooperation mit ERGO Versicherung AG und es werden Versicherungsanlageprodukte (IBIP) vertrieben. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit finden Sie auf ERGO-Versicherung.at/Verantwortung.
Informationen zu wählbaren Fonds (Factsheets) finden Sie auf https://ergo-versicherung.at/verantwortung.
Es werden von der UniCredit Bank Austria AG in der Anlageberatung nur jene Finanzinstrumente als nachhaltig empfohlen, die den im separaten Dokument „Nachhaltiges Investieren“ detailliert beschriebenen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. Bei diesen Finanzinstrumenten werden zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt.
Vermögensmanagement/-verwaltung
Im Rahmen von Vermögensmanagement/-verwaltung beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen wie folgt ein. Bei der Identifikation der Nachhaltigkeitsrisiken kommt es primär auf die Art des Finanzinstrumentes, welches in das Portfolio aufgenommen werden soll, an. Zur aktiven Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken achten unsere Vermögensmanager:innen darauf, dass nur Finanzinstrumente von Unternehmen mit intern festgelegten Mindestkriterien in ein Portfolio aufgenommen werden. Anhand der definierten Mindestkriterien schließen wir die nach unserer Einschätzung wesentlichsten Faktoren für Nachhaltigkeitsrisiken aus.
Um Nachhaltigkeitsrisiken auf Finanzinstrumentsebene einschätzen zu können, werden Nachhaltigkeitsdaten aus verschiedenen Datenquellen (bspw. externer Ratinganbieter, Daten von Unternehmen etc.) herangezogen.
Beim Management von nachhaltigen Vermögensverwaltungsmandaten werden zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Detaillierte Informationen enthält die vorvertragliche Information zum jeweiligen Investmentansatz der nachhaltigen Vermögensverwaltung. Je strenger und umfangreicher die Kriterien sind, desto höher ist folglich der Grad der Nachhaltigkeit, beziehungsweise desto geringer sind die mit einer Anlage verbundenen möglichen Nachhaltigkeitsrisiken.
Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage in Finanzinstrumenten können nicht vollständig ausgeschlossen werden und sich maßgeblich auf den Marktpreis der Anlage auswirken. Dies ist dann der Fall, wenn sich das Finanzprofil, die Rentabilität, die Reputation oder wesentliche Rahmenbedingungen eines der Anlage zugrunde liegenden Unternehmens oder Landes deutlich verschlechtern.
Maßnahmen zur Umsetzung und Steuerung
Die Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeitsrisiken werden in die bestehenden Bankstrukturen integriert. Im Speziellen werden Entscheidungen über neue Produkte in den Produktkomitees und Veränderungen in der Veranlagungsstrategie im Investment-Komitee immer auch unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken getroffen.
Das Wissen um Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren ist essenziell. Daher wurden Schulungen zu diesem Themenkomplex zusammengestellt und in das reguläre Schulungsprogramm für die Mitarbeiter:innen der UniCredit Bank Austria AG aufgenommen.
Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden kommt es zu einem laufenden Review der Strategie.
„Seit der letzten Veröffentlichung der vorliegenden Offenlegung gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 im Jahr 2021 wurden die Klimarisiken auf Grundlage des aktualisierten FMA-Leitfadens 2025 um das Biodiversitätsrisiko erweitert und die Einbeziehung der Nachhaltigkeitsrisiken im Zuge von Mindestkriterien detaillierter ausgeführt.“
Stand: Jänner 2025
Übersicht der Nachhaltigkeitskriterien – Gegenüberstellung der Bank Austria im Zeitverlauf:
Nachhaltigkeitskriterien Gegenüberstellung Version 5 per 01.10.2024 (PDF)
Nachhaltigkeitskriterien Gegenüberstellungen Version 4 per 01.04.2024 (PDF)
ESG-Kriterien Gegenüberstellung Version 3 per 29.01.2024 (PDF)
ESG-Kriterien Gegenüberstellung Version 2 per 30.10.2023 (PDF)
ESG-Kriterien Gegenüberstellung Version 1 per 01.02.2022 (PDF)
Offenlegung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/2088*
In der UniCredit bedeutet Wertschöpfung mehr als nur die Schaffung von finanziellem Wert. Sie bedeutet auch, dass die Nachhaltigkeit im Mittelpunkt aller Aktivitäten der Gruppe steht.
Im Jahr 2024 kündigte die UniCredit ihr Ziel für 2030 für den Stahlsektor an. Es ist Teil der Verpflichtung der Bank, ihr Ziel von "Net Zero" im Jahr 2050 in ihrem Kreditportfolio zu erreichen, und ihre eigenen Ziele für 2030 für die drei kohlenstoffintensivsten Sektoren, darunter Öl und Gas, Stromerzeugung und Automobilsektor, die dem Markt im Jahr 2023 mitgeteilt wurden, zu verbessern. Dies steht im Einklang mit der „Net Zero“-Verpflichtung, die die Bank im Oktober 2021 unterzeichnet hat und mit ihrer anhaltenden Unterstützung für eine nachhaltigere Weltwirtschaft.
Die Vergütungspolitik trägt zur Strategie der UniCredit, zur Verfolgung langfristiger Interessen und zur dauerhaften Nachhaltigkeit bei. Die UniCredit verfügt über eine Vergütungsstruktur, die sich an der risikobereinigten/-bezogenen Leistung orientiert und nicht zu einer erhöhten Risikobereitschaft ermutigt, auch nicht in Bezug auf das Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken.
Darüber hinaus befasst sich eine der Säulen der Vergütungspolitik des Konzerns mit einer nachhaltige Vergütung für nachhaltige Leistung, indem die Konsistenz zwischen Vergütung und Leistung sowie zwischen Vergütung und langfristiger Wertschöpfung für die Stakeholder gewahrt wird und sowohl die tatsächlich erzielten Ergebnisse als auch die Art und Weise, wie sie erzielt werden, verbessert wird.
Mehrere Prozesse und Initiativen unterstützen die Verbindung zwischen der Vergütungspolitik und der Nachhaltigkeit.
Das Group Incentive System wird durch den jährliche Performance-Management-Prozess unterstützt, der den Zusammenhang, die Übereinstimmung und die Klarheit der Leistungsziele mit der Geschäftsstrategie sicherstellt. Die Festlegung der jährlichen Ziele (sogenannte Zielsetzung) ist eine Schlüsselphase und wird durch ein strukturiertes Rahmenwerk, das „KPI Bluebook“, unterstützt. Das „KPI Bluebook“ wird jährlich unter Einbeziehung der relevanten Schlüsselfunktionen der Gruppe (z.B. People & Culture, Finance, Risk Management, Group Strategy & ESG) überprüft und aktualisiert. Das durch Compliance geprüfte Rahmenwerk steht im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und Gruppenstandards. Diese zeichnen sich unter anderem aus durch:
- die Verwendung von risikobereinigten/-bezogenen Zielen (z. B. mindestens ein KPI (Key Performance Index - Leistungskennzahl) in den Zielen);
- die Verknüpfung mit ESG (Environmental, Social, Governance / Umwelt, Sozial, verantwortungsvolle Unternehmensführung)- und Vielfalt, Gleichberechtigung & Inklusion (Diversity, Equity & Inclusion, abgekürzt „DE&I“)-Strategien (z. B. mindestens ein ESG-KPI für alle Risikoträger der Gruppe, mit besonderem Fokus auf DE&I-KPIs für Mitarbeiter:innen, die dem Group Executive Committee (GEC) und ihrer direkten Berichtslinie unterstellt sind);
- die Verwendung von Nachhaltigkeitszielen für die Wertschöpfung (z. B. soll etwa die Hälfte der Ziele mit Nachhaltigkeit zusammenhängen). Für ausgewählte Personen sind ESG-Ziele als zusätzliche langfristige Bedingungen enthalten;
- die Verwendung von Zielen, die sich auf das Geschäft, die Unternehmenswerte, das Verhalten und die Compliance-/Risikokultur beziehen, mit dem Schwerpunkt auf:
- Einhaltung und Verbreitung der Kultur, der Werte und der Ziele der Gruppe;
- den richtigen Ton von oben und den richtigen Ton von der mittleren Führungsebene in Bezug auf die Compliance-Kultur und das Risikobewusstsein zu setzen.
Auf lokaler Ebene folgt die UniCredit Bank Austria den Prozessen und Initiativen der Gruppe, um die Verbindung zwischen der Vergütungspolitik und der Nachhaltigkeitsstrategie zu unterstützen.
FOKUS
Diversity, Equity & Inclusion („DE&I“) - Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion
In der UniCredit sind Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (Diversity, Equity & Inclusion („DE&I“)) strategische Faktoren für unser Geschäft, unser Wachstum, unsere Innovation und unsere Leistung. Sie sind ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und fest in unserer ESG-Roadmap verankert.
Wir bauen auf eine Kultur, die unsere Werte Integrität, Eigenverantwortung und Fürsorge (Integrity, Ownership & Caring) in den Mittelpunkt unserer Entscheidungen und unseres Handelns stellt. Unsere Kultur und diese Werte verkörpern, wofür wir stehen, bestimmen unser Handeln und prägen die Entscheidungen, die wir jeden Tag treffen, und leiten all unsere Handlungen und Verhaltensweisen.
Dies trägt auch dazu bei, ein nachhaltigeres langfristiges Wachstum und neue Geschäftsmöglichkeiten zu gewährleisten, Innovationen und Kreativität zu fördern und das Arbeitsumfeld generell zu verbessern, was sich positiv auf die Produktivität, das Wohlbefinden und das Engagement unserer Mitarbeiter:innen auswirkt.
Um eine Kultur der Inklusion weiter zu fördern, die auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung basiert, hat UniCredit eine eigene DE&I Global Policy eingeführt, die klare Richtlinien und Prinzipien für Mitarbeiter:innen und Dritte festlegt. Die Richtlinie gilt für alle wichtigen Phasen im Arbeitsleben von Mitarbeiter:innen, von der Rekrutierung und dem Einstieg über das Lernen und die Entwicklung bis hin zum Performance-Management und der Vergütung. Sie gewährleistet vorurteilsfreie, leistungsbezogene und kompetenzbasierte Entscheidungen sowie Lohngleichheit, unabhängig von Diversitätsmerkmalen.
Unser Verhaltenskodex hebt die Prinzipien der Inklusion hervor. Diese umfassen die Kriterien Objektivität, Kompetenz, Professionalität und Chancengleichheit sowohl in personalbezogenen Prozessen, die die Verfahren für den Umgang mit Diskriminierung oder Mobbing festlegen, als auch in den externen Beziehungen zu den Vertragspartnern.
Im Rahmen der Gruppenvergütungspolitik bekennt sich die UniCredit zu einem Grundsatz der Lohngleichheit, der eine faire Behandlung in Bezug auf die Vergütung gewährleistet, und zwar auf der Grundlage der ausgeübten Rolle, des Verantwortungsumfangs, der Leistungsergebnisse und der Gesamtqualität des Beitrags zum Geschäftsergebnis. Dies unabhängig von Geschlechtsidentität, Alter, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Fähigkeiten und kulturellem Hintergrund. Die UniCredit verfolgt eine geschlechtsneutrale Vergütungs- und Anreizpolitik, die dazu beiträgt, eine echte Gleichstellung der Mitarbeiter:innen zu erreichen. Sie stellen sicher, dass gleiche Arbeit mit gleichem Lohn einhergeht, so dass alle Menschen unabhängig von ihrer Vielfalt dieselbe Chancengleichheit haben.
Mit der Unterzeichnung der CEO-Champion-Commitment "Towards the Zero Gender Gap" bekräftigt die Gruppe ihr unternehmerisches Engagement mit konkreten Zielen und einem Rahmen für mehr Gendergerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion in unserer Bank.
Die UniCredit setzt sich dafür ein, die Geschlechterparität auf allen organisationsebenen zu fördern und eine ausgewogene Verteilung der Geschlechter in den Talenten-Pools, bei der Einstellung und Rekrutierung, bei Ernennungen und Beförderungen mit einer breiteren ethnischen Vertretung sowie eine vielfältige und nachhaltige Nachfolgeplanung zu gewährleisten.
>>> Die UniCredit ist die erste paneuropäische Bank, die die Global EDGE-Zertifizierung für Geschlechtergerechtigkeit und -integration erhalten hat, die mehr als 80 % unserer Mitarbeiter:innen in den Ländern, in denen die Bank vertreten ist, einbezieht. Dies ist ein weiterer Beweis für unsere umfassenden gemeinsamen Bemühungen zur Förderung eines vielfältigeren und nachhaltigeren Arbeitsplatzes.
Die Gruppe unterstreicht seit langem die Bedeutung der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern, und es wurden konzernweit mehrere Initiativen zur Beseitigung von Lohnunterschieden umgesetzt. Dazu gehören Richtlinien für unseren Vergütungsprozess, die Zuweisung von Gehaltsbudgets sowie spezifische Ziele im Zusammenhang mit DE&I (d. h. Förderung der Geschlechterparität auf allen Organisationsebenen, in Talenten-Pools, bei der Einstellung und Rekrutierung von Mitarbeiter:innen, Gewährleistung gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit, Erhöhung der kulturellen und ethnischen Vielfalt in unserer Belegschaft), die den Führungskräften im Rahmen des jährlichen Zielsetzungsprozesses zugewiesen werden.
FOKUS
Environmental, Social, Governance ("ESG") - Umwelt, Soziales und Unternehmungsführung
Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Hebel für unsere künftigen Geschäftsstrategien und entscheidender Bestandteil unseres Erfolgs. In der Tat haben wir uns im Rahmen des Strategieplans 2022-2024 ehrgeizige ESG-Ziele gesetzt, da die Gruppe weiterhin Fortschritte bei ihren „Net-Zero“-Verpflichtungen macht und ESG in allen Geschäftsbereichen verankert und gleichzeitig die Unternehmenskultur stärkt, um unsere Gemeinschaften zum Fortschritt zu befähigen.
Unsere Vergütungspolitik wurde entwickelt, um die Nachhaltigkeitsstrategie der UniCredit zu unterstützen. Einige unserer wichtigsten ESG-Ziele sind in die CEO Performance Scorecard eingebettet, um die Ausrichtung des Managements an den aktuellen und zukünftigen ESG-Ambitionen der UnCredit Gruppe zu fördern. .
*Seit der letzten Veröffentlichung der vorliegenden Offenlegung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 im Jahr 2021 wurden das Engagement für Nachhaltigkeit und die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik weiterentwickelt, die Informationen aktualisiert und im November 2024 ausführlicher erläutert.
1 | https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement |
2 | EUR-Lex - 52018DC0097 - DE - EUR-Lex |
3 | Ein europäischer Grüner Deal - Consilium |
4 | Nachhaltigkeitsrisiken werden als Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens haben könnten, verstanden (vgl. FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, 2025). |
5 | Vgl. FMA-Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, 2025 |
6 | Vgl. Art. 2 Abs. 15 Taxonomie-VO. |
7 | Homepage | UN Global Compact |
8 | https://www.bankaustria.at/files/nachhaltiges_investieren.pdf |