Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die Welt wird wärmer – und wir alle können etwas dagegen tun. Deshalb haben sich die meisten Staaten dieser Welt zu einem Übereinkommen entschlossen, das den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius drücken soll: Das Pariser Klimaabkommen1 soll dafür sorgen, dass auch kommende Generationen auf einem gesunden Planeten leben können.

Um dieses Ziel von 2 Grad zu erreichen, hat die Europäische Kommission einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum2 und den European Green Deal3 veröffentlicht. 

Ein wichtiger Teil dieses Aktionsplanes: Die Informationen für Teilnehmer am Finanzmarkt, also Finanzmarktkunden, soll einfacher und verständlicher werden. In der Fachsprache wird das "Informationsasymmetrie" genannt. Diese Informationsasymmetrien sollen durch verpflichtende vorvertragliche Informationen und laufenden Offenlegungen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gegenüber Endanlegern beseitigt werden. 

Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz: Disclosure-VO) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater auch dazu schriftliche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen. 

Nach dieser "Disclosure-VO" versteht man unter einem Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung (Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung), die tatsächlich oder potentiell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten.4 

Nachdem der Klimawandel immer schneller voranschreitet, rücken speziell Klimarisiken immer stärker in den Fokus. Das sind jene Risiken, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden.5 

Man kann zwischen physischen Risiken und Transitionsrisiken unterscheiden. Physische Risiken ergeben sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen. Transitionsrisiken sind jene Risiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind: Vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen, Verlust der Biodiversität, Rückgang der Schneedecke, extreme Trockenheit, usw. Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisiko manifestieren. 
Aber nicht nur Nachhaltigkeitsrisiken selbst spielen eine Rolle. Auch Nachhaltigkeitsfaktoren sind bei der Veranlagungs- bzw. Investitionsentscheidung zu berücksichtigen. In der Disclosure-VO werden Nachhaltigkeitsfaktoren definiert als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Darunter fällt zum Beispiel der Klimaschutz, der Schutz der Biodiversität, die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, eine angemessene Entlohnung, Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption etc.

Allgemeiner Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene

In dem folgenden Abschnitt möchten wir einen Überblick über den allgemeinen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene sowie unsere Methoden und Abläufe geben. 

Aktives Management
Als Bank fallen wir aufgrund unserer angebotenen Dienstleistungen (Portfoliomanagement, Anlage- und Versicherungsberatung) sowohl unter den Begriff des Finanzmarktteilnehmers als auch unter den Begriff des Finanzberaters im Sinne der Disclosure-VO. Für beide legt die Disclosure-VO gewisse Offenlegungspflichten fest. 

Anlageberatung
Es werden sowohl nachhaltige Finanzprodukte als auch Produkte, deren zugrunde liegende Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen, angeboten. 
Sofern vom jeweiligen Produkthersteller ein entsprechendes Angebot vorhanden ist, werden im Zuge des Beratungsgespräches dem Kunden die Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers zur Verfügung gestellt und näher erklärt.
Die Kundin bzw. der Kunde wird über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der angebotenen Finanzprodukte informiert.

Versicherungsberatung
Im Rahmen der Versicherungsberatung besteht eine exklusive Kooperation mit ERGO Versicherung AG und es werden Versicherungsanlageprodukte (IBIP) vertrieben. 
Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsberatung im Sinne der Disclosure-Verordnung in folgender Weise ein: 

Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei Finanzprodukten durch den Produkthersteller (Finanzmarktteilnehmer). In der Versicherungsberatung wird auf die Informationen des Produktherstellers zurückgegriffen. Im Zuge des Beratungsgespräches werden der Kundin bzw. dem Kunden die Informationen zu den Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers zur Verfügung gestellt und näher erklärt. Die Kundin bzw. der Kunde wird über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der angebotenen Finanzprodukte informiert. 
Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit finden Sie auf ERGO-Versicherung.at/Verantwortung
Informationen zu wählbaren Fonds (Factsheets) finden Sie auf ERGO-Versicherung.at/p/Veranlagung/Fonds

Portfolioverwaltung
Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung wie folgt ein, wenn dies mit dem Kunden vertraglich vereinbart ist (gilt für VM Exklusiv):
Bei der Identifikation der Nachhaltigkeitsrisiken kommt es auf die Art des Finanzinstrumentes, welches in das Portfolio aufgenommen werden soll, an. 
Betreffend anderer Finanzinstrumente (wie beispielsweise Aktien und Anleihen), die in das Portfolio aufgenommen werden sollen, werden diverse Nachhaltigkeitsdaten wie etwa die nicht-finanzielle Berichterstattung der Investitionsunternehmen herangezogen, um Einschätzungen zu den Nachhaltigkeitsrisiken dieser Finanzinstrumente zu erhalten. Auch auf den Wirtschaftssektor der Investitionsunternehmen (Emittenten) wird Bedacht genommen. Zusätzlich werden vor der Aufnahme von Finanzinstrumenten (Aktien, externen Research-Partnern) herangezogen, um Einschätzungen zur Nachhaltigkeitsperformance der Emittenten und deren Betroffenheit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken zu erhalten. Bei Heranziehung externer Ratinganbieter erhält die Bank Austria detaillierte Indikatoren, Feststellungen und Gewichtungen des Anbieters Unternehmensanleihen etc.) in ein Portfolio weitere Nachhaltigkeitsdaten (wie etwa ESG-Ratings von externen Research-Partnern) herangezogen, um Einschätzungen zur Nachhaltigkeitsperformance der Emittenten und deren Betroffenheit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken zu erhalten. Bei Heranziehung externer Ratinganbieter erhält die Bank Austria detaillierte Indikatoren, Feststellungen und Gewichtungen des Anbieters Die externen ESG-Ratings werden laufend aktualisiert, um auf wesentliche Entwicklungen reagieren zu können.
Die Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken ist Teil der Portfolioverwaltung und wird bei der Auswahl der möglichen Finanzinstrumente und Finanzprodukte frühzeitig einbezogen. Grundsätzlich wird bei der Portfolioverwaltung darauf geachtet, die Nachhaltigkeitsrisiken möglichst gering zu halten. Unsere Portfolioverwalter achten darauf, dass eine Risikostreuung auf Portfolioebene erfolgt,
Zur aktiven Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken kommen folgende Methoden zum Einsatz: 

  • Mindestkriterien: 
    Unsere Portfolioverwalter achten darauf, dass nur Finanzinstrumente von Unternehmen mit einem intern festgelegten Mindestkriterien in ein Portfolio aufgenommen werden. Auf diese Weise werden Unternehmen mit schlechter Nachhaltigkeitsperformance bzw. hohen Nachhaltigkeitsrisiken vom Anlageuniversum ausgeschlossen. 
  • Finanzinstrumenten mit guter Nachhaltigkeitsperformance:
    Unsere Portfolioverwalter achten darauf, dass Finanzinstrumenten mit guter Nachhaltigkeitsperformance in jedes Portfolio aufgenommen werden. Auf diese Weise erfolgt eine aktive Integration von Unternehmen mit niedrigen Nachhaltigkeitsrisiken. 
  • Divestment:
    Bei schon bestehenden Portfolios erfolgt auf längere Sicht eine strategische Anpassung an die Strategie zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Ausstieg aus besonders risikobehafteten Finanzinstrumenten, Integration von Finanzinstrumenten mit niedrigen Nachhaltigkeitsrisiken). 

Der Kunde wird über die zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite seines verwalteten Portfolios informiert. 

Maßnahmen zur Umsetzung und Steuerung 
Das Wissen um Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren ist essentiell. Daher wurde eine Schulung zu diesem Themenkomplex zusammengestellt und in das reguläre Schulungsprogramm für unsere Mitarbeiter (Kundenbetreuer und Asset Manager) aufgenommen.
Es ist geplant, dass alle Kundenbetreuer bis Ende des Jahres 2021 die erste Schulung zu Nachhaltigkeitsrisiken absolviert haben. 
Die hier beschriebene Strategie wird im Jahr 2021 sukzessive implementiert und jährlich überprüft. 
Die Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren und die damit einhergehenden Vorgaben für die Finanzindustrie werden laufend beobachtet. Aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der Verbesserung der Datenlage und den zur Verfügung stehenden Methoden kann es zu Anpassungen bei dieser Strategie kommen.

Stand 26.02.2021

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung und Versicherungsberatung Vergütungspolitik

Offenlegung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/2088*

In der UniCredit bedeutet Wertschöpfung mehr als nur die Schaffung von finanziellem Wert. Sie bedeutet auch, dass die Nachhaltigkeit im Mittelpunkt aller Aktivitäten der Gruppe steht.

Im Jahr 2024 kündigte die UniCredit ihr Ziel für 2030 für den Stahlsektor an. Es ist Teil der Verpflichtung der Bank, ihr Ziel von "Net Zero" im Jahr 2050 in ihrem Kreditportfolio zu erreichen, und ihre eigenen Ziele für 2030 für die drei kohlenstoffintensivsten Sektoren, darunter Öl und Gas, Stromerzeugung und Automobilsektor, die dem Markt im Jahr 2023 mitgeteilt wurden, zu verbessern. Dies steht im Einklang mit der „Net Zero“-Verpflichtung, die die Bank im Oktober 2021 unterzeichnet hat und mit ihrer anhaltenden Unterstützung für eine nachhaltigere Weltwirtschaft. 

Die Vergütungspolitik trägt zur Strategie der UniCredit, zur Verfolgung langfristiger Interessen und zur dauerhaften Nachhaltigkeit bei. Die UniCredit verfügt über eine Vergütungsstruktur, die sich an der risikobereinigten/-bezogenen Leistung orientiert und nicht zu einer erhöhten Risikobereitschaft ermutigt, auch nicht in Bezug auf das Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken.

Darüber hinaus befasst sich eine der Säulen der Vergütungspolitik des Konzerns mit einer nachhaltige Vergütung für nachhaltige Leistung, indem die Konsistenz zwischen Vergütung und Leistung sowie zwischen Vergütung und langfristiger Wertschöpfung für die Stakeholder gewahrt wird und sowohl die tatsächlich erzielten Ergebnisse als auch die Art und Weise, wie sie erzielt werden, verbessert wird.

Mehrere Prozesse und Initiativen unterstützen die Verbindung zwischen der Vergütungspolitik und der Nachhaltigkeit.

Das Group Incentive System wird durch den jährliche Performance-Management-Prozess unterstützt, der den Zusammenhang, die Übereinstimmung und die Klarheit der Leistungsziele mit der Geschäftsstrategie sicherstellt. Die Festlegung der jährlichen Ziele (sogenannte Zielsetzung) ist eine Schlüsselphase und wird durch ein strukturiertes Rahmenwerk, das „KPI Bluebook“, unterstützt. Das „KPI Bluebook“ wird jährlich unter Einbeziehung der relevanten Schlüsselfunktionen der Gruppe (z.B. People & Culture, Finance, Risk Management, Group Strategy & ESG) überprüft und aktualisiert. Das durch Compliance geprüfte Rahmenwerk steht im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und Gruppenstandards. Diese zeichnen sich unter anderem aus durch:

  • die Verwendung von risikobereinigten/-bezogenen Zielen (z. B. mindestens ein KPI (Key Performance Index - Leistungskennzahl) in den Zielen);
  • die Verknüpfung mit ESG (Environmental, Social, Governance / Umwelt, Sozial, verantwortungsvolle Unternehmensführung)- und Vielfalt, Gleichberechtigung & Inklusion (Diversity, Equity & Inclusion, abgekürzt „DE&I“)-Strategien (z. B. mindestens ein ESG-KPI für alle Risikoträger der Gruppe, mit besonderem Fokus auf DE&I-KPIs für Mitarbeiter:innen, die dem Group Executive Committee (GEC) und ihrer direkten Berichtslinie unterstellt sind);
  • die Verwendung von Nachhaltigkeitszielen für die Wertschöpfung (z. B. soll etwa die Hälfte der Ziele mit Nachhaltigkeit zusammenhängen). Für ausgewählte Personen sind ESG-Ziele als zusätzliche langfristige Bedingungen enthalten;
  • die Verwendung von Zielen, die sich auf das Geschäft, die Unternehmenswerte, das Verhalten und die Compliance-/Risikokultur beziehen, mit dem Schwerpunkt auf:
    - Einhaltung und Verbreitung der Kultur, der Werte und der Ziele der Gruppe;
    - den richtigen Ton von oben und den richtigen Ton von der mittleren Führungsebene in Bezug auf die Compliance-Kultur und das Risikobewusstsein zu setzen.

Auf lokaler Ebene folgt die UniCredit Bank Austria den Prozessen und Initiativen der Gruppe, um die Verbindung zwischen der Vergütungspolitik und der Nachhaltigkeitsstrategie zu unterstützen.


FOKUS

Diversity, Equity & Inclusion („DE&I“) - Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion 

In der UniCredit sind Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion (Diversity, Equity & Inclusion („DE&I“)) strategische Faktoren für unser Geschäft, unser Wachstum, unsere Innovation und unsere Leistung. Sie sind ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und fest in unserer ESG-Roadmap verankert.

Wir bauen auf eine Kultur, die unsere Werte Integrität, Eigenverantwortung und Fürsorge (Integrity, Ownership & Caring) in den Mittelpunkt unserer Entscheidungen und unseres Handelns stellt. Unsere Kultur und diese Werte verkörpern, wofür wir stehen, bestimmen unser Handeln und prägen die Entscheidungen, die wir jeden Tag treffen, und leiten all unsere Handlungen und Verhaltensweisen.

Dies trägt auch dazu bei, ein nachhaltigeres langfristiges Wachstum und neue Geschäftsmöglichkeiten zu gewährleisten, Innovationen und Kreativität zu fördern und das Arbeitsumfeld generell zu verbessern, was sich positiv auf die Produktivität, das Wohlbefinden und das Engagement unserer Mitarbeiter:innen auswirkt.

Um eine Kultur der Inklusion weiter zu fördern, die auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung basiert, hat UniCredit eine eigene DE&I Global Policy eingeführt, die klare Richtlinien und Prinzipien für Mitarbeiter:innen und Dritte festlegt. Die Richtlinie gilt für alle wichtigen Phasen im Arbeitsleben von Mitarbeiter:innen, von der Rekrutierung und dem Einstieg über das Lernen und die Entwicklung bis hin zum Performance-Management und der Vergütung. Sie gewährleistet vorurteilsfreie, leistungsbezogene und kompetenzbasierte Entscheidungen sowie Lohngleichheit, unabhängig von Diversitätsmerkmalen.

Unser Verhaltenskodex hebt die Prinzipien der Inklusion hervor. Diese umfassen die Kriterien Objektivität, Kompetenz, Professionalität und Chancengleichheit sowohl in personalbezogenen Prozessen, die die Verfahren für den Umgang mit Diskriminierung oder Mobbing festlegen, als auch in den externen Beziehungen zu den Vertragspartnern.

Im Rahmen der Gruppenvergütungspolitik bekennt sich die UniCredit zu einem Grundsatz der Lohngleichheit, der eine faire Behandlung in Bezug auf die Vergütung gewährleistet, und zwar auf der Grundlage der ausgeübten Rolle, des Verantwortungsumfangs, der Leistungsergebnisse und der Gesamtqualität des Beitrags zum Geschäftsergebnis. Dies unabhängig von Geschlechtsidentität, Alter, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Fähigkeiten und kulturellem Hintergrund. Die UniCredit verfolgt eine geschlechtsneutrale Vergütungs- und Anreizpolitik, die dazu beiträgt, eine echte Gleichstellung der Mitarbeiter:innen zu erreichen. Sie stellen sicher, dass gleiche Arbeit mit gleichem Lohn einhergeht, so dass alle Menschen unabhängig von ihrer Vielfalt dieselbe Chancengleichheit haben.

Mit der Unterzeichnung der CEO-Champion-Commitment "Towards the Zero Gender Gap" bekräftigt die Gruppe ihr unternehmerisches Engagement mit konkreten Zielen und einem Rahmen für mehr Gendergerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion in unserer Bank.

Die UniCredit setzt sich dafür ein, die Geschlechterparität auf allen organisationsebenen zu fördern und eine ausgewogene Verteilung der Geschlechter in den Talenten-Pools, bei der Einstellung und Rekrutierung, bei Ernennungen und Beförderungen mit einer breiteren ethnischen Vertretung sowie eine vielfältige und nachhaltige Nachfolgeplanung zu gewährleisten.

>>> Die UniCredit ist die erste paneuropäische Bank, die die Global EDGE-Zertifizierung für Geschlechtergerechtigkeit und -integration erhalten hat, die mehr als 80 % unserer Mitarbeiter:innen in den Ländern, in denen die Bank vertreten ist, einbezieht. Dies ist ein weiterer Beweis für unsere umfassenden gemeinsamen Bemühungen zur Förderung eines vielfältigeren und nachhaltigeren Arbeitsplatzes.

Die Gruppe unterstreicht seit langem die Bedeutung der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern, und es wurden konzernweit mehrere Initiativen zur Beseitigung von Lohnunterschieden umgesetzt. Dazu gehören Richtlinien für unseren Vergütungsprozess, die Zuweisung von Gehaltsbudgets sowie spezifische Ziele im Zusammenhang mit DE&I (d. h. Förderung der Geschlechterparität auf allen Organisationsebenen, in Talenten-Pools, bei der Einstellung und Rekrutierung von Mitarbeiter:innen, Gewährleistung gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit, Erhöhung der kulturellen und ethnischen Vielfalt in unserer Belegschaft), die den Führungskräften im Rahmen des jährlichen Zielsetzungsprozesses zugewiesen werden.

 

FOKUS

Environmental, Social, Governance ("ESG") - Umwelt, Soziales und Unternehmungsführung

Nachhaltigkeit ist ein wichtiger Hebel für unsere künftigen Geschäftsstrategien und entscheidender Bestandteil unseres Erfolgs. In der Tat haben wir uns im Rahmen des Strategieplans 2022-2024 ehrgeizige ESG-Ziele gesetzt, da die Gruppe weiterhin Fortschritte bei ihren „Net-Zero“-Verpflichtungen macht und ESG in allen Geschäftsbereichen verankert und gleichzeitig die Unternehmenskultur stärkt, um unsere Gemeinschaften zum Fortschritt zu befähigen.

Unsere Vergütungspolitik wurde entwickelt, um die Nachhaltigkeitsstrategie der UniCredit zu unterstützen. Einige unserer wichtigsten ESG-Ziele sind in die CEO Performance Scorecard eingebettet, um die Ausrichtung des Managements an den aktuellen und zukünftigen ESG-Ambitionen der UnCredit Gruppe zu fördern. .

 

*Seit der letzten Veröffentlichung der vorliegenden Offenlegung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 im Jahr 2021 wurden das Engagement für Nachhaltigkeit und die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die Vergütungspolitik weiterentwickelt, die Informationen aktualisiert und im November 2024 ausführlicher erläutert. 
 

Fußnoten und Rechtliche Informationen

Weitere Themen: