Akquisitionsfinanzierung auf einen Blick
Unternehmenswachstum erfolgt entweder aus eigener Kraft oder durch Akquisition (Übernahme) von anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen.
Eine Akquisitionsfinanzierung ist die Bereitstellung der Kaufpreisfinanzierung (Fremdfinanzierungsanteil) entweder an den Erwerber selbst, an eine eigens dafür gegründete Gesellschaft (sog. SPC = Special Purpose Vehicle) oder auch an das zu erwerbende Unternehmen (Target), insbesondere wenn dessen Verbindlichkeiten im Zuge des Erwerbs refinanziert werden.
Vorteile einer Akquisitions- und Leveragefinanzierung
- Entwicklung individueller Lösungsmodelle basierend auf den konkreten Anforderungen
- Optimierter Einsatz aller Corporate Finance-Produkte (Beratungsleistungen, Private Equity-Produkte, etc.)
- Möglichkeiten für günstigere Refinanzierungen (z.B. durch Mittel der OeKB) werden aufgezeigt
- Gewährleistung einer erfolgreichen Strukturierung und Aufbringung („Underwriting“) mit nachfolgender Syndizierung auf dem nationalen und internationalen Kreditmarkt bei großen Kreditvolumina
- Erfahrener Partner in der anschließenden laufenden Betreuung
Für wen eignet sich diese Finanzierungsform?
Unternehmen mit einem Finanzierungsbedarf von mehr als 10 Mio. Euro und die eine dem erhöhten Chancen/Risikenprofil einer derartigen Transaktion adäquate Beratungs- und Finanzierungsleistung erwarten. Aufbauend auf Erfahrung, Underwriting-Kapazität und der vielfach im Kapitalmarkt erprobten Platzierungskraft bietet die Bank Austria Lösungen für Akquisitions- und Leveragefinanzierung vom bilateralen Kredit bis hin zum Arranging von großvolumigen, international syndizierten Finanzierungen.
Voraussetzungen für eine Akquisitions- und Leveragefinanzierung
Eine erfolgreiche Akquisitionsfinanzierung setzt voraus, dass in einem offenen Dialog zwischen Ihrem Unternehmen und der Bank Austria sämtliche erfolgsrelevanten Voraussetzungen und Parameter eingehend analysiert werden. Dies kann auch die Einbeziehung externen Know-hows von Berater:innen, Rechtsexpert:innen etc. im Rahmen der „Due-Diligence“ (= eingehende Prüfung des Targets) notwendig machen.