Sicherheit durch Ausweisprüfung
Alle Personen, die laut Vereinsregister den Verein vertreten dürfen, müssen in der Bank Austria legitimiert sein. Wir empfehlen aus praktischen Gründen, den Befugten auch ein Zeichnungsrecht und Zugang zu BusinessNet – dem Internetbanking – einzuräumen, da sie dadurch z.B. auch gegenüber der Bank digital unterschreiben können.
Um die Neueinräumung oder Löschung von Zeichnungsrechten zu beauftragen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und laden Sie die benötigten Unterlagen hoch.
Neue Zeichnungsberechtigte müssen bei der Bank persönlich legitimiert werden, sofern sie nicht bereits Bank Austria Kunden sind. Die Ausweisprüfung kann entweder persönlich in einer unserer Bank Austria Filialen oder per Videolegitimierung erfolgen.
Für die Videolegitimierung benötigen Sie
- einen aktuellen Internet-Browser (Desktop: Edge, Chrome, Safari, Opera, Firefox; # Android: Chrome #; iOS: Safari)
- einen PC/Tablet mit Webcam/Mikrofon zur Durchführung des Videochats
- ein Smartphone
Bei folgenden ausländischen Staatsangehörigkeiten ist eine Videolegitimierung möglich: Länderliste Videolegitimierung
Nach Überprüfung Ihres Anliegens werden wir die entsprechenden Dokumente vorbereiten und postalisch an Sie zur vereinsmäßigen Unterzeichnung übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die vereinsmäßige Unterzeichnung durch Personen zu erfolgen hat, die zu diesem Zeitpunkt im Zentralen Vereinsregister angeführt werden.
Nach erfolgter vereinsmäßiger Fertigung senden Sie uns die Dokumente postalisch bitte zurück. Erst danach können die gewünschten Änderungen umgesetzt werden.