Vorstand und Aufsichtsrat der UniCredit Bank Austria AG haben 2014 den Widerruf der freiwilligen Unterwerfung unter den Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen. Nichtsdestotrotz wird eine gute Corporate Governance im Sinne einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung auch weiterhin gewährleistet.

Die folgenden Links führen zu englischsprachigen Texten auf der UniCredit Website.

Icon Satzung und Verhaltenskodex

Satzung und Verhaltenskodex

Erfahren Sie mehr über das Corporate-Governance-Regelwerk der UniCredit.
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Verbundene Parteien

Nahestehende Personen und Unternehmen

Erfahren Sie mehr über Standards und Regeln zur Risikoüberwachung möglicher Interessenkonflikte.
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Directors' Dealings

Gemäß Art 19 der Marktmissbrauchsverordnung, MAR, (EU) Nr. 596/2014 müssen Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen (Vorstands – und Aufsichtsratsmitglieder) und Personen, die zu einer solchen Person in enger Beziehung stehen, der FMA als zuständigen Behörde und dem Emittenten jedes Eigengeschäft in Aktien oder Schuldtiteln des Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten innerhalb von 3 Tagen nach Geschäftsabschluss melden.

Seit In-Krafttreten der MAR mit 3. Juli 2016 wurden der UniCredit Bank Austria AG keine Eigengeschäfte gemeldet.

Satzung

Die Satzung einer Aktiengesellschaft ist der ihr zugrundeliegende Gesellschaftsvertrag. Sie wird durch die Gründer der Aktiengesellschaft festgestellt und muss den vom Gesetz festgelegten Mindestanforderungen entsprechen.

Die Satzung der UniCredit Bank Austria AG regelt unter anderem den Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Grundkapitals, die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die gewählte Aktiengattung.

 Satzung der UniCredit Bank Austria AG (PDF) (Stand: 10.04.2024)

Offenlegung gem. § 65a BWG

Hier finden Sie die nach § 65a Bankwesengesetz (BWG) erforderlichen Informationen.

Offenlegung gem. § 65a BWG (PDF)

Verhaltenskodex der UniCredit Bank Austria AG

Gemäß § 7 Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (kurz LobbyG) haben Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, ihren Lobbying-Tätigkeiten einen Verhaltenskodex zugrunde zu legen.

Der Verhaltenskodex der UniCredit Bank Austria AG ist unter folgenden Link abrufbar: Verhaltenskodex (PDF)

Veröffentlichung gemäß § 43 BaSAG

Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Weder die UniCredit Bank Austria AG noch die in die Kreditinstitutsgruppe einbezogenen Gesellschaften sind Partei einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung.

Bestätigungserklärung nach § 2 Anlageverordnung (AnlV)

Hier finden Sie die Bestätigungserklärung nach § 2 Abs. 1 Nr. 18 Buchstabe b Anlageverordnung (AnlV).
Bestätigungserklärung hinsichtlich Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften (PDF)