Vorstand und Aufsichtsrat der UniCredit Bank Austria AG haben 2014 den Widerruf der freiwilligen Unterwerfung unter den Österreichischen Corporate Governance Kodex beschlossen. Nichtsdestotrotz wird eine gute Corporate Governance im Sinne einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung auch weiterhin gewährleistet.
Die folgenden Links führen zu englischsprachigen Texten auf der UniCredit Website.
Satzung und Verhaltenskodex
Erfahren Sie mehr über das Corporate-Governance-Regelwerk der UniCredit.
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Nahestehende Personen und Unternehmen
Erfahren Sie mehr über Standards und Regeln zur Risikoüberwachung möglicher Interessenkonflikte.
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Gemäß Art 19 der Marktmissbrauchsverordnung, MAR, (EU) Nr. 596/2014 müssen Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen (Vorstands – und Aufsichtsratsmitglieder) und Personen, die zu einer solchen Person in enger Beziehung stehen, der FMA als zuständigen Behörde und dem Emittenten jedes Eigengeschäft in Aktien oder Schuldtiteln des Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten innerhalb von 3 Tagen nach Geschäftsabschluss melden.
Seit In-Krafttreten der MAR mit 3. Juli 2016 wurden der UniCredit Bank Austria AG keine Eigengeschäfte gemeldet.
Die Satzung einer Aktiengesellschaft ist der ihr zugrundeliegende Gesellschaftsvertrag. Sie wird durch die Gründer der Aktiengesellschaft festgestellt und muss den vom Gesetz festgelegten Mindestanforderungen entsprechen.
Die Satzung der UniCredit Bank Austria AG regelt unter anderem den Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Grundkapitals, die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die gewählte Aktiengattung.
Satzung der UniCredit Bank Austria AG (PDF) (Stand: 10.04.2024)
Hier finden Sie die nach § 65a Bankwesengesetz (BWG) erforderlichen Informationen.
Gemäß § 7 Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (kurz LobbyG) haben Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen, ihren Lobbying-Tätigkeiten einen Verhaltenskodex zugrunde zu legen.
Der Verhaltenskodex der UniCredit Bank Austria AG ist unter folgenden Link abrufbar: Verhaltenskodex (PDF)
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung
Weder die UniCredit Bank Austria AG noch die in die Kreditinstitutsgruppe einbezogenen Gesellschaften sind Partei einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung.
Hier finden Sie die Bestätigungserklärung nach § 2 Abs. 1 Nr. 18 Buchstabe b Anlageverordnung (AnlV).
Bestätigungserklärung hinsichtlich Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften (PDF)