Gut leben in der Pension

Die staatliche Pension bedeutet finanzielle Abstriche  - vor allem für viele Frauen oft auch ein Leben in Armut. Frauen leben im Durchschnitt länger als Männer, sie haben aber auch eine geringere Pension zu erwarten. Kümmern Sie sich rechtzeitig, um es in der Pension leichter zu haben.

Lesetipp: Erfahren Sie mehr dazu in unserem Blogartikel „Viel Leben und wenig Geld".

Was es also braucht, um auch später den Lebensstandard zu halten und in der Pension gut leben zu können? Wichtig ist vor allem, den ersten Schritt zu tun. Darum haben wir für Sie mit unserem Versicherungspartner ERGO verschiedene Vorsorgemöglichkeiten erarbeitet, mit denen Sie Ihr Einkommen in der Pension verbessern können. Berechnen Sie jetzt schnell und einfach, wie viel Pension Sie zu Ihrem Pensionsantritt erwarten können - mit unserem Pensionsrechner. Oder Sie wenden sich direkt an Ihre:n Berater:in und berechnen ein realistisches Modell, auf dessen Basis Sie für Ihre Zukunft vorsorgen können. Auch kleine Beträge können später bereits große Unterschiede machen - mit der richtigen Planung und Altersvorsorge. 

Folder Vorsorge für Frauen

Wie sorgt man für die Pension vor und sichert sich langfristig finanziell ab? Was muss man dabei beachten?

Julie Frey von Krone Hit spricht in der neuesten Folge ihres Podcast über das Thema private Pensionsvorsorge und vor allem darum, warum es gerade für Frauen so wichtig ist, früh genug an ihre finanzielle Zukunft zu denken.
Ihre Gäste sind: Bank Austria Expertin Luisa Demir, Influencerin und Digital Creator Verena Maria Greilinger (Instagram: ena.maria.b) und Lisa Staltner, stv. Chefredakteurin der miss.

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Verena Maria GreilingerDemir LuisaVerena Maria Greilinger
Kennen Sie den Podcast von July Kühberger zum Thema "Wie viel kostet ein Jahr Teilzeitarbeit in der Pension? Welche Auswirkung haben Familien- und Hausarbeit oder auch Selbständigkeit auf die finanzielle Zukunft? Und wie schafft man sich einen finanziellen Polster für später?"
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Warum eine Beratung?

Einkommensentwicklung, Karenz, Elternteilzeit - das sind mitunter die wesentlichen Faktoren, die sich auf Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männer auswirken und folglich später auf die Höhe der Pension. Gemeinsam mit Ihrem:Ihrer Berater:in errechnen Sie die voraussichtliche Höhe Ihrer Lücke zwischen Ihrem letzten Einkommen und Ihrer Pension. Wir finden die passende Lösung, um diese zu verringern oder zu schließen.

Was brauchen Sie für den Termin?

Eine Frau sitzt vor einem Fenster und blickt lächelnd hinaus

  • Informationen über den aktuellen Stand Ihres Pensionskontos.
  • Amtlicher Lichtbildausweis.
  • Optional: Nutzen Sie unseren Pensionsrechner, um ein Gefühl für eine mögliche Pensionslücke zu bekommen. Mit den Pensionskontodaten werden die Angaben aussagekräftiger. 

Was bekommen Sie?

Eine Frau hält eine Tasse Kaffee in der Hand und schaut in die Kamera

Die Zeit arbeitet für Sie - also machen Sie jetzt den ersten Schritt: Mit der passenden Vorsorge verringern oder schließen Sie Ihre Pensionslücke. So können Sie dafür vorsorgen, auch im Alter Ihren Lebensstandard halten zu können. Sie profitieren von der Expertise unserer Berater:innen und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Vorsorgelösung. Auch kleine Beiträge können große Wirkung haben. 

Sie wollen wissen, wie groß Ihre Pensionslücke ist?

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Kindererziehungszeiten

Die Kindererziehungszeiten betragen maximal 48 Monate (Mehrlingsgeburten 60 Monate). Mit der Geburt eines weiteren Kindes, endet die Anrechnung und es beginnt die Kindererziehungszeit für das folgende Kind. Im Regelfall stehen diese Monate der Mutter zu, sie können über Vereinbarung aber auch auf die erziehungsberechtigten Partner:innen verteilt werden. Bei der Karenzierung sind 24 Monate üblich, da solange ein Wiedereinstieg auf den alten Arbeitsplatz garantiert wird. Es kann aber selbstverständlich auch eine kürzere oder längere Babypause angegeben werden.

Einkommen

EUR
Modellannahmen

Die vorliegende Berechnung des Pensionsanspruchs ist in bestimmten Punkten vereinfacht und kann Ihnen daher nur die Größenordnung des Vorsorgebedarfs vermitteln. Holen Sie bei Ihrem Pensionsversicherungsträger Auskünfte zu Ihren tatsächlichen Beiträgen und der zu erwartenden Pension ein. Wir empfehlen, Ihre Vorsorgesituation alle 2 Jahre neu zu überprüfen.
 
Alle Ergebnisse ohne Gewähr.
Der Rechner basiert auf den wichtigsten Regelungen von APG, ASVG und GSVG. Für die Zukunft wird eine gleichmäßige Entwicklung der allgemeinen Einkommen (Bruttomedianeinkommen) von 3% p.a. angenommen. Die künftigen Aufwertungszahlen und die Steigerung von Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeitsgrenze liegen ebenfalls bei 3%.
 
Wenn die Daten einer Kontomitteilung vorliegen, fließen diese Daten in das Modell des Pensionskontos ein. Die Versicherungszeiten werden anhand der Versicherungsmonate der Kontomitteilung als durchgängiger Erwerbsverlauf modelliert.

Um eine einfache Eingabe zu ermöglichen, basiert diese Hochrechnung der Pension auf vereinfachenden Annahmen:

  • Es werden in der Hochrechnung nur zwei Formen von Versicherungszeiten berücksichtigt: Beitragszeiten der Pflichtversicherung und Kindererziehungszeiten. Nicht berücksichtigt werden Präsenz- und Ersatzdienst, Schul- und Studienzeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Notstandshilfe oder des Krankengeldbezugs. 
  • Basiert die Berechnung auf einer Kontomitteilung, so werden für die Vergangenheit auch alle anderen Arten von Versicherungszeiten berücksichtigt und Kindererziehungszeiten werden für die Vergangenheit in dem tatsächlich vorliegenden Ausmaß berücksichtigt.
  • Um Aussagen über die zukünftige Pensionshöhe treffen zu können, müssen Inflation und Aufwertungsfaktoren der Pensionsversicherung über viele Jahre im Voraus geschätzt werden. Die tatsächlichen Werte – und damit das Ergebnis Ihrer Pension – werden von dieser Schätzung abweichen.
  • Es wird ein durchgehender Erwerbsverlauf unterstellt. Aus der Angabe des derzeitigen Einkommens wird ein Karriereverlauf hochgerechnet. Der so erstellte Karriereverlauf wird im Regelfall nicht mit der tatsächlichen Karriere übereinstimmen. Daher ist die auf dieser Basis ermittelte Bemessungsgrundlage nur eine Näherung.
  • Die Schwerarbeiterregelung ist nicht berücksichtigt.
  • Ein etwaiger Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag wird nicht berücksichtigt.

Einkommen
Wir nehmen für unsere Rechnung an, dass sich Ihr persönliches Einkommen wie die allgemeine Einkommensentwicklung mit 3% p.a. entwickelt. Im Ergebnis in "heutigem Geldwert" entspricht Ihr Einkommen daher dem eingegebenen Wert. In der Darstellung in "zukünftigem Geldwert" sehen Sie das jährlich um 3% gesteigerte Einkommen.

Steuer und Sozialversicherungsbeiträge
Zur Bestimmung der Nettopension und des Nettowerts des letzten Gehalts werden die heutigen Steuer- und Sozialversicherungssätze angewendet. Um den heutigen Geldwert zu errechnen, werden zukünftige Werte zuvor noch in heutige Einkommensverhältnisse zurückgerechnet.

Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage wird zusätzlich zur errechneten Pension gewährt und sichert auf Antrag ein Mindesteinkommen. Die Richtsätze der Ausgleichszulage werden jährlich aktualisiert und sind für alleinstehende Pensionist:innen, Witwen, Witwer und auch für Ehepaare im gemeinsamen Haushalt verschieden. Die Ausgleichszulage ist im Rechenergebnis nicht enthalten.
 

Rechtliche Informationen

Bitte beachten Sie: Nicht für Kund:innen mit Wohnsitz im Ausland!
 
"ERGO fürs Leben", die flexible Vorsorge ist eine Lebensversicherung der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft. Das Basisinformationsblatt finden Sie zum Downloaden auf der Homepage der ERGO unter: www.ergo-versicherung.at/priip.
 
Die UniCredit Bank Austria AG ist in der Versicherungsvermittlung im Nebengewerbe vertraglich gebundener Versicherungsagent der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Center, Businesspark Marximum / Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien. Die UniCredit Bank Austria AG ist zum Empfang von Prämien und von für den:die Kund:in bestimmten Beträgen berechtigt. GISA-Zahl: 27506127
 
Die vorliegenden Marketinginformationen stellen keine Beratung oder Empfehlung dar. Insbesondere sind sie kein Angebot und keine Aufforderung zum Abschluss einer Versicherung und keine Aufforderung ein solches Angebot zu stellen. Sie dienen nur der Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse des:der Kund:in bezogenen Beratung nicht ersetzen. Ob ein bestimmtes Produkt für Sie geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrer Risikobereitschaft und dem Zeitraum ab, in dem Sie gedenken die Anlage zu halten. Reden Sie mit Ihrem:Ihrer Berater:in. 

Stand: März 2020

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