Der schönste Moment jedes Häuslbauers: Die Fertigstellung der eigenen vier Wände. Doch damit Sie auch einziehen können, müssen Sie um eine Benützungsbewilligung ansuchen.
In Österreich gilt die „Benützungsbewilligung“ für Ihr Haus als offizielle Bestätigung, die bescheinigt, dass das Gebäude den baurechtlichen Vorschriften entspricht und sicher für den Einzug und die Nutzung ist. Wir haben folgend zusammengefasst, was eine Benützungsbewilligung Haus genau ist, wie man sie in Österreich erhält und worauf man dabei besonders achten sollte.
Tipp: Sie sind erst am Anfang Ihrer Überlegungen, um Ihrem Wohntraum näher zu kommen? Lesen Sie dazu unsere Beiträge:
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Benützungsbewilligung Haus: Was ist das?
Sie ist auch als Fertigstellungsanzeige oder Gebrauchsabnahme bekannt. Die Benützungsbewilligung ist eine behördliche Bestätigung, die bescheinigt, dass das Haus gemäß den eingereichten Bauplänen und geltenden Bauvorschriften errichtet worden ist.
Wozu benötigt man eine Benützungsbewilligung für ein Haus?
Ohne diese Bewilligung können Sie Ihr Haus nicht nutzen bzw. beziehen. Fehlt die Benützungsbewilligung, gilt das Haus als nicht bezugsfertig. Ein Missachten der Bewilligung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wie erhält man eine Benützungsbewilligung in Österreich?
- Der Bau muss abgeschlossen sein: Wichtig ist dabei, dass das Bauvorhaben exakt den zuvor genehmigten Plänen entspricht. Wichtig ist vor allem, dass sämtliche Bauarbeiten einschließlich der Installationen und Außenanlagen fertiggestellt sind.
- Einreichung der Fertigstellungsanzeige in Ihrer Gemeinde: Ist der Bau beendet, müssen Sie beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde eine Fertigstellungsanzeige einreichen. Diese Anzeige beinhaltet in der Regel eine Bestätigung, dass das Bauvorhaben gemäß den genehmigten Bauplänen und den baurechtlichen Bestimmungen fertiggestellt wurde.
Achtung, bei einer Fertigstellungsanzeige sind diverse Dokumente einzureichen.
Beispiele:- Lageplan mit Bescheinigung über die lagerichtige Ausführung des Bauvorhabens
- Bestätigung über die vorschriftsmäßige Ausführung
- Vorlage der Überprüfungsbefunde der Prüfungsingenieurin/des Prüfungsingenieurs
- Bestandspläne
- Rauchfangbefund
- Kanalbefund
- Wasserleitungsbefund
- Gas- und Elektroinstallationsbefunde etc.
- Bauabnahme und Überprüfung: Nach Einreichung der Fertigstellungsanzeige erfolgt eine Bauabnahme durch die Baubehörde. Dabei wird überprüft, ob das Bauvorhaben den genehmigten Plänen und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
- Erteilung der Benützungsbewilligung: Wird das Bauvorhaben ohne Mängel abgenommen, erteilt die Baubehörde die Benützungsbewilligung.
Welche Unterlagen sind für eine Benützungsbewilligung notwendig?
Welche Dokumente Sie für eine Benützungsbewilligung genau benötigen, kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Fragen Sie vor einem entsprechenden Termin daher am besten in Ihrer Gemeinde nach. Generell können Sie aber davon ausgehen, dass Sie zumindest dieselben Unterlagen vorlegen müssen, die Sie auch für eine Fertigstellungsanzeige einreichen. Welche das sind haben wir bereits vorher aufgelistet (siehe Fertigstellungsanzeige).
Auf welche Kriterien wird bei der Benützungsbewilligung Haus besonders geachtet?
Genauigkeit beim Bau und Übereinstimmung mit Bauplänen: Abweichungen von den eingereichten Bauplänen können zu Verzögerungen oder zur Verweigerung der Benützungsbewilligung führen. Deshalb ist es relevant, dass der Bau exakt den Plänen entspricht.
Vollständige Dokumentation: Dokumentieren Sie jeden Schritt von Beginn an. Für die Erteilung der Benützungsbewilligung sind nämlich alle relevanten Dokumente und Nachweise vorzulegen. Dazu gehören etwa Baupläne, Genehmigungen, Nachweise über verwendete Materialien. Die genauen Anforderungen erhalten Sie beim Antrag.
Fristen beachten: Sie müssen die Fertigstellungsanzeige innerhalb gewisser Fristen einreichen. Diese Fristen variieren je nach Bundesland und sollten im Voraus geprüft werden.
Kommunikation mit Behörden: Eine gute Kommunikation mit den zuständigen Behörden kann den Prozess erleichtern. Bei Unklarheiten oder Problemen ist es ratsam, frühzeitig das Gespräch zu suchen.
Qualitätssicherung: Mängel in der Bauausführung können zu Verzögerungen bei der Erteilung der Benützungsbewilligung führen. Daher ist es wichtig, auf eine hohe Qualität der Bauausführung zu achten.
Benützungsbewilligung für ältere Häuser
Seit 1996 sind Eigentümer für die Fertigstellungsmeldung verantwortlich. Sofern Sie nicht neu bauen, sondern ein altes Haus gekauft haben, ist es ratsam vor dem Kauf nach den Benützungsbewilligung zu fragen.
Gerade bei älteren Gebäuden, die vor 1996 errichtet wurden, kann es vorkommen, dass keine Abnahme stattgefunden hat und es so keine aufrechte Benützungsbewilligung für das Haus gibt.
Laufende Wartung: Benützungsbewilligung erhalten, was nun?
Haben Sie die Benützungsbewilligung für Ihr Haus erhalten, können Sie es beziehen und je nach Verwendungszweck nutzen. Sie sind aber als Eigentümer:in auch dazu verpflichtet Ihr Gebäude laufend zu warten. Dazu gehören regelmäßige Inspektionen und Überprüfungen Ihres Hauses und der einzelnen Installationen und technischen Anlagen. Sie sind verantwortlich dafür, dass Ausfälle und Schäden verhindert werden.
Folgende Kontrollen sollten regelmäßig durchgeführt werden, um teure Reparaturen zu vermeiden:
- Kellerlichtschächte
- Heizkörper
- Wasserfilter
- Holzkonstruktionen
- Beschläge, Dichtungen und Anstriche
- Dachentwässerung
- Heizungsanlagen
- Elektroinstallationen
- Feuerlöscher etc.
Wer sorgfältig plant und alle baurechtlichen Vorschriften einhält, sollte keine Probleme haben, nach der Fertigstellung des Hauses eine Benützungsbewilligung zu erhalten. Wichtig ist eine transparente Kommunikation mit den Behörden von Beginn an.
Tipp: Eröffnen Sie ein eigenes Konto bzw. Sparkonto für diese Kosten und überweisen Sie monatlich einen fixen Betrag, damit es zu keinen plötzlichen Zahlungsengpässen kommt.
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