Emissionen unter Basisprospekten
Hinweis zur gesetzmäßigen Verwendung von Basisprospekten der UniCredit Bank Austria AG bei Platzierung und Weiterveräußerung von Wertpapieren:
„Bei jeder späteren Weiterveräußerung von Wertpapieren und jeder endgültigen Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre ist kein weiterer Prospekt mehr zu veröffentlichen, wenn ein gültiger Prospekt im Sinne von Artikel 12 EU-Prospektverordnung – (EU) 2017/1129 vorliegt und der Emittent oder die für die Erstellung des Prospekts verantwortliche Person dessen Verwendung in einer schriftlichen Vereinbarung zugestimmt haben (Artikel 5 Abs. 1 EU-Prospektverordnung – (EU) 2017/1129).“
UniCredit Bank Austria AG haftet für den Inhalt des jeweiligen Basisprospekts als Emittentin gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch im Falle der Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre, sofern diese den Basisprospekt im Rahmen einer aufrecht erteilten Zustimmung der Emittentin in einer die Prospektpflicht begründenden Weise verwenden. Für Handlungen und Unterlassungen der Finanzintermediäre haftet die Emittentin nicht.
Nähere Angaben zur Zustimmung sind den jeweiligen Basisprospekten in Verbindung mit den endgültigen Bedingungen zur jeweiligen Emission zu entnehmen. Für den Fall, dass nach Veröffentlichung der jeweiligen Endgültigen Bedingungen neben den darin genannten Finanzintermediären noch weitere Finanzintermediäre die Zustimmung zur Prospektverwendung erhalten oder sonstige wichtige neue Informationen zur zulässigen Prospektverwendung eintreten, wird dies auf der Webseite der UniCredit Bank Austria AG an dieser Stelle veröffentlicht (siehe nachstehend).
Veröffentlichung zur Fix-Floater-Anleihe 2016–2023 Serie 113 (ISIN AT000B043997):
Die UniCredit Bank Austria AG hat nach Veröffentlichung der Endgültigen Bedingungen zu oben genannter Anleihe dem nachstehend genannten Finanzintermediär Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts samt den Endgültigen Bedingungen zu oben genannter Anleihe zum Zwecke der gleichzeitigen oder späteren Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung der Wertpapiere gemäß § 3 Abs 3 KMG (alt) erteilt:
- Schoellerbank Aktiengesellschaft, Renngasse 3, 1010 Wien
1 Dieser Hinweis dient der bloßen Information und ersetzt nicht die allein verbindliche individuell erteilte Zustimmungserklärung der Emittentin gegenüber dem jeweiligen Finanzintermediär.