Was genau zeichnet ein Gemeinschaftskonto aus? Es ist ein Gehaltskonto auf dem alle Inhaber:innen zeichnungsberechtigt sind. Etwa Ehepartner, (eingetragene) Partner oder WG- Freund:innen. Jede:r davon erhält eine eigene Debitkarte, mit der Zahlungen geleistet werden können. Umgekehrt zahlt jede:r der zeichnungsberechtigten Personen auf das Gemeinschaftskonto ein, um die Kosten des täglichen Bedarfs zu decken.

Zwei Frauen malen gemeinsam aus

Warum ein Gemeinschaftskonto sinnvoll ist?

Ein Gemeinschaftskonto verschafft mehr Transparenz, Flexibilität und bereitet weniger Sorgen über finanzielle Angelegenheiten. Alle Ein- und Ausgänge sind für jeden nachvollziehbar. Über das Gemeinschaftskonto sind alle Kosten des täglichen Bedarfs ersichtlich und Änderungen sofort sichtbar (monatliche Ausgaben wie Miete, Kreditrate, Strom, Gas, Wasser, Autokosten, Lebensmittel etc.).

Ein Gemeinschaftskonto eignet sich daher gut für Daueraufträge gemeinsamer Kosten. Aber auch für gemeinschaftliche Rücklagen wie für z.B. Autoreparaturen, jährliche Versicherungen etc. Alle Kontoinhaber:innen können via 24You oder die MobileBanking App die Kosten einsehen und Lastschriften sowie Zahlungen freigeben.

Was braucht man für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos?

Alle Personen, die auf das Konto Zugriff bekommen sollen, kommen gemeinsam in eine Bank Austria Filiale. Wichtig: mit Lichtbildausweis. Vereinbaren Sie einfach online einen Gesprächstermin oder hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer für einen Rückruf mit diesem Kontaktformular.

Eine Frau steht vor einem Umzugskarton und schaut auf ihr Handy

Verwaltung eines Gemeinschaftskontos

Ein Gemeinschaftskonto kann von allen Zeichnungsberechtigten verwaltet werden. Jede:r einzelne ist „dispositionsberechtigt“, kann also Ein- und Ausgaben verwalten. Wichtig: Alle Mitinhaber:innen müssen Kund:innen mit identem Steuersitz sein. Nur bei der Schließung und bei der Neuerteilung einer Zeichnungsberechtigung müssen alle Inhaber:innen gemeinsam zustimmen. 

Kontoinhaber:in Eintritt und Austritt

Möchte ein:e Kontoinhaber:in aus dem Kontovertrag ausscheiden, so muss bei Bestehen eines Sollsaldos der:die verbleibende Inhaber:in zustimmen.

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