Der Vorteil einer WG? Man kann sich Wohnkosten sparen. Der Nachteil einer WG? Man muss sich alle anderen Kosten teilen. Da kann man schnell einmal die Übersicht verlieren. Miete, Internet, Strom, Putzmittel, Reparaturen, Möbel oder auch Nahrungsmittel gehören meistens allen zu gleichen Teilen. Damit es hier zu keinen Streitigkeiten kommt, dafür eignet sich ein WG-Konto.
Ein WG-Konto lässt sich schnell einrichten und bietet den Vorteil, dass es unabhängig von den jeweiligen Mitbewohner:innen ist. Während also die WG bunt weiter wächst, können Lastschriften und Abos (etwa Stromanbieter oder Netflix) stets vom selben Konto abgebucht werden.
Abgesehen davon bietet ein WG-Konto einen guten Überblick über alle Ausgaben die gerecht zwischen den Bewohner:innen geteilt werden. Denn: Alle Mitbewohner:innen haben Einsicht in Ein- und Ausgaben. Über unser 24You Internetbanking oder die MobileBanking App haben alle Bewohner:innen einen aktuellen Überblick über die gemeinschaftlichen Finanzen.
Vorteile eines WG Konto
Die finanzielle Verantwortung kann gerecht geteilt werden: Es haben alle Bewohner:innen Einblick auf das Konto. Somit ist leicht nachvollziehbar wer bereits eingezahlt hat und wer nicht – und was mit dem Geld passiert.
Verwaltung eines WG Konto
Die Verwaltung eines WG-Kontos ist genauso einfach, wie die Errichtung. Man richtet ein ganz normales Konto ein (dafür eignen sich all unsere Gehaltskonten), das zur WG gehört und als Gemeinschaftskonto geführt wird. Auf dieses wird dann monatlich von allen Bewohner:innen via Dauerauftrag ein bestimmter Betrag eingezahlt.
Was braucht man für eine WG Kontoeröffnung?
Alle Personen, die auf das Konto Zugriff bekommen sollen, kommen gemeinsam in eine Bank Austria Filiale. Wichtig: Den Lichtbildausweis nicht vergessen! Dazu einfach online einen Gesprächstermin vereinbaren oder die Telefonnummer für einen Rückruf hinterlassen.
Kontoinhaber:in Eintritt und Austritt
WGs ändern sich häufig. Gut also, dass man die Mitinhaber:innen des WG-Kontos einfach ändern lassen kann. Möchte ein:e Kontoinhaber:in aus dem Kontovertrag ausscheiden, so ist dazu nur die Zustimmung der Bank erforderlich. Die restlichen Kontoinhaber:innen müssen nicht extra zustimmen und werden vom Ausscheiden schriftlich informiert werden.
Bei einem Neueintritt (also wenn eine Zeichnungsberechtigung für das Konto neu erteilt wird) ist hingegen schon die Zustimmung aller Kontoinhaber:innen notwendig. Auch für das Schließen des Kontos müssen alle Kontoinhaber:innen in eine Filiale kommen. Daher bereits im Vorfeld überlegen, welche Personen fixe Konstanten in der WG-Zusammensetzung bleiben.