Kreditrestschuldversicherung: Finanzielle Absicherung im Todesfall
Die Länge der Laufzeit spielt bei einem Kredit wohl stets die wichtigste Rolle. Sie kann die Raten senken oder erhöhen. Doch egal wie hoch die Rate oder wie lange die Laufzeit ist: Was passiert, wenn der Kreditnehmer während der Laufzeit verstirbt? Ein Thema, vor dem sich viele drücken, das aber im Ernstfall wichtig ist. Ein Todesfall ist für alle Betroffenen eine große emotionale Belastung – mit der entsprechenden Risikovorsorge sollen den Hinterbliebenen zumindest die finanziellen Lasten und Sorgen genommen werden. Bei dieser Versicherung gibt es unterschiedliche Varianten.
Was genau ist eine Kreditrestschuldversicherung?
„Unter Kreditrestschuldversicherung oder Risikoablebensversicherung versteht man im Regelfall eine Lebensversicherung, die im Falle des Ablebens des:der Kreditnehmer:in die offene Kreditsumme abdeckt.“
Die Art der Kreditrestschuldversicherung kann dabei allerdings variieren:
- Konstante Versicherungssumme, die über die ganze Laufzeit gleichbleibt
- Fallende Versicherungssumme, bei der sich die Versicherungssumme im Laufe der Zeit verringert, weil man davon ausgeht, dass der Kredit parallel getilgt wird.
Die fallende Variante
Bei der fallenden Variante verringert sich die Versicherungssumme im Normalfall halbjährlich oder jährlich um einen bestimmten Betrag, weil hier davon ausgegangen wird, dass parallel dazu eine Tilgung des Kredites vorgenommen wird und sich somit auch die offene Kreditschuld verringert. Dadurch ist die Prämie hier kostengünstiger und auch meist nicht für die gesamte Versicherungsdauer zu bezahlen (z. B.: Versicherungsdauer 25 Jahre, Prämienzahlungsdauer aber nur 17 Jahre).
Die konstante Variante
Der Vorteil der konstanten Variante liegt in der gleichbleibenden Versicherungssumme. Das heißt, im Todesfall wird die vereinbarte Ablebensleistung ausbezahlt. Somit sollte zusätzlich aufgrund der laufenden Tilgung des Kredites auch noch ein Guthaben verbleiben, welches den Erben dann zur Verfügung steht. Die ideale Versicherungsvariante für jede:n Kreditnehmer:in sollte aber immer individuell und gemeinsam mit dem:der Kundenbetreuer:in im Zuge der Finanzierungsberatung erstellt werden.
Welche Versicherungen sind bei einem Kredit nötig?
Gerade bei Bau- und Wohnfinanzierungen bestehen durch die langen Laufzeiten viele Risiken. Deshalb ist neben der Kreditrestschuldversicherung, die im Fall des Ablebens greift, auch zu überlegen, ob man sich gegen Arbeitsunfähigkeit, Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit absichern will. Und dann darf natürlich auch nicht darauf vergessen werden, dass man sein neues Eigenheim gegen Schäden aller Art versichert (Feuer, Sturm, Erdrutsch etc.) und auch den Wohnungsinhalt schützt (Einbruchdiebstahl, Glasbruch, Wasserschaden). Selbstverständlich gibt es auch bei dieser Sparte ein breites Leistungsspektrum, das bei der Wahl der richtigen Versicherungsvariante entsprechend kalkuliert werden muss!
Ist eine Kreditrestschuldversicherung empfehlenswert?
Ob man eine Kreditrestschuldversicherung abschließen sollte, hängt stark von der individuellen Situation ab. Generell ist es eine gute Idee, um die Hinterbliebenen finanziell zu schützen. Man muss dabei aber auch bedenken, dass die Versicherung den Kredit grundsätzlich noch einmal teurer machen kann. Wer über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügt, kann durch eine Restschuldversicherung seine Angehörigen bzw. Hinterbleibenden vor finanziellen Schäden bewahren. Abhängig ist es aber auch davon, wie die Erben finanziell aufgestellt sind.
Worauf muss man beim Abschluss einer Kreditrestschuldversicherung achten?
Bei Abschluss einer Finanzierung in Kombination mit einer Versicherung sollte darauf geachtet werden, dass die möglichen Risiken im Schadensfall in der gewünschten Höhe (Versicherungssumme) abgedeckt werden.
Bei der Ablebensvorsorge sollte die Versicherungsdauer der jeweiligen Kreditdauer entsprechen. Wird im Zuge einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt, so sollte die Versicherungssumme, die man im Leistungsfall erhält, so kalkuliert werden, dass die Kreditrate möglichst zur Gänze abgedeckt werden kann.
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Die angeführten Informationen dienen der Erstinformation und sind unverbindlich. Sie ersetzen kein Beratungsgespräch.