Vereinheitlichung von Bank-Begriffen

Durch eine neue EU-Verordnung wurden Bank-Begriffe vereinheitlicht.

Dienste, die mit einem Zahlungskonto verbunden sind müssen also der neuen Verbraucherzahlungskonto-Diensteverordnung (VZKDV) entsprechen. Damit soll die Vergleichbarkeit der Produkte gewährleistet bleiben. Auch der Wechsel von Zahlungskonten und der Zugang zu Zahlungskonten soll so einfach bleiben. Deshalb müssen grundlegende Funktionen und von Banken geschaffene Produktnamen wie MegaCard oder BankCard an die Verordnung angepasst werden.

Glossar (PDF)

Folgend eine Übersicht über die neuen Bezeichnungen:

Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste

Begriff lt. Bundesgesetzblatt

Definition lt. Bundesgesetzblatt Erklärungen und Anmerkungen
Kontoführung

Der Kontoanbieter führt das Konto, das durch den Kunden genutzt wird.

 
Internetbanking

Der Kontoanbieter ermöglicht die Abwicklung von Bankgeschäften mittels Internetverbindung und der Kunde wickelt Bankgeschäfte im Rahmen dieses Internetbanking ab.

OnlineBanking, 24You
Anlassbezogener
Kontoauszug

Ein Kontoanbieter stellt dem Kunden anlassbezogen im Zusammenhang mit der Führung des Kontos einen gesonderten Kontoauszug zur Verfügung, für den ein gesondertes Entgelt zu bezahlen ist.

 
Zahlungen (ohne Karten)

Begriff lt. Bundesgesetzblatt

Definition lt. Bundesgesetzblatt Erklärungen und Anmerkungen
Überweisung

Der Kontoanbieter führt auf Anweisung des Kunden eine Geldüberweisung von dem Konto des Kunden auf ein anderes Konto durch.

 
Gutschrift 

Der Kunde erhält den Betrag einer Zahlung, die nicht von ihm am Schalter oder am Automaten seines Zahlungsdienstleisters erfolgt, auf seinem Konto gutgeschrieben.

 
Dauerauftrag

Der Kontoanbieter überweist auf Anweisung des Kunden regelmäßig einen festen Geldbetrag vom Konto des Kunden auf ein anderes Konto.

 
Lastschrift

Der Kunde ermächtigt eine andere Person (Empfänger), dem Kontoanbieter anzuweisen, Geld vom Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers zu überweisen. Der Kontoanbieter überweist dann zu einem oder mehreren von Kunde und Empfänger vereinbarten Termin(en) Geld von dem Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers. Der Betrag kann unterschiedlich hoch sein.

 
Information über Nicht-Durchführung

Der Kontoanbieter informiert den Kunden gesondert über die Nicht-Durchführung von Zahlungstransaktionen (Daueraufträge, Überweisungen, Lastschriften).

Dies erfolgt in der Buchungszeile bzw. am Buchungsbeleg durch eine Detailinformation wie z.B.: „Storno Online-Auftrag vom XX.XX.XXXX mangels Deckung“ bzw. „Storno SEPA-Lastschrift vom XX.XX.XXXX/Rückgabe mangels Deckung“

Karten und Bargeld

Begriff lt. Bundesgesetzblatt

Definition lt. Bundesgesetzblatt Erklärungen und Anmerkungen
Bereitstellung einer Debitkarte

Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto des Kunden verbunden ist. Der Betrag jeder Transaktion durch die Verwendung der Karte wird direkt und in voller Höhe dem Konto des Kunden belastet.

BankCard, MegaCard
Bargeldeinzahlung

Der Kunde zahlt am Schalter oder am Automaten seines Zahlungsdienstleisters Bargeld ein, das der Kontoanbieter dem Konto des Kunden gutschreibt.

 
Bargeldbehebung Der Kunde behebt Bargeld von seinem Konto.  
Überziehungen und damit verbundene Dienste

Begriff lt. Bundesgesetzblatt

Definition lt. Bundesgesetzblatt Erklärungen und Anmerkungen
Eingeräumte Kontoüberziehung

Der Kontoanbieter und der Kunde vereinbaren im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten kann, auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto ist. In der Vereinbarung wird festgelegt, in welcher Höhe maximal das Konto in diesem Fall noch belastet werden kann und ob dem Kunden Entgelte und Zinsen berechnet werden können.

 
Überschreitung des Überziehungsrahmens

Der Kunde überschreitet mit einer Zahlungstransaktion unter Duldung durch den Kontoanbieter sein Guthaben und im Fall einer eingeräumten Kontoüberziehung die vereinbarte maximale Belastungsgrenze.

 

 

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