Austausch von Finanzinformationen
Das GMSG (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz) ist seit 1.1.2016 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird eine EU-Richtlinie 2014/107 zum Austausch von Finanzinformationen in Österreich umgesetzt, die ihren Ursprung im OECD-Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen (Common Reporting Standard) hat.
Ziel des Common Reporting Standard ist, den Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden Staaten herzustellen und so die Steuerehrlichkeit von Personen, die in CRS-Staaten steuerlich ansässig sind und Vermögen im Ausland besitzen, sicherzustellen. Zum Start 2016 waren über 50 Länder als sogenannte "Early Adopters" dabei. Mittlerweile sind über 100 Länder an dem länderübergreifenden Austausch beteiligt.
Was bedeutet der Common Reporting Standard für mich als Kunde?
Durch diese gesetzliche Regelung sind alle österreichischen Finanzinstitute verpflichtet, eine Selbstauskunft (self-certification) von allen Kunden einzuholen, um die steuerliche Ansässigkeit und für in CRS-Ländern ansässigen Kunden die dazugehörige(n) Steueridentifikationsnummer(n) gemeinsam zu dokumentieren und so festzustellen ob und in welches CRS-Land ein Geschäft Konto zu melden ist. So kann sichergestellt werden, dass keine Meldung in Länder erfolgt, in denen keine steuerliche Ansässigkeit vorliegt.
Als Privatperson mit Online Banking (OLB)-Vereinbarung können Sie die Erfassung Ihrer Daten bequem und direkt über „24YOU“ machen → rote Menüzeile rechts „MEIN 24YOU“ → das „Benutzerprofil“ anhaken → ans Seitenende scrollen → „Steuerdomizil ändern“ → und die „Selbstauskunft für Privatkunden“ entsprechend selbst befüllen und mittels TAN bestätigen.
In allen anderen Fällen wenden Sie sich direkt an Ihren Berater in der Filiale.
Wie findet der Datenaustausch statt?
Die meldepflichtigen Daten werden jährlich von uns an das Bundesministerium für Finanzen (BMF) übermittelt, welches in weiterer Folge den Datenaustausch mit den teilnehmenden Ländern vornimmt.
Zu den meldepflichtigen Daten zählen unter anderem:
- Name und Adresse des/der Kontoinhaber(s)
- Ansässigkeitsstaat(en) und Steueridentifikationsnummer(n) (=TIN)
- Geburtsdatum und –ort
- Konto-/Depotnummer(n)
- Kontosaldo(en) und Depotwert(e) zum Ende des betreffenden Kalenderjahres bzw. Meldezeitraums
- Bruttoerträge und -erlöse
Von den jährlichen Meldungen sind alle Kunden (natürliche Personen, Rechtsträger sowie beherrschende Personen bei passiven Rechtsträgern), die in einem CRS-teilnehmenden Staat steuerlich ansässig sind, betroffen.
Mit welchen Ländern Österreich Daten austauscht, wird jährlich mittels einer Verordnung bestimmt. Diese ist im RIS als Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu § 91 Z 2 GMSG über die Liste der teilnehmenden Staaten zu finden.
Wann ist jemand in welchem Land steuerlich ansässig?
Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des in Frage kommenden Staates. Anhaltspunkte sind dabei Merkmale wie der Hauptwohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen oder – bei Gesellschaften – der Sitz der Gesellschaft oder Ort der Geschäftsleitung.
In der Regel liegt im Land der steuerlichen Ansässigkeit eine unbeschränkte Steuerpflicht (mit dem Welteinkommen) vor. Im Zweifelsfall muss für die Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit(en) ein Steuerberater herangezogen werden.
Was passiert, wenn ich meine steuerliche Ansässigkeit nicht erkläre?
Ohne vollständige, plausible und unterzeichnete Selbstauskunft dürfen wir weder für Bestandskunden noch für Neukunden eine Neugeschäftseröffnung vornehmen.
Bestandskunden, bei welchen im Zuge einer elektronischen Datenprüfung ein Bezug zu einem an CRS teilnehmenden Land gefunden wird, sind in sämtliche Länder zu melden für die ein CRS-Bezug vorliegt. Diese Meldung ist für alle Finanzinstitute verpflichtend vorzunehmen.
Wo kann ich mich zu meiner steuerlichen Ansässigkeit genauer informieren?
Falls es Unsicherheiten bei der Bestimmung Ihrer steuerlichen Ansässigkeit gibt, wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihren Steuerberater. Unsere Bankberater dürfen keine Beratung in Steuerangelegenheiten leisten.
Hilfestellung hierzu können auch die Beratungsstellen des Finanzamtes oder das Online-Portal der OECD geben: Rules governing tax residence
Wie oft ist eine Selbstauskunft einzuholen?
Die Vorlage einer Selbstauskunft ist prinzipiell einmal für jeden Kunden erforderlich. Wenn sich z.B. aufgrund einer Adressänderung (in ein anderes Land) eine Änderung der steuerlichen Ansässigkeit ergibt – ist eine aktualisierte Selbstauskunft binnen 90 Tagen vorzulegen und der Wegfall des alten Landes beleghaft nachzuweisen (z.B. durch eine Ansässigkeitsbescheinigung, amtliche Dokumente, usw.)
Andernfalls müssen meldepflichtige Konten weiterhin so lange in sämtliche teilnehmende Länder gemeldet werden, für die ein CRS-Bezug in den Kundenstammdaten vorliegt. Die Meldung darf nur bei entsprechender Dokumentation unterbleiben.
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Lexikon
Ein aktiver Rechtsträger erzielt den Großteil der Bruttoeinkünfte (>50%) über realwirtschaftliche Einkünfte (z.B. Einkünfte aus der Produktion oder dem Verkauf von Waren bzw. Dienstleistungen).
Eine beherrschende Person ist eine natürliche Person, die die Kontrolle über eine(n) juristische Person/Rechtsträger ausübt, die/der Inhaber(in) eines Kontos ist. In Österreich erfolgt die Auslegung im Allgemeinen einhergehend mit den Anti-Geldwäsche / Know Your Customer Bestimmungen.
Von der Meldepflicht sind alle Kunden (natürliche Person, Rechtsträger sowie beherrschende Personen bei passiven Rechtsträgern), die in einem CRS-teilnehmenden Staat steuerlich ansässig sind und nicht gesetzlich von der Definition einer meldepflichtigen Person ausgenommen sind, betroffen.
Ein passiver Rechtsträger erwirtschaftet mehr als 50 % der Bruttoeinkünfte und/oder Vermögenswerte durch passive Einkünfte (z.B. Zinsen, Dividenden, Mieten, Lizenzgebühren aus Veranlagungen).
Passive Rechtsträger müssen angeben, ob beherrschende Personen vorliegen und in welchen Ländern diese für steuerliche Zwecke ansässig sind. Die Meldung der Konten erfolgt in alle an CRS teilnehmenden Länder, in denen der Rechtsträger selbst oder die beherrschende(n) Person(en) steuerlich ansässig ist/sind.
Bei der TIN handelt es sich um die Steueridentifikationsnummer. Nicht jedes Land vergibt eine TIN. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Externen Links (-> OECD - Informationen zu Steuernummern (TINs) in verschiedenen CRS Ländern).