Was passiert mit Ihrem Vermögen nachdem Sie gestorben sind? Das können Sie mit einem Testament bereits zu Lebzeiten bestimmen. Aber Achtung: Damit ein Testament rechtsgültig ist, muss es gewisse Anforderungen erfüllen.

Was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod geschehen soll, das können Sie bereits zu Lebzeiten anordnen. Ein Testament legt fest, wer erbt und wer von dem Vermögen nichts oder nur wenig bekommen soll. 


Gibt es nur das Testament, um seinen letzten Willen festzuhalten?

Nein, es ist auch möglich, ein Vermächtnis aufzusetzen, also einer bestimmten Person eine Sache zukommen zu  lassen. Das Vermächtnis ist somit eine letztwillige Zuwendung ohne Hinterlassung eines Erbteiles. Das Vermächtnis kann in einem Testament oder in einer Verfügung ohne Erbeinsetzung angeordnet sein.

Männerhand setzt Stempel auf Dokument

Was, wenn es kein Testament gibt?

Hat eine Person kein Testament errichtet und stirbt, oder entspricht das bestehende Testament nicht den Formvorschriften, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Es wird also durch das Gesetz definiert, wer erbt. So kann es zu Fällen kommen, in denen entfernte Verwandte erben, die nie Kontakt zu der Person gehabt haben - oder dem Verstorbenen nahestehende Personen gehen plötzlich leer aus, z.B. Stiefkinder oder sehr gute Freunde. 

Familienerbfolge
Der Nachlass des:der Verstorbenen fällt seinen Verwandten und dem:der überlebenden Ehepartner:in bzw. eingetragenen Partner:in zu. Die uneheliche Verwandtschaft ist der ehelichen gleichgestellt. Seit 2017 hat auch der Lebensgefährte nach österreichischem Recht ein außerordentliches gesetzliches Erbrecht (§ 748 ABGB), das jedoch in der Praxis sehr eingeschränkt ist.


Parentelsystem
Die sogenannten Parentelen (Linien) kommen nacheinander an die Reihe. 
Angehörige der zweiten Parentel können nur erben, wenn aus der ersten Parentel niemand vorhanden ist und so weiter. Zur ersten Parentel gehören die Nachkommen: Kinder, Enkel, Großenkel usw. Zur zweiten gehören die Eltern des:der Verstorbenen und deren Nachkommen.


Wie kann beispielsweise ein eigenhändiges Testament aussehen?

Damit ein Testament letztendlich rechtlich gültig ist, muss es einer definierten Form entsprechen:

  • Die Verfügung (der gesamte Text) muss vom Verstorbenen eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden (§ 578 ABGB). 
  • Der Verstorbene muss mit seinem Namen unterfertigen, es genügt aber der Vorname oder eine sonst übliche Bezeichnung, welche den Verstorbenen identifiziert (beispielsweise "Eure Mutter"). 
  • Die Unterschrift muss am Ende des Textes erfolgen.
  • Ergänzungen gelten nur, wenn sie neuerlich unterschrieben werden. 
  • Das Hinzufügen von Ort und Datum ist zwar kein Gültigkeitserfordernis, wird aber vom Gesetz selbst empfohlen (§ 578 ABGB). Dadurch können spätere Beweisschwierigkeiten vermieden werden, falls mehrere, einander widersprechende Testamente auftauchen (im Zweifel gilt die jüngste Version) 

Tipps: Um aufwendigen Nachforschungen nach dem Tod vorzubeugen ist es sinnvoll, Informationen wie zum Beispiel die Existenz und den Aufbewahrungsort bestimmter Vermögensstücke in das Testament aufzunehmen. Auch eine Hinterlegung bei Gericht oder Notar ist möglich.

Wenn einem also nicht völlig egal ist, was mit seinem Vermögen nach dem Tod passiert, sollte man sich in jedem Fall um sein Testament kümmern. 

Bitte beachten Sie:

Gerade komplexe Testamentswünsche bedürfen kompetenter Beratung. Erkundigen Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten, ein Testament gültig zu verfassen. Ihr:e Notar:in oder Ihr:e Rechtsanwält:in beraten Sie gerne.

Das könnte Sie auch interessieren: