Hier finden Sie den Emissionsprospekt, die Endgültigen Bedingungen der WohnbauAnleihen, die Geschäftsberichte sowie die Satzung der Bank Austria Wohnbaubank AG.

Treuhandbasisprospekt
Zusammenfassung des Basisprospekts Verweisdokumente zum Basisprospekt Endgültige Bedingungen Hinweis zur Prospektverwendung

Hinweis1  zur gesetzmäßigen Verwendung des Basisprospektes der Bank Austria Wohnbaubank AG bei Platzierung und Weiterveräußerung von Wertpapieren:

Bei jeder späteren Weiterveräußerung von Wertpapieren und jeder endgültigen Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre ist kein weiterer Prospekt mehr zu veröffentlichen, wenn ein gültiger Prospekt im Sinne von Artikel 12 EU-Prospektverordnung - (EU) 2017/1129 vorliegt und der Emittent oder die für die Erstellung des Prospekts verantwortliche Person dessen Verwendung in einer schriftlichen Vereinbarung zugestimmt haben (Artikel 5 Abs. 1 EU-Prospektverordnung - (EU) 2017/1129).

Bank Austria Wohnbaubank AG haftet für den Inhalt des jeweiligen Basisprospekts als Emittentin gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auch im Falle der Weiterveräußerung oder endgültigen Platzierung von Wertpapieren durch Finanzintermediäre, sofern diese den Basisprospekt im Rahmen einer aufrecht erteilten Zustimmung der Emittentin in einer die Prospektpflicht begründenden Weise verwenden. Für Handlungen und Unterlassungen der Finanzintermediäre haftet die Emittentin nicht.

Nähere Angaben zur Zustimmung sind den jeweiligen Basisprospekten in Verbindung mit den endgültigen Bedingungen zur jeweiligen Emission zu entnehmen. Für den Fall, dass nach Veröffentlichung der jeweiligen Endgültigen Bedingungen neben den darin genannten Finanzintermediären noch weitere Finanzintermediäre die Zustimmung zur Prospektverwendung erhalten oder sonstige wichtige neue Informationen zur zulässigen Prospektverwendung eintreten, wird dies auf der Webseite der Bank Austria Wohnbaubank AG an dieser Stelle veröffentlicht.
 

1 Dieser Hinweis dient der bloßen Information und ersetzt nicht die allein verbindliche individuell erteilte Zustimmungserklärung der Emittentin gegenüber dem jeweiligen Finanzintermediär.

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