Die Tricks der Betrüger:innen
Die Tricks der Internetbetrüger:innen werden immer facettenreicher. Jährlich entsteht erheblicher Schaden durch Internetseiten mit versteckten Kostenpflichten.
Sehr verbreitet ist die Variante, bei der der Aboabschluss in den AGBs versteckt ist. Mit Lockangeboten wie Gratisproben, Gewinnspielen oder Gratisdownloads von der Software bis hin zum Kochrezept ergattern die Betrüger:innen Ihre persönlichen Daten und ihre Zustimmung zu den AGBs. Im Kleingedruckten findet sich dann die Zahlungsverpflichtung, die Ihnen durch einen Aboabschluss erwächst.
Die Betrüger:innen nutzen die Schnelllebigkeit des Internets: Nachdem ausreichend User:innen in die Falle getappt sind, werden Rechnungen und Mahnungen versandt. Zeitgleich wird die Website mit allen vorgeschriebenen Preisinformationen ausgestattet. Den Beweis zu erbringen, dass Sie tatsächlich zum Abschlusszeitpunkt keine Kenntnis über das Abo hatten, wird dadurch erheblich erschwert.
Weit trickreicher ist der Einsatz von offiziellen und inoffiziellen Websites. Über Werbemails werden Sie auf die inoffizielle Website geleitet, in der es keinerlei oder nur versteckte Preisangaben gibt. Sobald Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, werden Sie Ihre Nachforschungen lediglich auf die offizielle Seite führen - und dort sind sämtliche Preis-Leistungsverhältnisse sehr transparent offengelegt.
Lassen Sie sich keinesfalls einschüchtern!
Trotz oftmals scharfer Wortwahl in Rechnungen und Mahnungen raten wir Ihnen gelassen zu bleiben und den Betrag keinesfalls einzuzahlen. Auch Androhungen von Rechtsanwälten und Inkassobüros sind kein Grund für eine Zahlung, wenn Sie das Abo unwissend abgeschlossen haben.
Ignorieren Sie die Zahlung, aber gehen Sie dennoch gegen die Betrüger vor.
Der Internetombudsmann gibt Auskunft zu Ihrem persönlichen Fall. Weiters stellt er einen Musterrücktrittsbrief zur Verfügung. Diesen sollten Sie unbedingt eingeschrieben an den Rechnungsaussteller schicken und den Aufgabeschein aufbewahren.